Hallöle..hab ma ne Frage zu diesem Teil des Antrages. Es wird ja nach dem persönlichen Background gefragt, d.h. in meinem Fall meine Vergangenheit seit dem 18. Lebensjahr, da diese Spanne größer ist als 10 Jahre. U.a. wird auch nach den Wohnorten gefragt, ich kann das aber so, wie es verlangt wird, nicht mehr nachvollziehen. Das Jahr der Umzüge bekomm ich noch hin, natürlich auch die Adressen, aber Monat und Tag? Never..Ever.. In wieweit werden diese Eckdaten überprüft ? Und wenn sie überprüft werden und ich irre mich in einigen Angaben, wird das zu meinen Ungunsten ausgelegt? (könnte evtl. mal um 1-3 Monate abweichen)
Hoffe Du bekommst noch andere Antworten. Ich denke allerdings das die Abweichungen nicht so tragisch sind, wie sollten die Kanadier drauf kommen? Ich hatte Vermieter bei denen ich ziemlich sicher bin dass die den Kanadiern weder in Deutsch geschweige denn in Englisch Auskunft geben koennten
Mich macht es halt stutzig, dass man Tag, Monat und Jahr angeben soll...wenn dies eh nicht kontrollieren können / wollen wäre das Jahr oder nur die Adressen doch ausreichend. Ist aber gut möglich, dass ich mir über Belanglosigkeiten Gedanken mache..hoff ich mal..grins..
als, unterschätze mal nicht den kanadischen geheimdienst - die sprechen auch alle sprachen der welt
aber zu der frage - wenn du dir in irgendeiner weise nicht sicher bist, dann erkläre es auf einem gesonderten blatt - steht immer dabei
das dürfte dann ausreichen
Schon klar, war auch ironisch gemeint Ich denke einfach das CIC nicht grundlos irgendetwas ueberprueft. Die wollen wohl nur Sicherstellen das sich Fuehrungszeugnis(e) und Wohnorte decken. Wenn das zusammenpasst und meinetwegen jeder Wohnsitz im fraglichen Zeitraum in DE war gibt es wohl keinen Grund das zu ueberpruefen. Vielleicht irre ich mich aber auch und die ueberpruefen das alles - wobei dann die Bearbeitungszeiten sehr schnell waeren.
Hm, da ich bis jetzt eh nur in Lübeck gewohnt habe, ist es wohl doch nicht so gravierend...es sind halt evtl. Abweichungen, wann ich von einer Strasse in die andere gezogen bin. Ich hab die Antworten auf meine Frage jetzt so verstanden, dass es mehr um verschiedene Wohnorte oder auch Länder geht..?
Zitat von BirgitBIch hab die Antworten auf meine Frage jetzt so verstanden, dass es mehr um verschiedene Wohnorte oder auch Länder geht..?
Danke LG Birgit
Vorsicht! Du verstehst das jetzt so wie ich das ganze interpretiert habe. Ich habe allerdings keine Ahnung ob das stimmt. Ich kann mir nur einfach nicht vorstellen das alle Wohnorte ueberprueft werden - bei meiner Frau und mir waeren das ca. 20 Dann muesst ihr wohl alle damit rechnen das sich die Bearbeitungszeit in kuerze verdreifacht
Moin...also..grad weil ich diesen Punkt NICHT unterschätze, hab ich ja gefragt...aber wenn ich auf einen Extra-Zettel schreibe, dass ich mich nicht genau erinnere, ob ich jetzt im Mai oder Juni in die Strasse XYZ gezogen bin..das wird dann akzeptiert ?
also wenn Du die Stadt noch weisst wo du gewohnt hast, ist das ueberhaupt kein Problem. Geh zum jeweiligen Einwohnermeldeamt, die koennen dir genau sagen, wann du wo und wielange gemeldet warst. Ich bin seit meinem 18. Lebensjahr zigmal umgezogen und habe es bei den jeweiligen Aemtern erst telefonisch versucht. Manche wollten am Telefon keine Auskunft geben, dann bin ich hingefahren. Jetzt habe ich alle meine Meldeadresse ganz genau mit Datum und Strasse.
Hallo Mustangsally..ja, daran hatte ich auch schon gedacht. Bei mir ist ja nur Lübeck, also werd ich mich, wenns so weit ist, mal im Ordnungsamt blicken lassen. Ist sicher die beste Lösung, denn ich möchte den Antrag schon korrekt und ohne Lücken ausfüllen.
Was ist wenn ich meinen Wohnsitz gar nicht immer umgemeldet habe? Ich war für ein halbes Jahr Praktikum in Düsseldorf ohne mich umzumelden und habe auch jetzt während dem Studium nicht jeden Wohnortwechsel gemeldet da es immer nur kurzfristig war.
Gedanken mache ich mir bei den Abschlüssen, die werden wohl den englischen Begriff für Mittlere Reife und Abitur haben. Kommt das hin mit "secondary school level I" für die Mittlere Reife und "certificate university-entrance diploma" für Abitur? Oder kann man da deutsche Begriffe verwenden?
Gruß, Benjamin
PS: Ich werde euch in Zukunft nicht zu häufig mit Fragen quälen, aber bei mir es Ernst mit dem Antrag.