die Frage "was sollen wir hier schreiben?????" kennt wohl jeder von Euch?!
Also mal etwas über uns...
Wir planen seit langem unsere Auswanderung nach Kanada und sind fast täglich abends im Internet auf der Suche nach Informationen.
Nun haben wir (also wir das sind mein Mann und ich) dieses Forum entdeckt und haben schon viele Beiträge gelesen. Wobei wir festgestellt haben das ihr hier doch recht nett seid und uns das doch etwas Vertrauen gegeben hat.
Wir hoffen doch einige gute Beiträge mit leisten zu können und wünschen uns vieleicht die eine oder andere Antwort auf unsere unzähligen Fragen zu bekommen.
Momentan wohnen wir noch in der Nähe von Hannover und hängen in ein paar wichtigen Fragen fest. Wie z. B. das mitnehmen von Scheidungskindern wenn zum Exmann kein Kontakt ausser der Rege Schriftverkehr der Anwälte besteht. Vieleicht kann uns ja einer von Euch weiter helfen....?
Aber wir wollen nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen...
ja - meistens sind wir hier nett - aber nicht immer : - )))
Zitat
Wie z. B. das mitnehmen von Scheidungskindern wenn zum Exmann kein Kontakt ausser der Rege Schriftverkehr der Anwälte besteht. Vieleicht kann uns ja einer von Euch weiter helfen....?
das kann ausgesprochen schwierig werden - notfalls erst durch eine entscheidung des gerichts zu regeln
es geht ja immer um das besuchsrecht, und das ist kompliziert
ja das denke ich auch, obwohl das Alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt haben wir trotzdem noch das gemeinsame Sorgerecht.
Und somit denke ich das es sehr anstrengend wird.
Wobei meine Tochter 13 Jahre ist und auch vor unserem Gesetz die freie Wahl hat wo sie leben möchte, und das ist momentan noch der Platz an meinem Rockzipfel. Jedenfalls kann sie sich ein Leben bei Ihrem Vater nicht so wirklich vorstellen.
Um Rechtssicherheit zu haben wären 30 Euro bei http://www.frag-einen-anwalt.de/ möglicherweise gut investiert, wenn man alle Fakten auf den Punkt bringt.
Hallo Chayenne, viel Spass im Forum und viel Erfolg bei Eurem vorhaben. Frag doch einfach mal beim Jugendamt nach, koennte mir vorstellen dass die Kombination "alleiniges Sorgerecht" und Kind 13 Jahre und moechte mit... reichen koennte einen netten Schrieb zu bekommen
Habe ich bereits auch getan und die Antwort vom JA war erstmal. Keine Ahnung!!!
Ich müsste dann schon mit konkreten Daten kommen zu wann und wohin usw. Die kann ich aber noch nicht so richtig geben da wir noch nicht ganz genau wissen wohin (evtl. BC) und wann steht auch noch nícht fest.
Aber ich denke ich werde mal die 30,00 € für die Anwälte ausgeben, das ist auch eine gute Idee.
Es ist halt sehr kompliziert wenn man so was im Hinterkopf hat. Und nur Antworten bekommt wenn man theoretisch schon ist. Deutschland halt ......
Was die Kinder betrifft waeren wohl einige Fakten klarzustellen. Wie ist das mit dem Kontakt Vater Kinder? Nimmt er sein Sorgerecht nicht nur war sondern auch ernst? Wenn dies verneint werden kann, gilt es dies ueber einen laengeren Zeitraum festzuhalten und zu beweisen, um auch im Streitfall was in der Hand zu haben. Gibt sicher noch viele andere Kleinigkeiten, die man hierbei beruecksichtigen muss. Der Anwalt/in sollte hierbei entscheidene Punkt aufschluesseln koennen. Meist geht es ja ohnehin nur um finanzielle Punkte und um das Kind an sich geht es selten. Weiter kann dem Ex-Partner natuerlich auch an Angebot ueber die kuenftige Besuchsregelung unterbreitet werden. Oft ist es ja so, dass die Kinder an 25 Wochenenden (50 Tagen) beim Ex-Partner sind. Dies kann evtl. auch mit einem Besuch waehrend der Sommerferien gewaehrleistet werden. Hat ja auch den Vorteil, dass die Kinder und der Vater knapp 2 Monate am Stueck qualitative Zeit miteinander verbringen koennen.
