wer kann mir sagen, wie das mit der Einkommenssteuer-Rueckverguetung ist, wenn man z.B. Mitte eines Jahres nach Canada auswandern wuerde.
Kann man dann bis zu dem Zeitpunkt des noch bestehenden Arbeitsverhaeltnisses in DE die Steuer von Canada aus gueltig machen und wenn ja... wie ??? Per E-mail z.B...wenn dies zulaessig ist ??
wir sind im letzten September nach Canada gegangen und haben Anfang dieses Jahres eine Steuererklärung für Deutschland gemacht. Dabei wird ganz normal angegeben, bis wann man in Deutschland gearbeitet hat und was man verdient hat, zusätzlich muss man aber auch das Einkommen von Canada mit angeben. Dies wird zwar nicht noch einmal in Deutschland versteuert, aber bestimmt irgendwie den Steuersatz mit. Übrigens haben wir die Kosten für den Container mit angegeben. Diese werden zwar nicht als Werbungskosten o.ä. akzeptiert, aber bei uns wurde dieser Betrag dann vom kanadischen Einkommen abgezogen, was sich positiv für uns ausgewirkt hat.
wir sind im letzten September nach Canada gegangen und haben Anfang dieses Jahres eine Steuererklärung für Deutschland gemacht. Dabei wird ganz normal angegeben, bis wann man in Deutschland gearbeitet hat und was man verdient hat, zusätzlich muss man aber auch das Einkommen von Canada mit angeben. Dies wird zwar nicht noch einmal in Deutschland versteuert, aber bestimmt irgendwie den Steuersatz mit. Übrigens haben wir die Kosten für den Container mit angegeben. Diese werden zwar nicht als Werbungskosten o.ä. akzeptiert, aber bei uns wurde dieser Betrag dann vom kanadischen Einkommen abgezogen, was sich positiv für uns ausgewirkt hat.
Gruß, Juguja
Richtig.
Bsp: Du hast in DE nur 10.000 Euro verdient, dann bist Du steuerfrei. Wenn Du aber nun zB: 100.000 CAD in Canada an Zinsen eingenommen hättest, dann müsstest Du das angeben.
Dann würdest Du in DE keine Steuern für die 100.000 CAD bezahlen (das müsstest Du in CA), aber die 100k würden zu den 5.000 Euro addiert werden, sodass Du dann in die dafür vorgesehene Progressionsstufe aufsteigst.
Ich habe gerade die Tage mit dem FA hier in Deutschland telefoniert. Mich hat das Thema auch beschäftigt - bei uns geht es in 4 Wochen los nach Canada.
Du kannst Deine Steuererklärung schon im Vorfeld hier machen. Dann nimmst Du einfach ein Formular von 2006 und machst daraus 2007. Es wurde mir aber gesagt, dass Du das Geld dadurch aber nicht eher bekommst. Denn die können die Steuererklärungen erst ab Februar 2008 für dieses Jahr machen. Aber dann hast Du diesen Papierkram vielleicht schon mal hinter Dir.
Ansonsten musst Du Dir Anfang des Jahres aus dem Internet das "Elster-Formular" für 2007 runterladen und alles von Canada aus machen. Dann schickst Du die Sachen auf dem Postwege nach Deutschland und alles wird normal bearbeitet.
Wir haben uns entschieden, es nächstes Jahr von Canada aus zu machen. Denn bis jetzt fehlen uns noch Nachweise von Versicherungen und so - die man ja mit angeben kann.
Ich grab den Thread mal wieder aus, mir ist noch nicht alles ganz klar...
1) So wie ich das verstanden habe, muss man in Dtl. das Gesamtjahreseinkommen angeben, genauso wie in Canada. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (habe wo einen Link falls es wen interessiert) werden aber jeweils nur die Beträge versteuert, die entstanden, als ein Wohnsitz in dem entsprechenden Land war (ist das so richtig?)
2) Ist eine Steuererklärung in Dtl. Pflicht (wenn man, als man in Dtl. war, als unselbstständig Erwerbstätiger unterwegs war), oder kann ich das auch einfach nicht machen? D.h., wenn man durch Einkommen in den Monaten, in denen man schon in Ca ist, um einiges mehr verdient, und so die Progressionsstufe für Dtl. steigen würde, wäre es ja besser, man macht gar keine Steuererklärung? In Ca muss man sowas ja machen (soweit ich das mitbekommen habe), in Ö z.B. aber nicht.
1) sehe ich genauso. Ich wuerde die Aussage aber noch erweitern> "..... Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens werden aber jeweils nur die Beträge versteuert, die entstanden, als ein Wohnsitz in dem entsprechenden Land war", aber muessen in die jeweilige Steuererklaerung miteinfliesen und koennen daher die Progressionsstufe erhoehen.
2) Wenn ich mich richtig entsinne, liegt der Freibetrag bei ca. 7600 Euro/anno. Also darueber muesste man eigentlich eine Steuererklaerung erstellen.
Ich bin kein Steuerberater, sondern nur -interessierter, sodass ich mir mich nicht rausnehme, der Verweis letzter Schluss zu sein. Will sagen: Meine Posts muessen nicht richtig sein, denke aber mit sehr grosser Sicherheit, dass sie es sind.