Nachdem ich jetzt Permanent Resident in Canada bin kann ich in etwa 2 1/2 Jahren die Canadische Staatsbuergerschaft beantragen. Dazu muss ich natuerlich die Deutsche aufgeben, was im Prinzip OK fuer mich waere.....
Als Canadischer Staatsbuerger darf ich waehlen und ich kann nicht (warum auch immer) in ein anderes Land ausgeliefert werden. Beides nicht so wichtig fuer mich! Ein guter Punkt ist aber: als Permanent Resident muss ich in einem 5-Jahres Zeitraum mindestens 3 Jahre in Canada verbringen, verlasse ich das Land fuer laenger als 2 Jahre (addiert, nicht nur am Stueck), koennte ich den PR status verlieren. 2 Jahre von 5 reichen fuer Urlaubsreisen sollte man meinen....... ich weiss! Habe aber z.B. derzeit ein Job=Angebot in Abu Dhabi mit 2-Jahres Vertrag..... also knapp bemessen.
Habe ich etwas uebersehen, gibt es weitere Gute Gruende die Canadische Staatsbuergerschaft anzunehmen? Ich werde nicht mehr nach Deutschland zurueckgehen, die Folgen den Deutschen Pass abzugeben sind mir bekannt).
Ja, eine neue Englisch-Sprachige Zeitung in Abu Dhabi sucht personal - und fotografen. Meine Frau waere sofort dabei, 2 Jahre in die Sonne..... und unser Sohn ist erst knapp 2 Jahre, wir waeren bis zur Einschulung wieder hier. Moechte ihn nicht staendig in neue Laender und neue Schulen bringen, aber in diesem Fall wuerde es noch gehen. Unser Haus hier liesse sich gut vermieten fuer die Zeit.
@ Gabi:
DAS wusste ich noch nicht, Danke fuer den Tip. Ich war der Meinung eine doppelte Staatsbuergerschaft waere nicht moegich. Nein, es geht nicht ums Aufgeben der deutschen, wenn moeglich mochte ich beide haben.
Zitat von Janals Permanent Resident muss ich in einem 5-Jahres Zeitraum mindestens 3 Jahre in Canada verbringen, verlasse ich das Land fuer laenger als 2 Jahre (addiert, nicht nur am Stueck), koennte ich den PR status verlieren.
Laut „residency obligation" beträgt der Zeitraum 730 tage (= 2 Jahre), um die Auflagen zu erfüllen.
„To keep your status as a permanent resident, you must live in Canada for at least two years within a five-year period."
Das Problem mit der Beibehaltung ist, soweit ich weiß, dass man dem deutschen Staat eine gute Begründung geben muss, warum man überhaupt die kanadische Staatsangehörigkeit braucht. Parallel dazu muss man, wie ezri schrieb, eine weitere starke Bindung zu DE zeigen können, wie z.B. Eltern.
In Vancouver gibts eine RA'in Kerstin Hewel, die sich auf sowas spezialisiert hat.
Diese werden wir zu gegebener Zeit wohl in Anspruch nehmen.
Es bedarf wichtiger Gruende. Familie ist zwar ein Grund, aber kein wirklich wichtiger Grund.
Gruende fuer die kanadische Staatsbuergerschaft koennten insbesondere das Wahlrecht sein. Man moechte doch schliesslich die Moeglichkeit haben in das Geschehen des Landes in dem man lebt einzugreifen. Ausserdem stehen bestimmte Positionen auch nur Kanadiern offen.
Der Beibehalt der deutschen Stabue kann aehnlich begruendet werden. Wer z.B. eine Firma oder Anteile an einer solchen in Deutschland besitzt hat sicher ein reges Interesse dort nach wie vor auch legal arbeiten zu duerfen oder das politische Geschehen beeinflussen zu koennen.
Falls es dir hilf Jan, einer meiner Onkels hier in Kanada ist vor ueber 40 Jahren eingwandert und ist nach wie vor Deutscher mit PR Status.
suche doch bitte selber - die quelle ist aus deutschland (zuständiges bundesministerium) und in dem von mir zitiertem forum wird darüber immer wieder gesprochen
danke
ps - steht auch in meinen büchern - soll ich die als quelle angeben ???
Natürlich reicht die einfache Aufzählung der ollen verwandschaft nicht. Hat man aber einen engen Kontakt und zahlt man gar für die eltern, dann kann man das alles enge Bindung angeben, auch eigene Kinder. Es sind definitiv nicht nur wirtschaftliche Faktoren.
Ich hab hier noch eine Quelle ausfindig gemacht: Anwaltskanzlei Dr. Palm Und natürlich das Merkblatt welches auf jeder Deutschen Botschaftsseite zum Download bereitsteht. Auch dort heißt es:
ZitatNachweise zu Bindungen an Deutschland, welche die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit rechtfertigen sollen (z.B. enge Verwandte, Rentenzahlungen oder Rentenanwartschaften aus Deutschland, Wohnsitz oder Eigentum in Deutschland, berufliche Beziehungen, Angaben zur Ausbildung in Deutschland etc.). Bei verwandtschaftlichen Bindungen reicht die Angabe der Namen und Anschriften der Verwandten und die Angabe, auf welche Weise und wie häufig der Kontakt gepflegt wird.
Reine Spekulation, aber ich denke die meisten Anträge zur Beibehaltung, die abgelehnt werden, werden vermutlich abgelehnt, weil die Antragssteller zuerst die neue Staatsangehörigkeit beantragt haben und leider dann erst den Antrag zur Beibehaltung gestellt haben. Das führt nämlich immer zur Ablehnung der Beibehaltung der Deutschen Staatsbürgerschaft.