wie ist das eigentlich in Kanada. Also in Deutschland ist es zum Beispiel so, dass ich als braver Hundehalter, mein Grundstück ordentlich eingezäunt habe, eine Klingel unten am Holztor habe, mit der man sich sofort mit uns in Verbindung setzen kann und ich habe dort ein großes Schild hängen, "Warnung vor dem Hunde, betreten auf eigene Gefahr". Ich habe das nicht gemacht, weil ich einen scharfen oder gefährlich Hund habe, sondern, weil ich im Glauben war, es könnte auch Einbrecher etc. abhalten.
Nun habe ich den Tasso-Newsletter bekommen (ist für jedermann kostenlos) mit dem neuesten Gerichtsurteil, dass jeder, auch unbefugte Leute, mein Grundstück jederzeit betreten dürfen und sollte der Hund irgendjemanden verletzen, dann hafte ich als Halter. ?!?
Wir wohnen auf einem kleinen Dorf, wo keiner großartig das Grundstück des Nachbarn respektiert (ich finde es gehört sich nicht). Als wir unseren Hund (Jagdhund, Kleiner Münsterländer, sehr kinderlieb) bekamen, habe ich alle Nachbarn gebeten, nicht einfach unser Tor aufzumachen und z.B. einen Ball auf eigene Faust aus unserem Garten zu holen, weil der Hund oft drin ist. Da wir selbst einen kleinen Jungen haben, liebt unser Hund Kinder sehr, aber ich wollte nicht, dass eines durch überschwengliche Begrüßung unseres Hundes oder Abschlecken sich erschreckt und vielleicht hinfällt. Trotz meines gutgemeinten Hinweises rennen noch heute oft Kinder rüber, einfach zu faul zu klingeln. Und nun lese ich, nicht einmal mein freundlicher Hinweis/Warnung, würde ausreichen, nein, jeder Unbefugte darf bei uns drauflatschen und sollte etwas passieren, müßte ich den Schaden tragen. Ich finde es nicht gerecht, aber wie sagt man hier in DE so schön: Recht haben, ist nicht recht bekommen.
Hier der TASSO-Newsletter:
Hundehalter haften trotz Warnschild
Das Anbringen eines Schildes “Warnung vor dem Hunde” oder ähnlich gut gemeinte Vorsichtsmaßnahmen von Hundehaltern, die ungebetene Besucher auf die Anwesenheit eines Hundes im betreffenden Grundstück hinweisen möchten, befreien den Halter dennoch nicht von der Haftung, wenn es zu einem Angriff durch den Hund kommt. Vielmehr kann der Geschädigte Schadenersatz geltend machen, wenn er durch den Hund verletzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Zutritt unbefugt oder unerbeten war. Laut BGB §833 (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Halter eines Hundes verpflichtet, einem durch den Hund Geschädigten den verursachten Schaden zu ersetzen.
“Das bedeutet im Umkehrschluss, dass das man sein Grundstück als Hundehalter so abgesichert haben muss, dass sich niemand Zutritt verschaffen kann.”, erläutert Philip McCreight, Leiter des Haustierzentralregisters TASSO.
danke schonmal für Deine Antwort. Ich erwarte jetzt natürlich keine Rechtsauskunft , aber es würde mich schon interessieren, ob es da so ohne weiteres erlaubt ist, unbefugt auf eingezäunte Grundstücke zu latschen und dann noch den eventuellen Hundehalter haftbar zu machen, wenn etwas passiert.
Film und Realität muß man ja auseinanderhalten, aber erinnern sich manche von uns nicht auch an alte US-Filme, wo der Grundstücksbesitzer "freeze!" ruft, weil einer über seine Wiese latscht?
Stellt Euch nur mal vor, wenn ein Einbrecher (finsterer Typ, in finsterer Nacht mit finsteren Absichten ) bei uns über das Törchen klettert und zur Balkontür geht, dabei von unserem Hund gestellt wird und beim Gerangel ins Bein gebissen wird. Dann darf ich dem Einbrecher Schmerzensgeld zahlen, denn ich bin haftbar. Toll, gell?
Wie seht Ihr das so? Sollte ich vielleicht den Hund verkaufen und dem Einbrecher im Zweifelsfall selbst ins Bein beissen?
praktisch ist es aber so, wenn du ein grundstück kaufst über das die kanadier vorher ohne probleme gehen konnten - beim vorbesitzer - und möglicherweise seit 100 jahren, um einen kurzen weg zu haben
und du das dann mit einem zaun umgibst - auf nicht betreten bestehst - dann wirst du je nach landstrich und provinz echte nachbarschaftliche probleme bekommen
das sind dann probleme, die in ca nicht mit anwälten zu lösen sind