habe mir gerade den Antrag fürs Visum ausgedruckt und bin fleissig am ausfüllen. Habe jetzt aber eine Frage zu den Punkten 11, 12 und 13. Da ich z.Z. keinen Job habe, frage ich mich was ich dort hinein schreiben soll
wenn ich schon beim YMP 2007 dabei war (open work permit), dann sollte ich doch auch ohne Probleme das Young Worker 2008 noch bekommen, oder!? Ich habe ein neues job offer und Berufserfahrung.
Wenn Ich das Visum nun bekommen würde gilt das dann nur bis Ende des nächsten Jahres oder fängt es vom Ankunftsdatum an zu zählen!?
D.h.: Komme ich Dez 2008 kann ich bis Dez 2009 bleiben ?
wie ich schon schrieb - die botschaft beantwortet alle fragen genauestens auf ihrer webseite
ymp - sind drei möglichkeiten a b c
hast du bereits an a teilgenommen brauchst du ein visa nach den regeln von b und umgekehrt
das hast du dir selbst zu beantworten
F: Ich habe in der Vergangenheit bereits an dem Programm "Working Holiday" bzw. "Young Workers Exchange Program" teilgenommen. Darf ich noch einmal einen Antrag unter dem YMP stellen?
A: Wer bereits am "Working Holiday Program" teilgenommen hat, darf noch einmal am YMP teilnehmen, allerdings nicht in der Kategorie "Work & Travel". Wer bereits am "Young Workers Exchange Program" teilgenommen hat,darf noch einmal am YMP in allen Kategorien teilnehmen. Wer bereits am "Working Holiday Program" und am "Young Workers Exchange Program" teilgenommen hat, darf nicht noch einmal am YMP teilnehmen.
so steht es da ! So, ist aber etwas verwirrend. Weil ich habe für dieses Jahr an einen YOUTH EXCHANGE PROGRAM 2007 teilgenommen. In meinen Visum steht aber YOUTH MOBILITY GERMANY 2007, und es war eine Open Work Permit. Keine Ahnung, die ändern ja dauernt etwas.
danke für die Antwort. Wahrscheinlich hab ich mich auch einfach ein wenig verrückt gemacht, weil es bei den Antragsunterlagen so ein hin u. her gab.
Werde jetzt Praktikant angeben. Meine Reise war eh touristisch (u. nirgendwo länger als 6 Monate). Denke daher nicht, dass die für diesen Antrag überhaupt zur Sache tut. Nochmals Danke.
Ich habe da mal eine Frage, bezüglich der Frage 8 im Antrag :
Meine Feundin und ich wollen beide den Antrag auf W&T beantragen, und stellen uns die Frage ob wir dann comman law ankreuzen und den jeweils anderen unter Punkt 9 angeben, oder nur unter Punkt 8 (common law, ohne den Punkt 9 zu füllen), oder einfach den Punkt 8 unmarried angeben dann gibt es keine Pobleme, oder!?!?!?!
Können wir unter 9, will accompany you to canada "ja" ankreuzen und trotzdem beide den Antrag bewilligt bekommen!?!?!?!
Wir sind uns nicht ganz schlüssig, wie wir das ausfüllen sollen um beide den Antrag abgeben und bewilligt zu bekommen...... Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!?!?!?!!?
Hallo zusammen!! bin neu hier und wirklich froh dass forum hier gefunden zu haben!!!
Habe vor nä. nov nach Vancouver zu gehn um evt im wintersport oder IT tätig zu sein (bin für beides qualifiziert, hab nur noch kein CASI)
auch denke ich dass ich keine probleme haben werde work&travel zu bekommen!! Doch wie lange habe ich zeit das visum zu beantragen sollte dass jetzt in den nä wochen sein oder habe ich da noch zeit dazu zum beispiel erst im februar!!!( da ich auf jedenfall nochmal den job wechsel da ich im wintersport tätig bin)
Zitatdu solltest also genauestens auflisten wo du wie lange warst - irgendwo länger als sechs monate bedeutet: polizeilisches führungszeugnis aus dem land
Das trifft nur zu wenn Du dort wohnhaft warst oder weiterbildung dort gemacht hast, Urlaub faellt nicht hierunter.
gilt das dann auch für Canada selbst? Da ich 10 Monate dort gearbeitet habe und keinen festen Wohnsitz hatte.