ich habe gesucht aber nichts gefunden, darum hier diese Zeilen von mir. Das ist eine Mail von der Botschaft,
kann mir jemand sagen was es mit diesem " 'Visitor Record' " auf sich hat? Kann man dann auch arbeiten , kann meine Kleine dann auch dort zur Schule gehen und sowas alles,,,, oder einfacher... was kann man nicht damit. Ich danke euch für die Antworten, sofern welche eintreffen werden.
Liebe Grüße an alle,,,, BC ist einfach nur wunderschön
als Deutsche brauchen Sie kein Einreisevisum und koennen auch keines beantragen.
Sie koennen mit einem gueltigen Nationalpass einreisen. Dieser muss fuer den gesamten in Kanada geplanten Aufenthalt gueltig sein. Sie sollten auch die Kopie der Arbeitserlaubnis Ihres Partners mitnehmen, sowie Nachweis der Lebenspartnerschaft (und zwar in englischer Uebersetzung). Solch ein Nachweis kann eine Partnerschaftsurkunde sein oder Meldebescheinigungen, aus denen hervorgeht, dass sie seit mind. 1 Jahr zusammenleben bzw. zusammengelebt haben.
Darüber, ob ein Reisender ins Land gelassen wird und wie lange er/sie dort bleiben darf, bestimmt immer der Einreisebeamte am Flughafen bzw. Grenzübergang in Kanada. Das gilt für visapflichtige und nicht-visapflichtige Reisende gleichermassen. Sollte der Einreisebeamte keinen Ausreisevermerk in den Pass setzen, dann gelten maximal 6 Monate Aufenthalt ab Einreisedatum als erlaubt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer. Wenn Sie laenger bleiben wollen, dann sollten Sie dies bei der Passkontrolle am Flughafen in Kanada kundtun. Entweder der Beamte stellt Ihnen dann auf der Grundlage der Arbeitserlaubnis Ihres Partners einen sog. 'Visitor Record' aus oder aber er empfiehlt Ihnen, eine Verlaengerung des Aufenthalts in Kanada zu beantragen. Hinweis zur Webseite finden Sie unten.
Hallo, wenn Du zusammen mit Deinem Mann einreist sollte das Kind (die Kinder) auf das WP Deines Mannes kommen - Du bekommst ein Visitor Visa gekoppelt an die Dauer der WP. Sie muessen sofern schulpflichtig in die Schule gehen. Wenn Du nach Deinem Mann einreist wuerde ich Dir empfehlen eine Kopie des WP dabei zu haben. Du bekommst wiederum ein Visitor Visa, die Kinder stehen bei Dir mit drauf.....sie muessen auch wieder zur Schule gehen benoetigen aber wahrscheinlich ein Study Permit. Nicht zu viel Panik haben, der Immigration Officer sagt Dir das bei der Einreise.
Wir sin nicht verheiratet, haben aber dann den Nachweis das wir zusammen gelebt haben und das alles, es sollte reichen. Das WP von ihm habe ich in Kopi bei mir. Meine Kleine ist nicht von ihm,,, also nicht leiblich, darum ist es ja auch nicht sooo einfach. Aber danke erstmal und bis später so hoffe ich.
Wir sin nicht verheiratet, haben aber dann den Nachweis das wir zusammen gelebt haben und das alles, es sollte reichen. Das WP von ihm habe ich in Kopi bei mir. Meine Kleine ist nicht von ihm,,, also nicht leiblich, darum ist es ja auch nicht sooo einfach. Aber danke erstmal und bis später so hoffe ich.
Lg nic
Dann auf jeden Fall noch, am besten in englisch (beglaubigte Uebersetzung), einen Schrieb vom Jugendamt oder vom leiblichen Vater das Kanada OK ist. Also das Jugendamt bestaetigt das Du das alleinige Aufenthalts- und Bestimmungsrecht hast bzw. der Vater bestaetigt das der Umzug nach CA OK ist.
Hi tante-tilly!!! du schreibst er sei nicht der leibliche Vater, hast du denn die erlaubnis vom leiblichen Vater das du das Kind mitnehmen darfst.Die mußt du nämlich haben.Übersetzt und beglaubigt von einem Notar. Wollte ich nur mal so am Rande erwähnen.Auf sowas achten die Officers nämlich.
Also ich kann mir jetzt nicht wirklich vorstellen, dass der Begriff der Lebensgemeinschaft ausreicht, um deine Tochter ueber das WP deines Freundes hier in die Schule reinzubringen, sonst haetten die sicherlich auch gleich die Moeglichkeit des eigenstaendigen Visums erwaehnt. Hierzu wuerde ich nochmals genau bei ber Botschaft nachhaken. Das ist sicherlich mal wieder so ein good will Fall.
Dependent children may be your own children or those of your spouse or common-law partner. A child must meet the requirements of type A, B or C below to be considered a dependent child:
das heißt, ihr kind (dependent) darf mit und wird von den schulen akzeptiert
immer vorausgesetzt - frau und kind sind auf dem antrag für den work permit mitaufgeführt
ich habe das alleinige Sorgerecht und somit sollte das auch gehen, dass ist nun die letzte Antwort von der Botschaft und wie sie es schreiben und wie ich es dann lesen konnte,,, es geht um Punkt 5 und 6 auf der Liste muss ich meinen Antrag dann aber nicht in Berlin stellen sondern an der Grenze vorlegen, da ich ja eine offenes AV haben möchte,,,, ich weis,, was ich nicht alles möchte,... So kann ich es aber nur daraus erlesen. Was sagst du dazu? Ich danke für die Hilfe,,,
Liebe Grüße Nic
folgend dann die Mail
um es nochmal auf den Punkt zu bringen:
Deutsche Staatsbuerger (gleich welchen Alters) brauchen kein Einreisevisum nach Kanada.
Wenn Sie in Kanada arbeiten moechten, benoetigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Diese muss ausserhalb Kanadas beantragt werden. Ob Sie berechtigt sind, eine sog. offene Arbeitserlaubnis zu erhalten, koennen wir an dieser Stelle nicht sagen. Das haengt von der Art der Arbeitserlaubnis Ihres Lebenspartners ab und davon, ob eine Lebenspartnerschaft im Sinne des kan. Einwanderungsrechts besteht. Antragsformular und Liste der einzureichenden Dokumente finden Sie unter: http://www.dfait-maeci.gc.ca/canada-euro...rocedure-de.asp
Im Falle einer offenen Arbeitserlaubnis entfallen die Punkte 5 und 6 der Checkliste.