mir qualmt ein wenig der Schädel, von der ganzen Info aÁufnahme und Verarbeitung. Eins aber ist nirgens zu finden.
Ich habe in einem anderen Forum (fragt mich bitte nicht nach dem Namen, ich weiß es nicht mehr) gelesen, das bei Beantragung der WP unter anderem die Geburtsurkunden aller beteiligten Personen eingereicht werden muß.
Auf der Homepage der Canadischen Botschaft wo die Liste der benötigten Dokumente zur Beantragung der WP zu lesen ist, steht aber nichts von Geburtsurkunde.
Der Einzige der bisher ne internationale Geburtsurkunde haben wollte, ist der sehr wahrscheinliche zukünftige Arbeitgeber von meinem Mann.
Habt ihr schon mal was davon gehört, das die Geburtsurkunden bei Beantragung der WP beigefügt werden müssen??
Entschuldigt bitte falls dies unter Sinnlosposting fällt.
also ich habe zwar nur ein temporary WP beantragt bei der Botschaft in Berlin, wurde aber ein paar Wochen später per E-Mail gebeten eine Kopie der Geburstsurkunde meiner Tochter (wir gehen nur zur Zweit) nachzureichen - obwohl wie schon von dir erwähnt dies ursprünglich nirgends steht.
Wir sind urspruenglich auch aus der Naehe von Frankfurt/Main uebrigens !!
Also, bei Kindern kann es schon sein, dass die die Geb.-Urkunde sehen wollen. Du gehst also alleine mit Deiner Tochter ? Dann wird es gut sein, wenn Du gleich auch eine Vollmacht des Vaters mitschickst (notariell beglaubigt am besten) - dass er Dir erlaubt, Eure Tochter aus DE zu bringen. Oder - ich weiss ja nicht, wie Deine Situation aussieht - aber wenn Du geschieden bist, koennte auch eine begl. Kopie/Uebersetzung Eurer Scheidungsurkunde ausreichen, wenn Du das alleinige Sorgerecht hast. Die Behoerden hier sind ganz besonders sorgfaeltig, was Kinder angeht.
Wir mussten neulich im Deutschen Konsulat in Toronto neue Paesse fuer unsere Kinder beantragen. Ich habe einen Sohn aus erster Ehe, der hier mit uns in CA ist. Und das Deutsche Konsulat will auch eine beglaubigte Vollmacht des Vaters sehen, dass ich den neuen Pass beantragen darf. Und die Dame dort war auch noch so freundlich, mich darauf hinzuweisen, dass es im Ausland generell besser ist, eine landessprachliche, notariell bestaetigte Vollmacht des Vaters/Mutter zu haben, falls mal ein Notfall auftraete......Unfall oder so....