Ich (29 u. deutscher) bin neu hier im Kanada-Forum, habe aber schon viele Jahre mit Kanada durch Schul- und Studienaufenthalte zu tun. Im Mai diesen Jahres habe ich mein Touristikstudium in Kanada beendet, mich gleich danach um einen Job gekümmert und dafür auch inzwischen schon eine zweijährige Arbeitserlaubnis erhalten. Meine Arbeit werde ich dann im September antreten. Inzwischen bin ich wieder in Deutschland. Neben meinen Kanadaplänen haben sich auch noch andere Dinge in meinem Leben ereignet, welche ich an dieser Stelle noch ganz kurz erörtern will, da dies zum allgemeinen Verständnis meines momentanen Problems mit Kanada wichtig ist. Letztes Jahr habe ich nach langem Ringen mit Behörden endlich meine iranische Frau (in Iran) heiraten können. Seitdem haben wir zusammen endlos scheinende Prozeduren verschiedener Ämter über uns ergehen lassen müssen bis meine Frau dann endlich im Mai durch das Familienzusammenführungsgesetz der BRD zu mir kommen konnte. Nun hat sie neulich auch schon ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie ist also schon noch Ausländerin, darf aber hier in Deutschland leben und hat dadurch einen gewissen Sonderstatus. Da Deutschland für uns beide aber nicht die Endstation sein soll, sondern wir Kanada zu unserer Heimat machen wollen, sind wir beide nun eifrig dabei uns um die nötigen Vorbereitungen zu kümmern. Die Frage um die sich momentan bei uns alles dreht ist folgende: Darf ich meine Frau mit nach Kanada nehmen oder nicht?
Den unten stehenden Text hatte ich neulich der kanadischen Botschaft in Berlin per E-Mail gestellt, worauf ich leider keine richtige Antwort erhielt. Hier nun der Text und die darunter folgende Antwort der Botschaft:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin deutscher Staatsbürger und habe für die Zeit nach meinem Studium in New Brunswick eine zweijährige Arbeitserlaubnis für Kanada erhalten. Meine Arbeit werde ich im September in Kanada aufnehmen. Allerdings stellt sich dabei für mich ein Problem. Meine Frau ist iranische Staatsbürgerin, wohnt allerdings mit deutscher Aufenthaltserlaubnis mit mir in der BRD. Da wir als Eheleute aber verständlicherweise weiterhin zusammen leben wollen, möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob mich meine Frau mit nach Kanada begleiten darf. Sie wurde bei meiner Antragstellung auf Arbeitserlaubnis nicht erwähnt, da sie zu dem Zeitpunkt noch in Iran wohnte. Sie ist jetzt erst sechs Wochen in Deutschland. Nun zu den Fragen:
1) Können Sie mir sagen, ob meine Frau mich mit nach Kanada begleiten darf? 2) Welche Art von Visa würde sie benötigen? 3) Wie lange würde die Bearbeitungszeit eines Antrages meiner Frau dauern?
Leider konnte ich zu meinem etwas speziellen Fall keine genauen Antworten auf der Website der Botschaft, bzw. der Regierung von Kanada finden. Diese Angelegenheit ist für mich von größter Wichtigkeit, daher bitte ich Sie hiermit höflichst um eine genaue und, sofern möglich, baldige Beantwortung meiner Fragen. Ich möchte Ihnen an dieser Stelle schon im Voraus für Ihre Kooperation und Ihre Informationen danken. Vielen Dank.
Dazu die Kurzmitteilung der Botschaft: Sie können Ihre Frau auf Ihrem Antrag mit angeben. Bei Ihr fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr für ein Besuchervisum an und wir brauchen Ihren Pass. Evtl. kann Sie sich unter dem spousal program qualifizieren.
Da mir die Antwort der Botschaft überhaupt nicht weiterhilft, weiß ich nicht, was ich nun machen soll. Ich habe weder Anhaltspunkte was den weiteren Ablauf betrifft, noch weiß ich nicht, wie und ob meine Frau mit mir nach Kanada kommen darf. Welchen Antrag (wenn überhaupt) muss sie denn stellen? Wie lange würde dann die Bearbeitungszeit dauern? Und sicher ist euch auch aufgefallen, dass die Botschaft von einem Antrag redet, in welchem ich meine Frau angeblich mit angeben könne. Aber was meinen die denn eigentlich für einen Antrag? Den Antrag zur Work Permit vielleicht? Aber ich habe doch in meinem Schreiben ganz deutlich gemacht, dass der Antrag längst gestellt wurde und ich bereits meine Arbeitserlaubnis erhalten habe. Manchmal glaube ich, dass E-Mails von den Beamten der Botschaft nicht richtig gelesen sondern nur überflogen werden. Und weil sich ja auch nie jemand mit Namen meldet, kann sich auch bei Rückfragen auf niemanden beziehen. Das ist echt frustrierend und macht Dialoge unmöglich, oder? Ich hatte erst auch gedacht, ich könnte einen Gesprächstermin bei der Botschaft vereinbaren, aber das geht auch bloß gar nicht. Was soll man also machen? Das E-Mail schreiben ist ein ewiges hin und her, das kein Ende nimmt. Auf die Art werden meine Fragen nicht richtig beantwortet und niemand kann mir sagen, wie es genau weitergeht. Was kann man also machen? Macht es vielleicht doch Sinn einmal zur Botschaft nach Berlin zu fahren? Die Abteilung für Visa & Einwanderung hat montags bis freitags von jeweils 9.00 bis 11.00 Uhr Sprechzeiten. Werden dort Fragen dieser Art beantwortet? Berlin ist von mir aus doch noch recht weit weg und ich würde nur dann fahren wollen, wenn es auch wirklich was bringt.
