Bleibst du bei deinen Eltern angemeldet, dann steigen deren Muellgebuehren von einem 2-Personenhaushalt auf einen 3-Personenhaushalt.
Alles andere bleibt gleich. Abzuklaeren waere, ob die fuer dich wieder (dein Alter ist mir unbekannt) Kindergeld bekommen koennen, oder dies steuerlich als besondere Belastung absetzen koennen.
Steuerpflichtig bist du nur mit deinen Einkuenften, die du im Inland bestritten hast, oder fuer die du im Ausland nicht bereits Steuern bezahlt hast. Den grossen Reibach wird sie im Ausland ja nicht machen und von daher wohl eher auf Null rauskommen.
Krankenversichert musst ohnehin sein. Die ersten Monate bist hier ohnehin nicht versichert und du benoetigst eine Versicherung, die evtl. Arbeitsunfaelle im Ausland abdeckt.
Meldest du dich in Deutschland nun ganz ab und verlaesst auch die KV, dann erlischt auch der Anspruch auf den evtl. bestehenden guenstigen Versicherungssatz und bei einer Wiederaufnahme in dieselbige wird wohl neuberechnet werden muessen. Bei der gesetzlichen Kasse mag das nicht wirklich wichtig sein, aber bei evtl. Privatversicherung erheblich.
Ich wuerde mich da wegen dem einen Jahr nicht verrueckt machen und es einfach so belassen.
Hi, in sachen Krankenversicherung habe ich letzte Woche in Deutschland noch die erfahrung gemacht, dass man dort nicht mehr zahlen muss bzw. sich Versichern muss, wenn man ein Krankenversicherung in einem anderen Land nachweisen kann. Ich habe es so gemacht da ich derzeit noch in England versichert bin, nun für 6 Monate in Kanada bin und keine Lust hatte in Deutschland weiter zu zahlen. Muss aber dazu sagen das ich eine Auslandskrankenversicherung für die 6 Monate abgeschlossen habe.
Rein Theoretisch muss man sich in Deutschland abmelden wenn sein ständiger Wohnsitz nicht mehr da ist, dass heißt wenn du dich an einem anderen Ort mehr aufhälst als an deinem Wohnort. Das müsste das Einwohnermeldeamt aber wissen.
Hallo, mir ging's letztes Jahr wie dir... keiner konnte mir wirklich sagen, was Sache ist. Mir wurde dann auf dem Einwohnermeldeamt meiner Eltern gesagt, es sei besser, den Wohnsitzt in D beizubehalten und zwar weil dann eventuelle Pass- und/oder Wahlformalitaeten einfacher zu regeln seien (laeuft sonst ueber die Botschaft). Im Nachhinein hat es sich tatsaechlich als guensitg herausgestellt, weil ich so meine sehr guenstige deutsche Haftpflichtversicherung beibehalten konnte. Die sagten, das gehe nur, wenn noch ein Wohnsitzt in D besteht.
Bzgl. GKV: Bei denen habe ich mich einfach abgemeldet. Da spielte damals Wohnsitz in D ja oder nein keine Rolle. Da sich da aber einiges geaendert hat (ich glaube zum 1.4.07), wuerde ich mal die Krankenversicherung kontaktieren.
Bzgl. Muellgebuehren: Die oertlichen Behoerden in D wo ich gemeldet bin erstatten die zusaetzlichen Gebuehren zurueck, wenn man nachweist, dass man das ganze Jahr im Ausland war.
Irgendwie klar dass das Einwohnermeldeamt sagt: lass den Wohnsitz. Ich denke das ist wie in Ö, die Kommunen kriegen Finanzmittel bezogen auf die Einwohner. Gibt ja auch immer die Kämpfe der Heimat- und Universitätsstadt (zumind. in Ö) bezüglich Hauptwohnsitz.
In Ö zumind. sollte man den Hauptwohnsitz abmelden, wenn man noch Geld dort hat, da man dann eine KeSt-Befreiung hat.
danke erst mal für die Antworten. Haben mir schon weiter geholfen. War mir echt nicht sicher.
Ich lasse jetzt auch den Wohnsitz bestehen.
Bankkonto, Versicherungen (Privat Haftplicht, Lebensvers. BerufsunfähigVers. ), sind ja auch noch hier.
Wegen den Müllgebühren wird das schon nicht so tragisch sein.
Bei der Krankenversicherung hatte ich schon mal gefragt. Die meinten, da ich ja mein Job hier gekündigt hab zum 31. Okt. so bin ich doch noch Versichert für die 2 wochen bis zum Abflug -nachgehender Versicherungsschutz- und dann ab der Ankunft in Kanada hab ich ja dann eh ein Krankenversicherungs- Paktet
Zitat von 0815BTW ! Zu alle dem kann ich Euch nur sagen das wenn Ihr das Deutsche Konsulat oder die Botschaft mal in Anspruch nehmen wollt (Pass verlaengern etc..) dann wollen die den Dummen gruenen Abmeldezettel des Einwohnermeldeamtes sehen !!
Wie jetzt? Ich hab das alles per Fax gemacht. Da hast keinen gruenen Zettel und auch keine Bestaetigung, dass du den Wohnort aufgegeben hast. Noch schlimmer fuer diejenigen, bei den das EMA schon voll auf E-Formulare umgestellt hat.
Muss ich wohl mal wieder in das BPA-Gesetz schauen.
Ich hab auch keinen grünen Zettel bekommen. Außerdem, was wollen die sagen, "nein, du hast keinen grünen Zettel, dich vertreten wir nicht, wahrscheinlich bist du nichtmal hier"?
Das Arbeitsamt wollte auch eine Meldebesstätigung aus Kanada, muss man halt ein bissl diskutieren mit denen, was Ämter wollen und was sie benötigen deckt sich nicht immer
Ich kenne hier in Toronto jmd., der seit Jahren noch seinen deutschen Wohnsitz hat und das Land sehr selten besucht. Das interessiert also nicht wirklich, hoechstens die GEZ und die Muellabfuhr.
In die GKV kommt man auch jederzeit wieder zurueck, frueher war das mal vom Gutduenken oder Anwartschaften abhaengig. Die Reform vom April hat das aber geaendert. Vielleicht ja ein Vorteil?
Also ich hatte da auch schon so einige Gespräche mit meiner GKV (der DAK).
Die sagen, Sie müssen weiter Beiträge zahlen, und zwar als freiwillig Versicherter, wenn sie kein Einkommen im Ausland haben. Das ist schon mal nicht wenig. 12 x ca. 130,- = 1560,- Euro / Jahr. Und was man zahlen muß wenn die erfahren dass man doch Einkommen im Ausland hat...
Und das Schönste, die leisten noch nicht mal irgendwas in Kanada !
Seit dem 1.4.07 kannst Du nur noch raus, wenn Du den Wohnsitz offiziell ins Ausland verlegst. Sonst zahlst Du selbst weiter. Für Nichts.
Man bekommst übrigens ein Papierchen, mit dem kann man sofort ohne wenn und aber wieder Mitglied werden, wenn man zurück ist.
Es gibt noch eine Option, Du mußt belegen, dass Du aus beruflichen Gründen weg gehst, dann kannst Du das die Zeit über als Anwartschaft (ca. 35,- / Monat) weiterlaufen lassen.