Welche Vorteile bietet mir das "Young Workers Exchange Program" in Bezug auf eine dauerhafte Einwanderung. Oder anders gefragt: Kann ich aus nem "Young Workers Exchange Program" nach dem es ja auf 1 Jahr begrenzt ist ein PR machen lassen?
Hallo Bricky; Ich habe eine Metallfacharbeiterin über dieses Program im July herein gebracht. Sie hat einen Vertrag über ein Jahr-Probezeit. Wenn wir den Vertrag verlängern, bekommt sie das "Permanent Work Visa". Von da an kann von Hier (AB) ihre Immigration beantragen ohne aus dem Land zu müssen. Das "Young Worker Programm" geht schnell ca. 4-6 Wochen und das WP war da. Muss aber in DE beantragt werden. Gruss Schwarzwälder
diese information ist so nicht ganz richtig, wir persoenlich sind auch ueber das sogenannte YWEP hier rueber nach BC. Dieses Visum ist nicht verlaenger oder erneuerbar...!!!! Es muss eine neue "Initial Work permit" beantragt werden, und hierfuer muessen verdammt Gute Gruende angegeben werden, eine einfache Arbeitsvertragverlaengerung reicht dafuer nicht aus. Wir sind un das PNP programm aufgenommen worden und sind somit auf der sicheren seite. Die Unterlagen fuer die PR haben wir Ende maerz eingereicht!!! Wenn du es ueber diese Schiene versuchen moechtest kannst es gerne versuchen, ist aber was den stressfaktor und die zeitliche aufeinanderabstimmung der visas angeht recht aufwendig!!!!
Wie ist das eigentlich, ich hab jetzt ein YWEP genemigt bekommen, kann ich dann wenn ich in Canada bin von dort aus ein WP beantragen, oder geht das nicht? sorry habs noch net ganz geschnallt!
grundsätzlich geht es - aber nur wenn der arbeitgeber mitmacht und du weiterhin lust hast für ihn zu arbeiten - sieh negativ beispiele von arbeitgebern hier im forum
aber, wie gesagt wurde ist es recht aufwändig und man hat vieles - besonders auch termine - genauestens zu beachten.
der nächste schritt wird danach ein normaler work permit sein - und dann erst die permanent residence
@ Schwarzwealder
das gilt auch für euch, wenn ihr die fachfrau behalten wollt - das timing ist extrem wichtig, damit die nicht wieder nach de zurück zu reisen hat.
ihr solltet spätestens 6 monate vor ablauf mit dem antrag beginnen - ihr braucht eine normale LMO - was in diesem fall kein problem sein sollte - usw
ja schon, bei mir is des aber so das ich nach meiner Ausbildung gleich FSJ bzw. Zivi gemacht habe! Also wenn die Ausbildungszeit nicht zählt keine Berufserfahrung haben, was meim Ab aber egal ist.
Reicht dann der Gesellenbrief aus? Danke für deine hilfe!
Habe heute von der Embassy meine Bestätigung fürs YWEP bekommen. Jetzt gleich eine Frage dazu.
Mein Arbeitgeber zahlt mir eigentlich alles, Krankenversicherung, Wohnung, Rückflugtickets ect. Jetzt steht in dem Brief ich müßte auch beim YWEP ausreichend Geld dabei haben, bzw. nachweisen das es vorhanden ist. Was reicht in diesem Fall? Kontoauszüge? oder eine Schreiben vom Arbeitgeber das er meine Kosten komplett trägt?
Gute frage die mich auch noch interessieren würde?
Und wie ist das eigentlich, kann man seinen beitrag wo man hier in die krankenkasse einbezahlt ein jahr einfach anhalten? genaus so Rentenversicherung .... keine ahnung noch wie ich das machen kann!