der leibliche vater meines sohnes hat sich jetzt seit mehr als drei jahren nicht mehr um ihn gekümmert, kein treffen, kein telefonat, kein brief nichts.... da mein mann nun aber auch endlich arbeit in kanada gefunden hat und wir auf jeden fall rüber gehen werden, frage ich mich ob ich es meinem ex überhaupt sagen soll. irgendwie hat er ja ein recht darauf aber andererseits kümmert er sich ja sowieso nicht.... was würdet ihr tun???
Hallo, meine Frau und ich haben darüber gesprochen und wir würden den Vater informieren, obs ihn interessiert oder nicht. Vielleich ist es sinnvoller, dies erst kurz vor der Abreise zu tun. Da wir auch in 2. Ehe verheiratet sind und "alte und neue" Kinder haben, verstehen wir das du unschlüssig bist. Alles Gute und LG aus der Pfalz Mehdi und Mojgan
wenn Ihr das gemeinsame SR fuer euren Sohn habt dann musst du Ihn auf jeden Fall informieren denn du brauchst fuer die Einreise hier in CA die notariell beglaubigte Einverstaendniserklaerung des Vaters.
Hast du das alleinige SR dann ist es deine Entscheidung. Aber ich denke er sollte schon wissen wenn sein Kind in ein anderes Land geht. Bei mir war`s aehnlich und ich habe auch mit Ihm darueber gesprochen. Brauchte aber auch sein Einverstaendnis da gemeinsames SR....
Bei mir ist es so, das ich zwei Kinder aus erster Ehe habe und drei Kinder mit meiner "jetzigen" ( hahaha, seit 12 Jahren ) Frau.
Für die beiden Kinder aus erster Ehe habe ich kein Sorgerecht und kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich zahle aber seit all den Jahren regelmäßig und ununterbrochen meinen Unterhalt. Ich muß eine Bestätigung haben das meine Ex von dem Vorhaben weiß und gesichert ist, das der Unterhalt weiter gezahlt wird.
Für Dich gilt :
Hast Du das alleinige Sorgerecht & Aufenthaltsbestimmungsrecht brauchst Du kein ok von Deinem Ex. Du mußt den canadischen Behörden Dein Scheidungsurteil in dem SR & ABR geregelt sind vorlegen, so oder so. Es wäre ganz sicher hilfreich wenn Du den canadischn Behörden ein von Deinem EX unterschriebenen Zettel rüberreichen könntest in dem er bestätigt das er den Wegzug "seiner/seines" Kindes/Kinder zur Kenntnis genommen hat.
Auch ich würde Dir raten das ganze erst kurz vor dem Abflugtermin zu machen, wer weiß auf welche Ideen der Herr Papa sonst noch kommt.
beim spaeteren PR Antrag braucht man eine notariell beglaubigte Bescheinigung , das der Vater des Kindes damit einverstanden ist, das das Kind permanent in Kanada lebt. Egal ob man das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Ich meine, das setzt die Mitwirkung des geschiedenen Partners vorraus. Nicht alle Ex-Ehepartner haben nach einer Scheidung ein gutes Verhältnis zueinander und ich kann mir gut Vorstellen das der in oder andere einfach aus Bosheit eine solche Mitwirkung unterläßt. Will sagen : "...nä, ich unterschreibe Dir gar nichts !"
Und Du schreibst nun das ein PR-Antrag ohne nicht geht. Mhh, welches Interesse der canadischen Behörden sollte da vorliegen ? Ein deutsches Gerichtsurteil ( Scheidungsurteil mit der Regelung bezüglich der Kinder ) wiegt doch wohl mehr als der Goodwill eines Ex-Ehepartners.
Wäre toll wenn wir das hier mal wirklich auf wasserdichte Füsse stellen könnten.
Was müsste ich denn dann notariell beglaubigen lassen ??? Das meine Ex damit einverstanden ist das ich auswandere ? Sie hat das SR und das ABR und die Kinder kriegen immer Ihr Geld.
Zitat von hoxx Ich meine, das setzt die Mitwirkung des geschiedenen Partners vorraus. Nicht alle Ex-Ehepartner haben nach einer Scheidung ein gutes Verhältnis zueinander und ich kann mir gut Vorstellen das der in oder andere einfach aus Bosheit eine solche Mitwirkung unterläßt. Will sagen : "...nä, ich unterschreibe Dir gar nichts !"
Und Du schreibst nun das ein PR-Antrag ohne nicht geht. Mhh, welches Interesse der canadischen Behörden sollte da vorliegen ?
