ist es eigentlich moeglich, wenn man Schulden in DE hat..diese natuerlich weiterhin abbezahlt, nach Canada auswandern kann und dann auch die PR bekommt ??
Oder muss man in DE erst alle Schulden beglichen haben, bevor dieser Antrag dann angenommen wird ???
Hallo Simona, Du musst doch, um PR zu beantragen, eine bestimmte Summe als Funds nachweisen....ich glaub als Einzelperson um die 9.500 C$...hm, einerseits Schulden aber trotzdem finanzielle Mittel nachweisen, weiss nicht, wie das passt..höchstens evtl. wenn Du von nem AG AEO bekommst, dann fällt der Nachweis m.E. weg.
Zitat von BirgitBHallo Simona, Du musst doch, um PR zu beantragen, eine bestimmte Summe als Funds nachweisen....ich glaub als Einzelperson um die 9.500 C$...hm, einerseits Schulden aber trotzdem finanzielle Mittel nachweisen, weiss nicht, wie das passt..höchstens evtl. wenn Du von nem AG AEO bekommst, dann fällt der Nachweis m.E. weg.
LG Birgit
FALSCH.. AEO ist ein "add-on" zu nem Skilled Worker Antrag. Da musst Du immer Proof of Funds beilegen.
Du meinst LMO, da muss sie nichts nachweisen.
@Bella63: Hier wurden Themen wie "Schulden, Privatinsolvenz" reichlich behandelt. Das Ergebnis war, dass Du gehen kannst (zB via LMO), aber dies mit den Gläubigern o. Insoverwalter koordinierst. Es darf nicht als "Flucht" gedeutet werden, da Dich sonst (wenn zB keine Adresse bekannt ist) ein Haftbefehl theoretisch beim nächsten Besuch warten könnte......
Also, in meinem Antrag steht : If you have arranged employment as definied in factor 5, you do not have to meet these financial requirements...und was hat denn LMO damit zu tun? Damit wird doch nur nachgewiesen, dass für den Job kein Kanadier verfügbar ist..?? Aber das O bei meinem AEO kann natürlich weg..
Zitat von maxim... also, wegen schulden erwartet niemanden ein haftbefehl ....
Richtig, wg. Schulden nicht. Aber wenn der Schuldner zB. durch Gläubiger an die falsche Adresse angeschrieben wird und dieser "unbekannt verzogen" ist, wird entweder die Forderung ausgebucht oder die nächste Stufe Leiter der Forderungseintreibung erklommen- mit juristischer Hilfe. Dieser ist nicht zustellbar, daher wird der Schuldner gesucht - und wenn er dann ohne, dass er was ahnt, ins Land einreist wird der Zollscan schnell unangenehm!
Zitat von BirgitBAlso, in meinem Antrag steht : If you have arranged employment as definied in factor 5, you do not have to meet these financial requirements...und was hat denn LMO damit zu tun? Damit wird doch nur nachgewiesen, dass für den Job kein Kanadier verfügbar ist..?? Aber das O bei meinem AEO kann natürlich weg..
LG Birgit
Interessant. Mea culpa. Wieder was gelernt. So wie ich das nun auch lese, braucht man tatsächlich kein "Proof of funds" beim SW+AEO.
"*Exception: If you have arranged employment as defined in Factor 5, you do not have to meet these financial requirements."
Auszug from Factor 5: You do not currently have a work permit and you do not intend to work in Canada before you have been issued a permanent resident visa. [list]. You have a full-time job offer that has been confirmed by Human Resources Development Canada (HRDC); . Your employer has made an offer to give you a permanent job if your application is successful. . You meet all required Canadian licensing or regulatory standards associated with the job.[/list:u]
Nunja, dann formulier ich es mal anders: Lieber zu viel mitschicken, als zu wenig. Vielleicht geht das OK dann leichter von den Lippen/Feder. LOL
also, wegen schulden erwartet niemanden ein haftbefehl
nur wenn du verurteilt wurdest wegen ... was auch immer
Das ist dummes Zeug. Ein guter Freund von mir wurde mit Haftbefehl gesucht, weil er ein Parkticket nicht bezahlt hatte. War dann zwar schnell geklaert, weil er es irgendwie nur versaeumt hatte, aber trotzdem heftig. Zumindest beim Staat sollte man keine Schulden machen.
In dem mir bekannten Fall waren es 2 Jahre. Der ist auf der Arbeit angerufen worden: "Sind sie der Herr XY?" - "Ja, bin ich!" - "Gegen sie liegt ein Haftbefehl vor!" - fall vom Stuhl usw.usw., da ist wohl mal eine Mahnung nicht zugestellt worden. Er konnte die Rechnung dann auf dem Polizierevier begleichen, aber der Haftbefehl waere wohl wirksam gewesen, haette er das nicht sofort angeboten.