Das sind aber nur Ueberlegungen, die mit dem Anwalt zu besprechen waeren.
Und um Himmelswillen, du sollst hier bitte keine Details ueber deinen Ex und die Kinder reinstellen. Das sind nur reinhypthetische Anregungen.
Aber die von Dir angesprochenen Details bestehen nicht. und werden auch nicht ausgeübt.
Wobei ich denke das unser Plan Deutschland zu verlassen Grund genug ist um wieder Ärger zu machen und uns das Leben zu erschweren.
Ich werde all dies mal mit unserem Anwalt besprechen und über diese Internet Anwälte noch eine zweite Meinung einholen und dann können wir eh nur abwarten was passieren wird.
Vielen Dank für Eure Unterstützung und Meinungen, regen einen doch an noch anders über das Problem nachzudenken.
Mein Sempf dazu, weil ich im Grenzgebiet wohne und hier auch so tolle Anekdoten in der Lokalpresse kommen. Mann + Frau + Kind trennen sich. Haben in Frankreich gelebt - Mann ist in Frankreich gedulteter Immigrant. Die Frau zieht mit Kind wegen Arbeit und neuem Lebensgefährten 5 km! über die Grenze in die Schweiz. Die Frau bringt die Kinder regelmäßig zu ihm, denn der Ex-Mann läuft Gefahr, warum auch immer, bei der Einreise in die Schweiz seinen Status zu verlieren und in der Schweiz droht ihm sowieso Abschiebung in die Heimat (Balkan?) Einen Monat konnte die Frau wegen einem Arzttermin die Kinder nicht bei ihm absetzten. Da ihm nun faktisch das garantierte Besuchsrecht verwährt wurde hat er den europ. Gerichtshof für Menschenrechte bemüht. Und nun haben die Schweiz und Frankreich eine Kindesentzugs-Affäre die eigentlich gar keine ist.
Ich wünsche dir viel Glück das es einfacher bei dir abläuft.
ich gehe mal davon aus das wir keine Kindesentführung planen, da wir ja nicht einfach ohne Rücksicherung verschwinden werden. Aber es ist halt eine sehr komplizierte Sache und ich habe in der Vergangnenheit schon des öfteren festgestellt das man in D zusehen muss das man selbst recherchiert und sich Gedanken macht, denn nur allein auf Anwälte kann man sich auch nicht verlassen.
Noch kurz an RaMai, vielen Dank für den Link, werde mich dort auch mal schlau machen. Denn umsomehr Info´s wir erstmal haben umso gewappneter können wir dann auftreten und verhandeln.
Zitat von Ralf30Wir hatten diesen Fall auch gerade in unserem Bekanntenkreis. Unsere Bekannten musste ein beglaubigte Erklaerung einreichen in der der leibliche Vater der Uebersiedlung zustimmt.Es spielt dabei auch keine Rolle ob der Vater kontakt zu den Kindern pflegt oder nicht.
Ansonsten geht des Canadische Government von Kindesentfuehrung aus und es gibt kein PR.
Gruss Ralf
Hallo Ralf,
es geht hierbei kaum um den Kontakt zum Kind, der besteht sowieso nicht, es geht hierbei eigentlich mehr darum das er schon aus Prinzip niemals unterschreiben wird. wir haben uns da bereits im weiteren drüber Schlau gemacht und auch jemanden von der Botschaft gefragt. Also sollten wir die Unterschrift nicht erhalten, so benötigen wir eine Beglaubigte Bescheinigung von unserem Anwalt das Aufgrund der Vorkomnisse XYZ (gehören hier nicht her) diese Einwilligung nicht aufzubringen ist, und er mehrfach aufgefordert wurde sich dazu zu äussern. Zudem habe ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, und werde warscheinlich (Mühlen unserer Gerichte malen langsam) bis dahin auch das alleinige Sorgerecht haben. Da einiges geschehen ist werde ich da wohl kein Problem haben. Der gibt mir ja noch nicht einmal die Unterschrift um einen Pass zu beantragen, rührt sich einfach nicht. Auch dafür habe ich so eine Bescheinigung gebraucht.
Manchmal machen Menschen etwas einfach nur weil sie gerade Bock darauf haben. Ohne das es einen Grund gibt.