Ich hätte da ne Frage, die ich so im Forum nicht beantwortet bekomme:
Mein Sohn ist nicht das Kind meines Mannes. Sein leiblicher Vater hat allerdings die Einverständniserklärung gegeben, dass wir mit ihm auswandern dürfen.
Ich habe jetzt gehört, dass in BC der Schulbesuch für Stiefkinder nicht kostenfrei ist, auch dann nicht, wenn ein WP vorliegt. Das würde nur für leibliche Kinder bzw Adoptivkinder zählen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ob das stimmt, damit wir uns auf evtl Schulgebühren einstellen können??
Mein Sohn ist 11 Jahre, wird aber 12 bis wir als Gastarbeiter nach Kanada gehen.
Um zu erklären, wer mir das gesagt hat, muss ich ein bischen ausholen:
Als wir uns vor eineinhalb Jahren entschieden, nach Kanada zu gehen, hatten wir uns unter anderem an Auswanderungshelfer gewandt, mit denen Bekannte von uns rüber sind. (Wohlgemerkt konnten die weder Englisch noch hatten die vernünftige Berufe oder Geld und landeten letztendlich in Manitoba und über den Rest schweigen wir lieber....) Obwohl diese Agentur die staatliche Zulassung hat, haben wir uns lieber selbst bemüht, alles zu regeln, weil wir auf ein teures Taxi vom Flughafen zu einem überteuerten Hotel verzichten können und dies alles gewesen wäre, was diese Agentur letztendlich getan hätte, bzw was im Preis inbegriffen gewesen wäre. Außerdem wollten die auf Gedeih und Verderb die Leute nach Manitoba vermitteln. Sie würden ja auch nach BC oder AB vermitteln, aber in Manitoba wäre das alles besser. Dass das Meiste ausgemachter Schwachsinn war, was die von sich gegeben haben, wissen wir ja auch, aber dieser Punkt mit den Stiefkindern und den Schulgebühren blieb halt im Hinterkopf hängen. (Das wäre in Manitoba angeblich nicht so).
Ich hab mir halt gedacht, dass ja hier im Forum bestimmt irgendwo jemand sitzt, der in einer ähnlichen Situation war und in BC lebt....
Das mit dem Adoptieren ist halt doch ein zweischneidiges Schwert, weil mein Sohnemann ja nicht mehr sooo klein ist, aber daran gedacht haben wir auch schon...
Dass es keine Probleme mit den Schulgebühren gibt, wenn ich mein WP und Mietvertrag bzw. Grundbesitz nachweise, hoffe ich halt auch.....
ich gehe ja davon aus das ihr verheiratet seit oder in einer common-law partnerschaft seit
dann ist das kind "abhängig" von euch - kommt also mit auf en antrag - bekommt ein study permit
und gut ist
schulgebühren sind nicht zu bezahlen
siehe hier
Can my spouse or common-law partner and dependent children come with me to Canada?
Your spouse or common-law partner and children can come with you to Canada or visit you in Canada, but they must meet all the requirements for temporary residents to Canada: they must satisfy an officer that they will only stay in Canada temporarily, and they may have to prove that they have no criminal record. If your spouse or common-law partner and children need temporary resident visas, they must also meet all the conditions for obtaining those visas.
If you, your spouse or common-law partner and children all apply together, you do not have to fill out a separate application form for each individual: list their names and the other necessary information about them in the appropriate space on your application. If you need more space, attach a separate piece of paper and indicate the number and letter of the question you are answering.
If your spouse or common-law partner and children all apply separately, they must each fill out an application form.
If your family members want to follow you to Canada later, they must each fill out a separate application form.
Important: You may have to provide a marriage certificate and birth certificates for any accompanying family members. If you are in a common-law relationship and your common-law partner will be accompanying you to Canada, you may have to complete the form, Statutory Declaration of Common-Law Union, and provide the evidence listed in it to support your relationship.
PS - das mit den stiefkindern konnte mal vor jahrzehnten so sein - heute ist das kein thema mehr