Ich versuche wiedermal meine Chancen einzuschätzen und scheitere bei der Berufserfahrung.
Ich arbeite jetzt seit ein paar Monaten als selbstständiger Webdesigner. Jetzt habe ich mir das aus der Noc-liste rausgesucht, ist auch drinnen bei den Berufen Skilled B (nummer 5241 ) aber da steht folgendes unter Requirements:
A university degree in visual arts with specialization in graphic design, commercial art, graphic communications or cartooning or Completion of a college diploma program in graphic arts is required.
Das hab ich nicht gemacht - habe alles selber gelernt! Darf ich das jetzt nicht als Berufserfahrung zählen oder würde ich mich nur nicht für ein Joboffer aus Kanada qualifizieren?
Interessanterweise gibt es wenn man im Suchfeld auf der Noc-Liste Web designer eingibt noch eine Nummer: 2175 für diesen Beruf, der ist aber nicht in skilled level 0, A oder B und hat andere Requirements:
A bachelor's degree, usually in computer science, communications or business or Completion of a college program in computer science, graphic arts, Web design or business is required.
was ich im übrigen auch nicht habe. Was heißt das denn jetzt für mich?
Hallo! Ich habe Veterinärmedizin studiert aber darin keine Berufserfahrung und die werd ich im Moment mit 2 kleinen Kindern auch nicht bekommen. Darum hab ich mich selbstständig gemacht. Dazu braucht man in Österreich nix ausser einen Gewerbeschein - und den kann jeder lösen weil es bei uns ein freies Gewerbe ist.
stichwort bauhaus - weiß ich leider nicht was du meinst
und wieso geht es um 4 Jahre? Ich muß doch nur eines nachweisen um die Mindestpunktezahl in der Kat. Experience zu erreichen oder?
ich denke, dass wenn Du mind. 4 Jahre als selbständiger Webdesigner gearbeitet hast und entsprechende Referenzen Deiner Kunden vorlegen kannst, dann sollte dies als Berufserfahrung in dieser NOC von der kanadischen Botschaft anerkannt werden.
Anderes Beispiel: Wenn Du nach Deinem Abi z. B. ein Familienunternehmen übernommen hast und als Geschäftsführer oder Abteilungsleiter gearbeitet hast, dann könntest Du Dich zu der NOC Gruppe 0 zuorden.
Wichtig ist halt, dass Du die Tätigkeit und die daraus gewonnene Qualifikation nachweisen kannst. Bei Selbständigen sind es meistens Referenzschreiben - vergleichbar mit einem Arbeitszeugnis des Arbeitgebers.
Was mir nicht klar ist sind die 4 Jahre! Um auszuwandern muß ich doch nur min. 1 Jahr nachweisen um 15 Punkte zu bekommen.
Bei mir sieht das so aus: Nach meiner Matura angefangen zu studieren (noch nicht ganz fertig - weil 2 Kinder bekommen, davon eins 2 Jahre, das andere 3 Monate - aber bis ich den Antrag stellen kann werde ich fertig sein!) Habe jetzt seit ein paar Monaten 2 Gewerbe: Kunsthandwerk und Webdesign. Da es Einzelunternehmen sind bin ich bei beiden ja auch Geschäftsführer, Verkaufleiter etc.... denke ich darf dann auch diese Berufe aus der Nocliste in Kat. 0 anführen oder?
Zitat von felisVerstehe - Referenzen sind also wichtig!
Was mir nicht klar ist sind die 4 Jahre! Um auszuwandern muß ich doch nur min. 1 Jahr nachweisen um 15 Punkte zu bekommen.
Wenn Du mit 1 Jahr Berufserfahrung die Mindestpunktzahl von derzeit 67 erreichst ist es i. O. Ich gehe davon aus, dass wir von einem Antrag auf PR sprechen.
Zitat von felis Da es Einzelunternehmen sind bin ich bei beiden ja auch Geschäftsführer, Verkaufleiter etc.... denke ich darf dann auch diese Berufe aus der Nocliste in Kat. 0 anführen oder?
Na ja, ich würde nicht gleich nach den Sternen greifen. Geschäftsführer darfst Du Dich schimpfen, wenn Du eine GmbH gegründet hast (mit mind. 50% Eigenbeteiligung -> beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer usw.). In die Kategorie 0 würde ich mich eintragen, wenn ich auch mind. 2 Mitarbeiter im Betrieb hatte -> Personalverantwortung usw.
Als Einzelunternehmen bist Du "nur" Inhaber. Wichtig sind an dieser Stelle die Tätigkeiten, die Du für Deine Kunden ausgeführt hast und natürlich die Referenzschreiben für die kanadische Botschaft. Ob Dich der Officer dann in die Kategorie 0 einordnet, bleibt ihm überlassen.
Also ich hab jetzt mal auf der CIC Seite rumgesucht! Als Webdesigner und Kunsthandwerker könnte ich doch eigentlich als Self-employed einreichen oder nicht? Beide Berufe sind dort gelistet und dann brauch ich eigentlich nur 2 Jahre Berufserfahrung und 35 Punkte insgesammt.
Es gibt verschiedene Wege, aber so wie ich das sehe geht am ehesten immer noch die "Skilled Worker Class". Bei Selbständigkeit mußt Du soweit ich weiß 5 Jahre erfolgreiche Geschäftsführung nachweisen und genügend finanzielle Mittel....
Hast Du bereits einen Test auf Deine Punktzahl gemacht? Anhand dieser Zahl kann man absehen, wie man am besten an die PR kommt. Kann man am Englisch (und/oder französisch) noch feilen? Kommt man reinweg mit ein wenig mehr Berufserfahrung an die Punkte?
Ohne Berufserfahrung kannst Du Dich nirgends eingruppieren und es wird nix. Dein Studium solltest Du auf jeden Fall beenden, damit Du dafür Punkte bekommst. Dann kannst Du auch schauen ob Du evtl. in diesem Beruf als Tierarzt noch eine Weile Berufserfahrung sammeln möchtest/kannst oder mit dem Webdesign. Vielleicht geht ja auch beides parallel?
Das A.+O ist eine zu einem "genehmigten" Beruf erfolgte Berufserfahrung. Sonst gibt es schwierigkeiten mit den Punkten!
Also hab etwas Geduld und warte noch 1-2 Jahre mit der Auswanderung, damit diese auch klappt. Ein anderer gangbarer Weg ist auch die Auswanderung mit einem Arbeitsangebot eines kanadischen Arbeitgebers, also über WP. Mit dieser kann man auch von Kanada aus dann die PR beantragen....
Klar, ich warte auf jeden Fall noch 2 Jahre, die muß man laut CIC nachweisen. Self-employed heißt in diesem Fall ja nicht nur Selbstständig - das wäre hier der Enterpreneur. Wenn ich das richtig verstehe ist Self-employed speziell für Künstler und Sportler gedacht und da muß man eben mindestens 2 Jahre nachweisen. Eigenkapital ist das gleiche wie bei den Skilled workern erforderlich - aber man braucht weit weniger Punkte
Mein Studium schließe ich auf jeden Fall ab aber ich hab 2 kleine Kinder und da werde ich bestimmt keine Berufserfahrung als Tierarzt sammeln können.
Was mich sehr interessieren würde ist ob jemand hier damit Erfahrung hat - also welche Unterlagen bezüglich des Gewerbes werden miteingereicht? Irgendwo auf der CIC seite hab ich mal gelesen dass man sowas wie eine Referenzmappe vorlegen muß - aber das find ich nicht mehr.
Wieviel verdient werden muß damit es als Arbeitserfahrung gilt?...