seit 15 Jahren leite ich einen eigenen ambulanten Palliativpflegedienst mit 18 Mitarbeitern. Doch damit ist jetzt Schluß, da ich Insolvenz vor 3 Monaten beantragt habe. Ich bin verheiratet und habe 2 Töchter (12 und 14 Jahre), sowie ein Eigenheim, an dem meine Frau und ich noch 7 Jahre zu zahlen hätten, damit es dann uns gehören würde.
Ich möchte jetzt mein Vaterland nicht verteufeln, aber meine Familie und ich möchten einen Neuanfang in Kanada trotz dieser Miesere wagen.
Ich habe auch schon Kontakte zum Kingston General Hospital, die an einer Anstellung meiner Person interessiert sind. Am kommenden Montag wird eine consulting nurse mit mir eine telef. Interview führen, um dann weitere Schritte mit mir zu klären.
Jetzt meine Frage: - wie ist es mit dem Verdienst dann in Kanada - wie reagieren die Kollegen dort auf meine private Situation - habe ich dennoch eine Chance, wenn ich offen und ehrlich bin, in Kanada fußzufassen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir einige Antorten schreiben würdet.
a.) Hast du ein Eintrag im Führungszeugs wegen ggf. Anzeigen von Gläubigern ?
b.) Deine Beruf fällt unter „Register Nurse“(Nurse=Pflege). Anders als bei Tradeberufen gibt’s hier keine übergreifende Qualifikation, das heißt das du die in der Provinz in der du eine Arbeitsstelle bekommst die Prüfung machen musst. Um die Einreisebedingungen brauchst du dir keine Gedanken zu machen, da „Register Nurse“ in Kanada gesucht werden ($5000 Bonus bei Vertragsabschluss).
Jede kanadische Provinz und Territory ist für das Sicherstellen der Arbeitskompetenz der Personen verantwortlich, die Registrierung und Lizensierung in ihrer Provinz/Territory beantragen (d.h., Absolventen ihrer Krankenpflegeprogramme oder Krankenschwestern / Krankenpfleger, die im Ausland ausgebildet wurden). Jede Provinz und Territory muss vor Beginn der Ausübung des Berufs feststellen, ob die Bewerber zur Registrierung und Lizensierung einem akzeptablen Niveau entsprechen.
Der Zweck der Canadian Registered Nurse Examination (kanadische Krankenschwester/Krankenpfleger-Registrierungsprüfung) (CRNE) ist das Gemeinwohl zu schützen. Dies tut sie, indem sie neu registrierte Krankenschwestern / Krankenpfleger auf Ihre Kompetenzen und Fähigkeiten hin überprüft, die für eine sichere und effektive Arbeit erforderlich sind. Das Niveau dieser Kompetenzen wird zum Teil durch den Erfolg der CRNE Prüfung gemessen.
In Nova Scotia bietet das College of Registered Nurses of Nova Scotia (die Hochschule) die CRNE Prüfung für zugelassene Bewerber/innen an. Die Zulassung zur CRNE Prüfung wird durch das Registration office (Anmeldungsbüro) der Hochschule aufgrund jeder einzelnen Bewerbung zur Registrierungsprüfung in Nova Scotia ermittelt. Die Prüfung ist gebührenpflichtig (Das Registration Office gibt Ihnen gerne Auskunft über die aktuelle Höhe der Bearbeitungsgebühr).
Die CRNE ist eine umfangreiche Prüfung, die Ihre Kompetenzen prüft, die für die Krankenpflege von Kindern, Erwachsenen und älteren Patienten, sowie für Mentale und psychiatrische Krankenpflege; Mutter-Kind (obstetrie) Krankenpflege; Krankheitverhinderung und Gesundheit Förderung; und Gemeinschaftskrankenpflege erforderlich sind. Die Prüfung ist in vier Bücher unterteilt und besteht aus Multiple-Choice und kurz zu beantworteten Fragen. Sie wird während eines Tages geschrieben und das Prüfungsergebnis ist entweder "bestanden" oder "nicht bestanden".
Die CRNE Prüfung wird dreimal im Jahr angeboten: Februar, Juni und Oktober (sie wird in ganz Kanada am gleichen Tag geschrieben mit Ausnahme von Quebec, wo eine andere Prüfung geschrieben wird). Nach den Bestimmungen der Registered Nurses Regulations (2001) müssen Bewerber, die zur CRNE Prüfung zugelassen wurden, diese in den 24 Monaten direkt nach ihrer Zulassung schreiben. Sie haben maximal 3 Versuche während dieser Zeit. Bewerber die erfolgreich die Prüfung abschliessen, sind damit zur Registrierung und Lizensierung freigegeben, solange alle anderen Anforderungen erfüllt sind.
c.) Zu deinen Text fällt mir spontan ein, da ist was mit 7 Jahren. (normal würde ich jetzt im Internet nachgucken, aber ich muss Bewerbungen für Österreich schreiben und nebenbei Musik hören http://www.youtube.com/watch?v=47GHwDMrvgw
Da du der sogenannten Wohlverhaltensphase unterliegst und nur der vom Gericht bestelle Treuhändler/Insoverwalter das pfändbare Einkommen verteilen darf, damit keiner der Gläubiger bevorzugt wird, frage ich mich, wie eine "Zahlung" erfolgen soll, wenn du in Ca bist.
Wenn das Verfahren noch läuft, denke ich ist für dich noch unklar ob du solange De verlassen darfst, um eventuell nicht greifbar zu sein.
Wenn du das bereits geklärt hast, dann ist ja gut, aber ich würde mich da schlau machen, da ein Gericht den Antrag auf Verbraucherinso ablehnen kann, gerade auch dann, wenn vermutet werden kann, dass du den Auflagen nicht nachkommst oder nachkommen kannst.
