Frage von mir als Amateur an die CANADA-Experten :
Ich soll für eine Firma mit Sitz in Deutschland als Handelsvertreter in Canada tätig werden, soll heißen die Entlohnung erfolgt via Deutschland, ich bin weiterhin in Deutschland gemeldet, würde dann ja quasi den Status eines Touristen besitzen oder ?!
Hat da jemand Infos bezüglich der rechtlichen Grundlage, bzw. ob ich dann alle 3 Monate aus Canada raus muß um dann wieder ein neues Tourivisa zu erhalten. Besten Dank vorab für eure Meinung.
ich glaube das geht nicht so einfach. Wenn Du dort arbeitest, dann benötigst Du auch eine entsprechende Erlaubnis. Meinem Verständnis nach, wird die WP (also der schnellste Weg, um rüber zu kommen) auch nur erteilt, wenn Du für einen kanadischen Arbeitgeber arbeitest. Hat der deutsche Arbeitgeber vielleicht einen Firmensitz in Kanada? Als Handelsvertreter bist Du hier sicherlich selbständig. Drüben bräuchtest Du eine Business License und die wird, soweit ich weiß, nur an PR'ler vergeben. Correct me if I'm wrong...
Hallo Gabi ! Danke für deine fixe Antwort. Also aus meiner Sicht wäre ich ja dann quasi der "Sales representätive" für die Firma vor Ort, sprich ich besuche ja für eine deutsche Firma kanadische Kunden, was ja dann auch im Sinne der Kunden unter dem Aspekt der Kundenbetreuung wäre. Ob und wie ich dann dort residiere ( sprich Hotel oder Home ) und die Dauer des Aufenthalts ( solange der Kundensupport im Focus steht ) ist dann doch eigentlich relativ. Meine Freundin würde dann dort eine WP beantragen ( falls möglich ?! ), um einer eigenen Tätigkeit nachzugehen. Hoffe das ist dann so von der Logik her richtig gedacht...
Wie wäre es denn hiermit: Deine Freundin arbeitet in einem "Job under pressure" und sucht sich einen Arbeitgeber, damit sie die "Haupt-WP" bekommt. Du beantragst als common law partner eine open WP und kannst arbeiten, wo Du willst...
Der meinige ist Zimmermann und hat einen Job in BC gefunden. Wir warten nun auf unsere WP's und ich kann mit meiner open WP meinen (allerdings norwegischen) Home-Office-Job weiterführen oder zu einem kanadischen Arbeitgeber wechseln.
Wann möchte Dich die Firma denn drüben haben? WP geht schneller als PR...
Ich betreue die Kunden ab 2008 zunächst von Deutschland aus via Tel/Email. Ab 2009 geht es dann rüber, damit meine Kunden einen festen Ansprechpartner vor Ort haben. Die Vorgehensweise so wie Du sie aufgezeigt hast macht also Sinn. Reicht es dann denn nicht eigentlich die ganzen Anträge vor Ort zu stellen, da ich ja nun auch als Tourist einen Kunden in Canada besuchen darf....oder etwa nicht ?
Du kannst Dir auch einmal die Website der Botschaft genauer ansehen:
ZitatIn den nachfolgenden Fällen ist keine Arbeitserlaubnis erforderlich. Die Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch weiterhin ein Besuchervisum, auch wenn sie unter eine der nachfolgenden Kategorien fallen:
• Dienstleistungen, Reparaturen und Installationsüberwachung im Rahmen eines Kauf- oder Leasingvertrags • Instrukteure im Rahmen eines Kauf- oder Leasingvertrags, firmeninterne Instrukteure und firmeninterne Auszubildende • Selbstfinanzierte Recherche- oder Forschungstätigkeit • Bestimmte darstellende Künstler • Ausländische Studierende im Gesundheitsbereich, die in Kanada ein Krankenhauspraktikum (clinical clerkship) absolvieren
Aber grundsätzlich gebe ich Mark recht informiere Dich, denn es kann sonst Dein Nachteil sein. Ansonsten prüfe einfach auf den Botschaftsseiten ob Du eventuell zu den oben zitierten Ausnahmen gehörst. Jedoch kontaktiere auf jeden Fall die Botschaft mit Deiner Anfrage.
frage Deine Firma, ob sie Dich entsendet. Wenn ja, informiere Dich bei der Botschaft über Entsendung.
Entsendung ist, wenn man in seiner Firma angestellt bleibt, aber für diese im Ausland in einer Niederlassung der Firma arbeitet. Das ist ein recht übliches Prozedere bei Firmen, die international Tätig sind. Entsendungen sind in der Regel zeitlich begrenzt.
Also wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, ist der eigentliche Sinn der, dass du vor Ort bleiben sollst.
Damit wuerden die Genehmigungsfreien Taetigkeiten ausscheiden, da sie alle einen sehr befristeten Charakter haben.
Selbst als Wartungsingenieur wuerde das Besuchervisum beantragt werden muessen, wenn die Taetigkeit laenger als 6 Monate dauert, das wohl auch nicht dauerhaft verlaengert werden kann. Das kanadische Arbeitsamt wuerde hierbei zurecht seinen Einspruch erheben und sagen, dass man hierzu auch einen Kanadier ausbilden und beschaeftigen kann.
Eine einfache Moeglichkeit fuer deinen Arbeitgeber sehe ich darin, dass er eine Ltd. gruendet, was jeder machen kann. Dazu muss man noch nichtmal im Land wohnen und er dich darin bereits als Key-Employee angibt, oder dich sogar als Director der Gesellschaft einsetzt. Damit waere deine Wichtigkeit fuer die Gesellschaft hervorgehoben. Einer WP sollte damit eigentlich nichts im Wege stehen, es sei denn der kanadische Arbeitsmarkt und das HRSDC sieht das anders, was man aber ja im Vorfeld mit der Botschaft besprechen kann.
wie von den anderen bereits beschrieben - du wirst echte probleme bekommen, wenn du diesen trick-weg gehen willst - deine firma dich dazu verleitet
um in canada über lange zeit zu arbeiten hast du einzuwandern - also PR antrag stellen - visa erhalte und dann kannst du machen was du willst
versuchst du tricks ist das risiko deportation - removal order und möglicherweise einreisesperre
viele der vorschläge gehen nicht: expat - dafür muss die firma in de eine firma in ca haben plus canadische angestellte
open work permit - das ist ein permit, um für kanadische firmen zu arbeiten - also sehr unsicher, was hrsdc dazu sagt, wenn es eine deutsche firma ohne weiitere kanadische arbeitnehmer ist
da du vermutlich planst für immer in ca zu bleiben hast du nur eine cahnce über die normale wege - also PR