habe eine Frage bzgl. des Führungszeugnisses. Ich habe als Reiseleiterin für einen deutschen Veranstalter mehrere Jahre in Europa gearbeitet und war teilweise mehr als 6 Monate in diesen Ländern. Hatte die ganze Zeit aber meinen Wohnsitz in Deutschland. Brauche ich dann auch Führungszeugnisse aus diesen Ländern? Mein Freund hat mehrere Jahre in Griechenland gelebt, von dort noch ein Führungszeugnis zu bekommen, ist so ziemlich unwahrscheinlich. Auch er hatte die ganze Zeit noch seinen Wohnsitz in Deutschland.
Schon mal vielen Dank und liebe Grüsse aus dem sonnigen Spanien.
Sam, offiziell warst Du illegal in den Laendern, da Du Dich haettest anmelden muessen (FMPOV). Wie verhaelt es sich denn zB. mit der Steuererklaerung? Die ist theoretisch auch falsch....
However, ich denke nicht, dass jemand Dir hier nun einen Rat via Forum geben kann/will.
@stak Wie kommst du im Fall von Europa auf illegalen Aufhalt?
Die Meldeverordnung gilt dann, wenn sie einen neuen ersten Wohnsitz begruendet. Das ist nach herrschender Rechtssprechung fruehestens nach 3 Monaten der Fall und kann bis zu einem Jahr dauern.
Es ist die Aufgabe der Behoerde im Zweifelsfall nachzuweisen, dass der Lebensmittelpunkt an einem anderen Ort stattfindet.
BTW. In Kanada gibt es auch keine Meldepflicht und dennoch kannst du hier ein Fuehrungszeugnis beantragen.
Fuehrungszeugnisse sind doch letztlich auch nur ein Nachweis, dass du in dem entsprechenden Land nicht vorbestraft wurdest. Wenn es nichts gibt, dann gibts auch keinen Eintrag.
Zitat von sam... Ich habe als Reiseleiterin für einen deutschen Veranstalter mehrere Jahre in Europa gearbeitet und war teilweise mehr als 6 Monate in diesen Ländern ...
Ich sehe es so, dass sie teilweise mehr als 6 Monate in anderen Laendern in der EU hatte. Nach meinem Empfinden haette sie sich dann anmelden muessen. Aber wenn es nicht so ist hat sie ja Glueck und alles ist gut.
Lebensmittelpunkt ist doch fuer die Steuer wichtig (Erstwohnsitz usw).
Zitat von sam... Ich habe als Reiseleiterin für einen deutschen Veranstalter mehrere Jahre in Europa gearbeitet und war teilweise mehr als 6 Monate in diesen Ländern ...
Ich sehe es so, dass sie ihren Lebensmittelpunkt teilweise mehr als 6 Monate in anderen Laendern in der EU hatte. Nach meinem Empfinden haette sie sich dann anmelden muessen. Aber wenn es nicht so ist hat sie ja Glueck und alles ist gut.
Ich sehs wie Du Stak, fuer diese Laender war sie nicht da.....fuer die deutschen war sie in DE. Also wird es fuer die Kanadier auch reichen muessen dass sie in DE war. Muss eben mit dem Antrag zusammen passen. Den Fehler hat sie frueher, mangels Ummeldung, gemacht.....nicht jetzt beim Antragstellen. Wenn Dir keiner nachweisen kann dass Du laenger als 6 Monate wo anders gelebt hast, kann auch keiner ein Fuehrungszeugnis verlangen. Wenn sie jetzt den Antrag in ES stellt, bekommt sie im schlechtesten Fall ein Fuehrungszeugnis wo drinsteht das sie eine Straftat begangen hat weil sie sich nicht in ES angemeldet hat - das waere dann wirklich Scheisse
Zitat von stak74Ich sehe es so, dass sie teilweise mehr als 6 Monate in anderen Laendern in der EU hatte. Nach meinem Empfinden haette sie sich dann anmelden muessen. Aber wenn es nicht so ist hat sie ja Glueck und alles ist gut.
Lebensmittelpunkt ist doch fuer die Steuer wichtig (Erstwohnsitz usw).
Ich glaube nicht, dass alle europaeischen Laender eine Meldepflicht haben.
Fuer die Steuer ist mal vor allem wichtig, wie denn der Arbeitsvertrag lautet. AG wird wohl in Deutschland gewesen sein. Somit stammt auch der Lohn sehr wahrscheinlich aus Deutschland. Ist in dieser Branche mehr oder weniger ueblich, dass Personal auch in anderen Laendern eingesetzt wird.
