Ich möchte gerne nächstes Jahr für eine längere Zeit nach Canada gehen. Verwandschaft ist in Vancouver und Vanc.Island vertreten. Damit ist die Frage für die Unterkunft der ersten Zeit schon mal abgehakt. Visum? Dachte ich an das Work&Travel Visum, muss beantragt werden, gehe jetzt aber davon mal aus. Das größte Problem ist mein Arbeitsplatz in D. Ich stehe in einem unbefristeten Verhältnis. Ist nicht mein Traumjob, ist mir aber sicher und bringt Geld. Dachte erst ans Kündigen lassen (aus betriebl. Gründen o.ä.), d.h. bei einer Rückkehr aus Canada gibts erstmal Arbeitslosengeld. Soll auch nur zur Überbrückung sein. Oder, ich lasse mich für die Dauer ca. eines Jahres freistellen, was ich in der Firma zwar schon angesprochen habe, aber noch keine Antwort bekommen habe. Fielen nur so Wörter wie Sozialversicherung, Ersetzen des Arbeitsplatzes usw.
Hat jemand hier Erfahrung mit dem Freistellen in der Firma auf längere Zeit, welches Visum ich beantragen muss um dort zwischen 6 und 12 Monaten zu leben und arbeiten und ob es evtl. auch andere Wege gibt.
Möchte das im nächsten Jahr auf jeden Fall durchziehen, aber den richtigen Weg hab ich noch nicht wirklich gefunden.
Freistellen oder unbezahlter Urlaub. Eine Freistellung beinhaltet inder Regel ein Gehalt und die damit verbundenen Sozialabgaben und Krankenkasse. Unbezahlter Urlaub, da weiß ich ehrlichgesagt nicht, ob da der Arbeitgeber auch Sozialabgaben und Krankenkasse für Dich abführen muß.
Du kriegst auch ALG I ohne betr. Kuendigung, da ist dann nur eine Wartezeit. Da du aber eh ins Ausland gehst, wurd ich mal mit dem Arbeitsamt reden, ob du dich schon arbeitlos melden kannst, ohne die Ansprueche einzufordern. D.h. das die Wartezeit schonmal anlaeuft. Nach 12 Monaten verfallen aber deine Ansprueche vollends.
Danke Euch erstmal. Das mit dem unbezahlten Urlaub ist eine gute Idee, ist mir noch garnicht eingefallen. In der Firma sind die auch ein wenig lahm. Habe da mal ein wenig gegoogelt und wenn der Chef mitspielt wäre ein unbez. Urlaub die perfekte Lösung. Was sagt ihr zu der Visa-Geschichte, was müsste ich da nehmen?
Zitat von WayfarerDu kriegst auch ALG I ohne betr. Kuendigung, da ist dann nur eine Wartezeit. Da du aber eh ins Ausland gehst, wurd ich mal mit dem Arbeitsamt reden, ob du dich schon arbeitlos melden kannst, ohne die Ansprueche einzufordern. D.h. das die Wartezeit schonmal anlaeuft. Nach 12 Monaten verfallen aber deine Ansprueche vollends.
Es kann sein, dass es nun anders ist aber bisher war es bei ALG1 so: Nach dem ausscheiden aus einem Arbeitsverhältnis bleiben die ALG1 Ansprüche 4 Jahre bestehen. Bei mir war noch so vor ca. 3 Jahren. Bedeutet: nach dem ausscheiden könnte man 3 Jahre und 11 Monate irgendwas machen (selbstständig sein, um die Welt reisen usw.) und dann zum Arbeitsamt gehen und die Ansprüche auf ALG1 sind noch voll gültig. Für die meisten heisst das: 12 Monate ALG1. Was danach folgt sollte bekannt sein
Man darf ALG1 auch nicht mit Almosen verwechseln! Es handelt sich hier eigentlich um eine Versicherung für die man einen Haufen Geld jeden Monat bezahlt hat. Nur falls einer falsche Scham hat
Zitat von WayfarerDu kriegst auch ALG I ohne betr. Kuendigung, da ist dann nur eine Wartezeit. Da du aber eh ins Ausland gehst, wurd ich mal mit dem Arbeitsamt reden, ob du dich schon arbeitlos melden kannst, ohne die Ansprueche einzufordern. D.h. das die Wartezeit schonmal anlaeuft. Nach 12 Monaten verfallen aber deine Ansprueche vollends.
Moin Moin,
er kann sich höchstens Arbeitssuchend melden. Er müsste es sogar wenn er wüsste das er ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr arbeitet. Die Sperrfrist beginnt allerdings erst wenn er auch anwesend ist um Leistungen zu beziehen. Wer Arbeitslosengeld beziehen will muß auch da sein um arbeiten zu können. Also würde die Sperrfrist erst nach Kanada beginnen. In Kanada die Frist absitzen geht nicht.
Hey! Habe hier schon viel gestöbert, aber bin mit diesen ganzen Abkürzungen und Fachgesimpel noch nicht per Du. Was müsste ich mir für mein Vorhaben für eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Mir scheint dieses Work&Travel am besten. Was sagt ihr dazu?
in deinem fall ist es praktisch, da du dafür am anfang keinen arbeitgeber brauchst und du praktisch einen open work permit hast
unbezahlter urlaub ist sicher besser als freistellen - wie geschrieben wurde.
ein bekannter ist gerade nach australien unterwegs - sein boss wird glücklich sein, wenn er wieder gesund wiederkommt - stellt ihn sofort wieder ein - hat er gesagt.
So! Unbezahlter Urlaub für ein Jahr wird genehmigt! Mein Betriebsleiter liebt BC und seine Tochter wandert nächstes Jahr dorthin aus! Muss ich nur zusehen, dass ich an dieses Work&Travel Visum rankomme, werde da wohl nicht der einzige sein. Kann mir einer was zu diesen Agenturen für W&T sagen, bei denen man 500,- Euro zahlt und die einem dann ein Visum besorgen. Ist das seriös?
Mittlerweile hat sich einiges getan, bin ab 1. März ein Jahr beurlaubt, hab das W&T Visum in der Tasche und schon fast weg...
Nur weiss ich nicht wirklich weiter. Ich habe ein Jahr unbezahlten Urlaub, der AG braucht keine Sozialvers. für mich zu zahlen. Wie sieht das bei mir aus? Rente kann ich sicher ein Jahr aussetzen, wie ist das mit der Arbeitslosen- und Pflegevers. ? Kennt sich da einer aus? Kann ich mich einfach aus dem Staub machen? Oder muss ich das vorher groß anmelden? Das beste ist wohl der Weg zum Arbeitsamt...
Achso! Wie ist das denn mit der Lohnsteuer? Die werde ich ja in Canada zahlen, habe meinen (Haupt-)Wohnsitz in Deutschland, oder muss ich den aufgeben?
Das ist die Frage, dann mußt du zum Zeitpunkt deines Abgangs Bezugsberechtigt sein und diese Berechtigung "einfrieren" lassen, dann besteht möglicherweise ein Anspruch- das klär mal mit der Agentur ab, da bin ich nicht sicher!
Sicher bin ich mir in dem Punkt, es gibt eine freiwillige Weiterversicherung für die Zeit eines Auslandsaufenthalts und da hast Du dann garantiert einen Anspruch. Einen Link dazu findest Du unter wichtiges für potentielle Auswanderer.