Zitat von buickgirl... Da du der sogenannten Wohlverhaltensphase unterliegst und nur der vom Gericht bestelle Treuhändler/Insoverwalter das pfändbare Einkommen verteilen darf, damit keiner der Gläubiger bevorzugt wird, frage ich mich, wie eine "Zahlung" erfolgen soll, wenn du in Ca bist. ...
Hi Buickgirl,
nur wenn er eine Verbraucher-Insolvenz durchgeführt hat. Da er aber von 18 Mitarbeitern sprach könnte es auch die Firma nur betreffen und dann wäre er nur als Geschäftsführer haftbar, wenn er Gläubiger bevorzugt hätte oder die sozialen Leistungen nicht abgeführt hätte.
(Als Gesellschafter natürlich, wenn er privaten Bürgschaften und ähnlichem gab)
Ich gebe Dir aber recht, dass wenn das Eine eintritt (Unternehmensinso), meistens die Gesellschafter (wenn sie auch noch GF sind, und davon lebten) auch in die Verbraucher-Inso gehen (müssen).
Wobei er als Verheirateter und 2 Kindern einen relativ hohen Freibetrag hat. Den wird er in CA wohl in der ersten Zeit nicht hinbekommen...
Fakt ist, er hat die Inso beantragt, schreibt er jedenfalls. Das dürfte bedeuten, dass er der Antragsteller ist und das das Gericht ihn bezüglich die Entscheidung zu treffen hat.
Prinzipiell fallen alle Schulden in die Inso rein, mit wenigen Ausnahmen. Ausnahme wären Kosten für das Verfahren selbst.
Und was ich meinte ist: Ab positivem Entscheid des Gerichts muss er dem Insoverwalter das pfändbare Einkommen zur Verfügung stellen, da nur der das Geld verwalten darf, mit dem Hintergrund, dass der Schuldner die Gläubiger nicht ungleich bezahlt.
Die Pfändungsfreigrenze richtet sich auch danach, wieviele Unterhaltsgläubiger da sind. Ab einem bestimmten Einkommen spielen die aber keine Rolle mehr-da liegt das Einkommen dann aber schon sehr hoch, ca 3800,- € oder so ähnlich, bin nicht sicher gerade.
Die wichtige Frage hier ist: Darf er während seiner Wohlverhaltensphase Deutschland verlassen!
Ich kuck mal kurz nach einigen Infos.
Hier nochmal ein Link zur ZV im Fall eines Falles. Eine ZV ist durchaus ins Ausland möglich!
1) Fakt ist, er hat die Inso beantragt, schreibt er jedenfalls. Das dürfte bedeuten, dass er der Antragsteller ist und das das Gericht ihn bezüglich die Entscheidung zu treffen hat.....
2) Die wichtige Frage hier ist: Darf er während seiner Wohlverhaltensphase Deutschland verlassen! ....
Huhu,
ich hab´ es mal in 1 und 2 aufgeteilt, da ich dazu antworten will.
1) Da war/bin ich mir nicht sicher, denn es ging nicht 100% hervor, ob er oder vielleicht die GmbH/LTD. oder was auch immer Inso angemeldet hat.
"Ich habe die Insolvenz angemeldet" könnte auch sagen, dass er in der Funktion als Geschäftsführer Inso anmeldete...
2) Ja, man kann DE in der Wohlverhaltensphase den Rücken kehren. Man muss das eben geordnet Bahnen und offenen Kommunzieren (mit dem InsoVerwalter).
kann also heissen, ohne Insolvenz, ich hab Schulden gegen Finanzamt und diversen Großhändlerund Banken, wobei ich regelmäßig Geld überweise an alle Gläubiger, bzw. Lohnpfändung ans FA. kann ich mich locker vom Acker machen, wenn ich meinen Verpflichtungen in Form von weiteren Überweisungen nach DE tätige?
naja einfach vom Acker machen? Ich weiß was du meinst, aber Vorsicht:
FA's und andere Behörden müssen nicht über den Klageweg gehen, die haben eigene Abteilungen mit GV's. Das bedeutet, dass die was Zwangsvollstreckungen da definitiv nicht mit sich spaßen lassen-es handelt sich hier um Staatsgelder.
Eine derzeitige Lohnpfändung entfällt für das FA vorerst, wenn du die Stelle nicht mehr hast. Die gehen dann früher oder später an deinen canadischen AG ran und was der dazu sagt, nun das weiß ich nicht.
Deine Bank, wenn du überhaupt noch ein Konto hast, wird dir unter Umständen das Konto kündigen, aufgrund dessen, dass du De verlässt. Ist ohnehin üblich bei Pfändungen die das (private) Konto betreffen. Damit wird es mit den Überweisungen schwieriger, insgesamt sag ich mal. Insoverwalter hin oder her.
Privatgläubiger entscheiden betreffend einer ZV nach dem Wert, der vollstreckt werden soll, ob sie ins Ausland pfänden.
Also locker sehe ich das nicht. Es kann dir das Genick brechen, muss nicht, kann aber.
Besprich dich mit dem Insomenschen und Vorsicht auch vor falschen Angaben, dann kann das Verfahren negativ ausgehen und dann...
In deiner Lage, die nicht einfach ist und die ich nicht zu verurteilen mag, rate ich dir zu absoluter Offen- Ehrlichkeit und guter Planung.
Insofritzchen hab ich aber nicht, da keine Insolvenz. Alle Gläubiger bekommen zur Zeit über eine Ratenzahlung Kohle, selbst das FA, das zudem sich noch Kohle über ne Lohnpfändung holt. Wo sollte das Problem sein, wenn man das, bis auf die Lohnpfändung von CA aus beibält?