O.k., dann werde ich an dieser Stelle aufhören und auf eure Ratschläge und Tipps warten. Vielleicht wisst ihr ja wie mir in meiner komplizierten Situation geholfen werden kann. Gibt es jemand, der mir in meiner Lage Hilfestellung und Rat erteilen kann? Für Hilfe jeder Art bin euch schon jetzt sehr dankbar.
Hi Markus, die druecken sich immer so gewaehlt und klar aus. Die Antwort find ich fast schon aufschlussreich. Die arbeiten nur mit Copy-paste.
Es sollte kein Problem sein, deine Herzdame mitzunehmen. Ihr stellt erstmal ein Besuchervisum-Antrag, dafuer wollen die den Pass sehen. Dies darf wohl auch die Berliner Botschaft fuer iranische Staatsangehoerige. Arbeiten darf sie hier damit erstmal nicht. Das Besuchervisum kann man auch verlaengern lassen in Kanada, in euerm Fall sollte das durchgehen.
Man kann auch persoenlich in Berlin vorbei, dass beschleunigt die Sache, ist meine Erfahrung in anderem Zusammenhang. Dann kann sie erstmal mit. Ich bin mir nicht sicher, ob ihr den zweiten Antrag, also die Erweiterung und Mitnahme auf deine WP, nicht in Teheran stellen muesstet bei der kanadischen Botschaft. Vielleicht kann euch der Immigration Officer bei der Einreise hier einen Tip geben, ob es in euerm Falle auch in Kanada selbst bearbeitet werden kann. Beglaubigte Uebersetzung der Hochzeitsurkunde werdet ihr noch brauchen, lasst die euch am besten in New Brunswick oder wo immer du hin moechtest anfertigen, deutsche Zertifizierungen gelten in Kanada wenig. Ein polizeiliches Fuehrungszeugnis aus dem Iran habt ihr vermutlich noch? Vielleicht braucht ihr auch noch ein deutsches fuer sie, so ab einem halben Jahr Aufenthalt ist etwa die Grenze, da wird es von den Kanadiern spaetestens verlangt.
Zu dem Spouse (Ehe) Antrag hab ich ganz auf die schnelle folgende Info gefunden:
ZitatWork permits
Can my spouse or common-law partner and dependent children come with me to Canada?
Your spouse or common-law partner and children can come with you to Canada or visit you in Canada, but they must meet all the requirements for temporary residents to Canada: they must satisfy an officer that they will only be staying in Canada temporarily, and they may have to prove that they have no criminal record. If your spouse or common-law partner and children need temporary resident visas, they must also meet all the conditions for obtaining those visas.
If you, your spouse or common-law partner and children all apply together, you do not all have to fill out a separate application form. If you all apply together, list their names and the other necessary information about them in the appropriate space on your application. If you need more space, attach a separate piece of paper and indicate the number and letter of the question you are answering.
If you all apply separately, you must all fill out separate application forms.
If your family members want to follow you to Canada later, they must each fill out a separate application.
Important: You may have to provide a marriage certificate and birth certificates for any accompanying family members. If you are in a common-law relationship and your common-law partner will be accompanying you to Canada, you may have to complete the form Statutory Declaration of Common-Law Union and provide the evidence listed in it to support your relationship.
Sicher noch keine vollstaendig befriedigende Antwort, aber das kann ja noch werden. Viel Glueck!
Sorry Maxim, aber du hast die Email genauso gruendlich gelesen wie die Leute in der Botschaft. -er hat bereits eine WP -sie lebt in Deutschland als Iranerin mit Aufenthaltsgenehmigung und hat keinerlei Aufenthaltsgenehmigung fuer Kanada
D.h., er kann sie nicht auf seinen Antrag mit auffuehren, weil der Antrag schon bearbeitet worden ist.
Er muss einen weiteren Folgeantrag fuer sie stellen, und da ist jetzt die Frage, wann und wo, v.a. wo einreichen.
Mein Rat ist, sie wie von CIC vorgeschlagen als Touristin mitzunehmen, und vor Ort die WP zu erweitern. Dann erhaelt sie nach Bearbeitung eine entsprechende "Open WP". Allerdings muss man dem Erweiterungsantrag entsprechende Unterlagen beifuegen wie die Fuehrungszeugnisse und die Hochzeitsurkunde. Laeuft der Antrag ueber Teheran, reicht das Original, sonst muss diese beglaubigt uebersetzt sein. Geburtsurkunde koennte auch verlangt werden. Die Aussage, sie duerfe direkt arbeiten, ist dann definitiv falsch, das neue Visa wird sicher kaum an der Grenze bereits ausgestellt. Trotzdem wuerde ich den Immigration Officer fragen, wie man vorgehen sollte. Dies ist eine gangbare Loesung.
Man darf mich gerne korrigieren, wenn ich etwas falsch aufgefasst haben sollte.