ich weiß das hier bereits viel zum Thema Übersetzungen / Dolmetscher geschrieben wurde. Und auch mit der Gefahr gesteinigt zu werden, muss ich jetzt etwas nachfragen, denn trotz eingehender Suche habe ich nichts passendes auf die Frage gefunden.
Also, was genau muss ich vom Scheidungsurteil übersetzen lassen? Denn so ein Urteil besteht ja aus einer Menge Seiten, und ob das komplett übersetzt werden muss, ist nun meine Frage. Genauso geht es mir mit dem Urteil --Aufenthaltsbestimmungsrecht--.
Vieleicht hat jemand von Euch da schon Erfahrungen und kann uns dabei weiterhelfen, denn wir haben davon gleich zwei Stück die wir übersetzen lassen müssen.
danke für deine Antwort, genau das war ja die Frage, nur den Hauptkern mit Stempel oder halt wirklich alles. Aber ich werde direkt mal bei Gericht nachfragen ob das möglich ist. Genauso auch wegen der Entscheidung was Kinder angeht, denn das ist wichtig da ich die ja nicht hier lassen kann.
Ja, das ist auch noch eine Möglichkeit, habe ich noch garnicht dran gedacht. Und wenn dann doch das gesamte Urteil (obwohl ja das wichtigste im Familienbuch alles drin steht) von Nöten ist kann man das ja dann auch noch in C übersetzen lassen. Ich denke so werden wir es erstmal angehen, da wir ja zwei davon dann übersetzen lassen müssten. Also auch eine Kostenfrage die man auf jedenfall mit einkalkulieren muss.
ich habe das ganze scheidungsurteil übersetzen lassen, da aus unserer geschiedenen ehe ein kind resultiert und ich zu der zeit den namen meiner ex angenommen hatte. nach der scheidung habe ich mir meinen namen wieder geholt. da einige urkunden mit meinem ehenamen bezeichnet sind, muss ich lückenlos meine namens history übersetzt nachweisen können.