Klar koennen Verstoesse gegen Meldeauflagen bestehen, aber ich denke nicht, dass das hier eine Rolle spielt und wenn ja sind diese sicherlich auch im EU-Ausland als Ordnungswidrigkeiten einzustufen und damit sicherlich schon verjaehrt. In DE verjaehren Owi's in der Regel nach 3 Monaten.
schon mal vielen Dank für Eure Antworten. Ich habe für Thomas Cook gearbeitet - Hauptsitz der Firma für Personalwesen in der Schweiz, da mein Wohnsitz in Deutschland war, habe ich weder in D noch in der CH Steuern gezahlt. Offiziell musste die Firma uns in den jeweiligen Ländern anmelden, ob das wirklich immer so erfolgt ist ???. Werde mich mal auf den Seiten von CIC schlau machen. Aber ich denke auch, wo keine Anmeldung - auch kein Zeugnis. Wäre nur sehr ärgerlich, wenn es daran scheitern sollte. Wir wollen unsere Anträge auf PR stellen. Hier in Spanien sind wir gemeldet, seitdem wir hier leben, ein Problem weniger. Haben auch beide eine weisse Weste.
Offiziell musste die Firma uns in den jeweiligen Ländern anmelden, ob das wirklich immer so erfolgt ist ???. Werde mich mal auf den Seiten von CIC schlau machen. Aber ich denke auch, wo keine Anmeldung - auch kein Zeugnis.
du solltest davon ausgehen, dass du angemeldet wurdest
Offiziell musste die Firma uns in den jeweiligen Ländern anmelden, ob das wirklich immer so erfolgt ist ???. Werde mich mal auf den Seiten von CIC schlau machen. Aber ich denke auch, wo keine Anmeldung - auch kein Zeugnis.
du solltest davon ausgehen, dass du angemeldet wurdest
aber ... dein problem
Ich hab leider keine ahnung wie das in anderen Laendern ist, aber wenn es so einfach wie in DE ist dann kann sie doch in allen in Frage kommenden Laendern einfach eins beantragen. Wenn von irgendwo die Auskunft kommt "sowas kriegst Du bei uns nicht, du hast nicht hier gelebt" laesst man eben dieses Land besser weg im Antrag. Ansonsten kann man reinen Gewissens alles angeben - wrong?
Zitat von RaMai Ich hab leider keine ahnung wie das in anderen Laendern ist, aber wenn es so einfach wie in DE ist dann kann sie doch in allen in Frage kommenden Laendern einfach eins beantragen. Wenn von irgendwo die Auskunft kommt "sowas kriegst Du bei uns nicht, du hast nicht hier gelebt" laesst man eben dieses Land besser weg im Antrag. Ansonsten kann man reinen Gewissens alles angeben - wrong?
Gruss Ralf
Waere wohl eine praktische, aber juristisch inkorrekte Loesung des Problems. Den juristisch korrekten Weg hat Maxim bereits augezeigt und ist auf den Seiten der CIC zu finden.
Das Ding koennte man endlos weiterspinnen, bringt aber nichts. Ich wuerde das mal von der Seite betrachten, dass Meldeverstoesse Bagatellen sind im Vergleich zu dem Unterschlagen eines Fuehrungszeugnisses.
Bei der Erstellung eines Fuehrungszeugnisses bzw. der Anfrage kann man doch ganz einfach schildern, dass man bei der Firma XY beschaeftigt war im Zeitraum von - bis im Land war. Hierzu ein FZ auszustellen ist doch nun wirklich kein grosses Thema. Im Zweifelsfall koennen ja vielleicht die entsprechenden Konsulate der Laender helfen.
wenn du in kanada gelebt hast für xyx monate, dann brauchst du ja ein führungszeugnis aus kanada
die haben aber keine meldevorschrift
dann schau doch mal bitte nach - was bei der anforderung eines führungszeugnises in ca gefordert wird
die rcmp fragt dich: wo hast du von wann bis wann gelebt?
du gibst das an und gut ist
die rcmp schaut dann nach ob mit dir alles ok ist und bestätigt dies
genauso ist es in anderswo
erneut - wer vorhat als permanent resident nach ca zu ziehen sollte diesen punkt sehr genau nehmen
die kanadier verstehen nicht den geringsten spass - wenn du versuchst sie zu betrügen - das ist (wie bereits gesagt) eine kriminelle straftat und bedeutet - du erhälst keine pr oder verlierst deinen pr status
aber wenn hier leute denken die kanadier sind zu blöd dies zu entdecken - dann ....