Zitat von BirgitBHallo Simona, Du musst doch, um PR zu beantragen, eine bestimmte Summe als Funds nachweisen....ich glaub als Einzelperson um die 9.500 C$...hm, einerseits Schulden aber trotzdem finanzielle Mittel nachweisen, weiss nicht, wie das passt..höchstens evtl. wenn Du von nem AG AEO bekommst, dann fällt der Nachweis m.E. weg.
LG Birgit
Hallo, warum sollte es nicht gehen, Schulden zu haben und gleichzeitig den nachweis über Geld zu haben. Es gibt viele, die genügend Geld zur Verfügung haben, aber ein Haus auf Kredit kaufen. Soweit mit den Gläubigern alles geregelt ist, warum nicht?
Oder muss man in DE erst alle Schulden beglichen haben, bevor dieser Antrag dann angenommen wird ???
DANKE fuer Eure Antworten.
Hallo Simona,
Es interessiert weder die kanadische Regierung noch die Kanadier, ob du im Ausland Schulden hast. Solange du einen einzigen Tag den Proof of funds auf dem Konto hast, wenn er denn verlangt wird. Lediglich deine deutschen Schuldner interessiert es. Wenn du nicht zurueck willst, kannst du dir auch Schufa etc. versauen, nichtmals die Kreditkartenunternehmen tauschen sich ueber die Bonitaet aus (ausser vielleicht AMEX, da bin ich mir nicht vollends sicher). Bei riesigen Schulden kann dir eine Forderung/Klage aus Deutschland auch in Kanada drohen, aber der Aufwand lohnt sich wohl erst jenseits von 10.000€. Allein der aktuelle Wohnsitz ist schwer zu ermitteln, man koennte einen Briefkasten mieten und waere 100% anonym in Kanada.
Ich hab jetzt nicht an 100 Tausende € von Schulden gedacht, sondern an kleinere Beträge. Aber stimmt schon, man kann ja irgendwo Festgelder haben und trotzdem einen Kredit aufgenommen haben. Bin von mir ausgegangen..ich versuch immer alles zu bezahlen..grins..und wenn ich die Summe in Höhe des Funds hätte, würd ich damit wohl erstmal an die Schulden gehen...bisher wusste ich allerdings auch nicht, dass es den kanadischen Behörden reicht, wenn man das Geld für einen Tag nachweisen kann
Haftbefehle gibts bei Schulden nur wegen Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung und evtl. bei nicht bezahlten Tickets (Falschparken etc.). Diese liegen aber nur dem Amtsgericht des (deutschen) Wohnortes vor und werden nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Der Gerichtsvollzieher kann lediglich Amtshilfe der Polizei in Anspruch nehmen um jemanden mitzunehmen der die Eidesstattliche Versicherung nicht ablegen will.
Diese Verhaftungsmär am Flughafen ist einfach nicht weg zu kriegen, aber sie ist falsch! Wegen reinen Schulden gibt es keine Verhaftung, nix aber auch gar keine Strafe. Pleite machen ist nicht verboten!
Hinzu kommt: Verlässt jemand die Bundesrepublik, also mit Abmeldung und allem drum und dran ist die deutsche Justiz auch nicht mehr für das Schuldeneintreiben zuständig. Demzufolge auch kein Haftbefehl mehr für die Eidesstattliche Versicherung. Die wird nämlich dann auch nicht mehr verlangt. Der Gerichtsvollzieher ist schlicht nicht mehr zuständig und schickt den ganzen Klumpatsch an die Gläubiger zurück.
Wie hier schon erwähnt, müssen diese nun selber sehen wie sie an einen rankommen. In Kanada und den meisten anderen Nicht EU Ländern extrem schwierig und vor allem sehr teuer für den Gläubiger. Es muss ein Anwalt beauftragt werden, dieser wiederum die kanadischen Gerichte und all das darf der Gläubiger erstmal vorfinanzieren (so er denn überhaupt erstmal weiss wo der Schuldner überhaupt ansässig ist). Man muss schon extreme Summen bei einem Gläubiger offen haben bevor dieser diese Schritte wagt. Und selbst dann besteht immer die Gefahr, dass der Schuldner sich in ein anderes Land absetzt und die ganze Geschichte beginnt für den Gläubiger von vorn.
Man kann sich als Schuldner aber ideal aus Kanada heraus vergleichen und zahlt so zwischen 5% und 10% der Ursprungsforderung an den Gläubiger. Das Angebot werden die meisten annehmen. Und falls nicht, wartet der Schuldner eben noch ein halbes Jahr bis zum erneuten Angebot.
Die oben genannten Dinge gelten wie gesagt nur für normale Schulden. Nicht für Bussgelder oder Schulden aus Steuerhinterziehung (also Schulden aus unerlaubten Handlungen) etc. Hier sollte man im eigenen Interesse zahlen.
Die Kanadier selber interessieren sich nicht für zivile Schulden. Warum auch? Das betrifft sie ja nicht. Schufa und so weiter ist in Kanada völlig wirkungslos. Wer eh in Kanada bleiben will, den braucht dies nicht mal mehr zu interessieren. Hauptsache man weist die Knete für die PR irgendwie nach so sie denn gefordert ist.