Auf dem Infoabend der kanadischen Botschaft hier in Paris gestern abend, wurde just diese Frage gestellt. Die Antwort der Konsularmitarbeiterin war, dass so eine Frage immer im Ermessen des Immigration Bearbeiters liegt, und dass im Einzelfall nach Erklaerung (schriftlicher und muendlicher) auch eine Ausnahme gemacht wird davon, dass die Erlaubnis des Expartners vorliegt.
ich musste leider diese Erfahrung machen und brauchte eine notariell beglaubigte Bescheinigung von meinem Ex. NUr durch gutes Zureden meiner Mutter, hat er es letzendlich gemacht. Ich denke aber auch, das es im Ermessen des Beamten liegt. Wenn man Pech hat geraet man an so einen, wie in unserem Fall.
Ich würde auch deinem Sohn zuliebe den Kontakt zum Vater zumindest soweit aufrecht erhalten, dass ihr immer wisst, wo der andere gerade lebt. Stell dir vor, ihr geht jetzt nach Kanada, dein Ex wechselt hier in D ebenfalls den Wohnort, vielleicht sogar mehrmals. Irgendwann ist dein Sohn älter und möchte seinen Vater vielleicht doch mal kennenlernen/wiedersehen. Auch wenn du das jetzt noch ausschließt und denkst, dass da sowieso nichts draus wird oder für ihn nur eine herbe Enttäuschung wäre. Zumindest kannst du dann guten Gewissens sagen, dass du dich darum bemüht hast, zumindest ein kleines Band zwischen Vater und Sohn aufrecht zu erhalten. Das ist erstmal total unabhängig von irgendeiner rechtlichen Regelung wie Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht o.ä., das ist mehr so eine moralische Dimension. Oder (Gott behüte) dir passiert mal was. Dann wäre der leibliche Vater ja doch irgendwie für den Jungen zuständig.
Eine andere Sache ist die, dass dein Sohn seinem Vater gegenüber ja Unterhaltsansprüche hat oder in Zukunft haben könnte. Selbst wenn du als Mutter jetzt darauf verzichtest oder so, irgendwann ist dein Sohn 18, dann ist das sein Ding, ob er da irgendwas einfordert. Du weißt doch nicht, wie die Situation in 10 Jahren oder so ist. Vielleicht hat dein Ex zwischendurch im Lotto gewonnen.
Also, auch wenn es sich unangenehm anfühlt oder du im Moment das Gefühl hast, es kümmert deinen Ex eh nicht ... irgendwie bist du das sowohl deinem Sohn wie auch seinem Vater schuldig, das zumindest die Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bleibt, finde ich. Aber es ist natürlich ein schwieriges Thema und als völlig Fremde kann ich das nicht wirklich beurteilen. Letztendlich musst du das entscheiden, wenn dein Sohn noch zu jung ist.
In Deutschland kann man nicht auf Kindesunterhalt "verzichten".
Der unterhaltsberechtigte Ex-Ehepartner kann auf Unterhalt verzichten, der Unterhalt für Kinder muß ( ! ) verpflichtend gezahlt werden, da gibt es kein good will.
Zum Rest Deines Postings muß ich sagen : ich sehe es genau so ! Natürlich ist es Schei... das sich der Vater überhaupt nicht für seinen Sohn interessiert. Aber wir kennen seine Beweggründe nicht. Ist er einfach nur ein Idiot, oder leidet ehr selber so sehr unter der Trennung das er nicht anders damit umgehen kann ? Deshalb, auch wenn es schwer fallen mag, ein Minimumkontakt zwischen den ehemaligen Ehepartnern, und sei es auch einseitig, sollte im Sinne des Kindes bestehen bleiben.
rein rechtlich stimmt das natürlich. Aber wenn der Vater nicht zahlt und die Mutter daraufhin beschließt, keine rechtlichen Schritte zu unternehmen, dann kommt eben auch kein Geld an, das meinte ich in diesem Fall mit "verzichten"
Ich kenne durchaus Fälle, wo das so ist, wo die Mütter irgendwann resigniert gesagt haben "die paar Euro im Monat ist mir die ganze Streiterei nicht wert". Finde ich erstmal auch legitim, wenn im eigenen Haushalt genug Geld da ist, dass es dem Kind an nix fehlt. Aber wenn es irgendwann mal um Ausbildung oder Studium geht oder sich die finanzielle Situation zu Hause ändert, kann es eben gut sein, dass ein inzwischen erwachsen gewordenes Kind das ganz anders sieht und die Ansprüche wieder wahrnehmen möchte. Und ein Vater, der sein Kind über 10 Jahre überhaupt nicht mehr auf dem Schirm hatte, nimmt das meist nicht so wirklich gelassen.