Aus gegebenem Anlaß bin ich über ein kleine Falle gestolpert die viele andere auch betreffen könnte. Deswegen mal zur Aufklärung:
Für den Antrag auf PR sollte der Lebenslauf ja recht lückenlos sein. Somit brauchen ehemalige Soldaten eine Wehrdienstzeitbescheinigung. Was für ein Wort !!! Die erhält man meist am Ende der Dienstzeit. Das ist bei allen gleich ... Wehrpflichtiger/Zeitsoldat/Berufssoldat. Was leider fast alle (so auch ich) vergessen ist das Soldatengesetz!
Mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst sind Sie Reservist der Bundeswehr. Sie unterliegen der Wehüberwachung. Je nach Dienstgrad und Verwendung. Die Wehrüberwachung ist befristet und endet grundsätzlich mit Ablauf des Jahres, in dem bei Mannschaften das 32., Unteroffizieren das 45., und Offizieren das 60. Lebensjahr vollendet wird. Sie unterliegen der Wehrüberwachung darüber hinaus solange Sie beordert d.h zum Dienst für den Spannungs- und Verteidigungsfall vorgesehen sind. Dann ändert sich das ganze auf 45 - 60 - 65.
Was ist zu bedenken: Bei Auslandsaufentalt von mehr als 3 Monaten ist eine Erlaubnis einzuholen.
Soll sich jeder seine eigenen Gedanken zu machen. Jeder kennt seinen Dienstgrad und muss selber entscheiden was er macht. Ich für meinen Teil ... Unteroffiziers Dienstgrad, Fallschirmjäger, Einsatzreserve habe jetzt die Sicherheitsüberprüfung hinter mir ... und für Canada ist das kein Problem die Erlaubnis zu bekommen. Ansonsten möchte ich alle an das Soldatengesetz erinnern. Nicht das nachher noch die Feldjäger in Canada an der Tür klopfen, die bringen das fertig.