ich habe ein paar Fragen zum Thema Sozialversicherung, wenn man eine WP und (noch) keine PR besitzt:
1.) Ist man als Besitzer einer WP am Canada Pension Plan beteiligt?
2.) Falls nein, wird dann beim späteren Erhalt einer PR die mit WP getätigte Arbeitszeit nachträglich bei dem Canada Pension Plan angerechnet?
3.) Sollte man tatsächlich seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland zurückverlegen, wird dann der im Canada Pension Plan erfasste Betrag meinem Rentenkonto bei der deutschen Sozialversicherung angerechnet oder zerplatzt alles wie ´ne Seifenblase?
4.) Ist man als Besitzer der WP in der Arbeitslosenversicherung (Employment Insurance, EI) und in der Arbeitsunfallsversicherung (Worker´s Compensation) oder muss man sich selbst um alles kümmern?
Nach Auskunft meines Buchhalters haben die Schweiz und Kanada ein Abkommen bezueglich Rentenausgleich. Du bezahlst in Kanada weniger doch es werden Dir in der Schweiz alle Tage angerechnet. Du verliehrst deshalb nichts - als Schweizer.
Nuetzt Dir zwar nicht viel, doch a) in Deutschland vielleicht nicht anders b) liest es hier ein Schweizer
da zwischen Deutschland und Kanada ein Sozialabkommen besteht werden jeweils die im jeweiligen Land, also Kanada oder Deutschland, erworbenen Rentenansprüche auch vom anderen Land anerkannt. Das bedeutet kongret bleibst Du in Kanada gehst Du wenn Du das Rentenalter erreichst zur Kanadischen Rnetenversicherungskasse und teilst denen mit, dass Du aus Deutschland noch Ansprüche hast und die Kanadischen Behörden regeln dann dass die Deutsche Rente nach Kanada überwiesen wird. Umgekehrt ist das ebenfalls so.
Es gehen also keine Ansprüche verloren.
So wurde es mir von der LVA mitgeteilt und nochmals bestätigt.
tolle Antwort, danke! Ist also das in Deutschland eingezahlte Geld nicht futsch...
Kannst du mir denn auch sagen, ob man als Besitzer der WP in der Arbeitslosenversicherung (Employment Insurance, EI) und in der Arbeitsunfallsversicherung (Worker´s Compensation) versichert ist?
also die Arbeitslosenversicherung kann ich bestätigen, bei der Unfall Versicherung bin ich mir nicht sicher. Jedoch glaube ich irgendwo gelesen zu haben dass die Unfall Versicherung extra abgeschlossen werden muss, das ist aber ohne Gewähr.
Zitat von Auris 1.) Ist man als Besitzer einer WP am Canada Pension Plan beteiligt?
Meines Wissens nach, ja. Ist aber nicht viel Geld, das da abgeht/eingezahlt wird.
Zitat von Auris 3.) Sollte man tatsächlich seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland zurückverlegen, wird dann der im Canada Pension Plan erfasste Betrag meinem Rentenkonto bei der deutschen Sozialversicherung angerechnet oder zerplatzt alles wie ´ne Seifenblase?
Zitat von Auris 4.) Ist man als Besitzer der WP in der Arbeitslosenversicherung (Employment Insurance, EI) und in der Arbeitsunfallsversicherung (Worker´s Compensation) oder muss man sich selbst um alles kümmern?
In der EI ist man automatisch, bringt einem aber nix, wenn die WP firmen- oder jobgebunden ist. Verlierst du den Job, verlierst du die WP und musst raus aus dem Land. Ist wie in D. Unfallversicherung meines Wissens nicht.
Zitat von neunlemminge2Verlierst du den Job, verlierst du die WP und musst raus aus dem Land. Ist wie in D. Unfallversicherung meines Wissens nicht.
Die Aussage zum WP ist so nicht richtig. Es kommt klar darauf an, warum der Job verloren gegangen ist, da spielen einige Faktoren eine Rolle.
Was die Unfallversicherung aus Deutschland angeht, diese greift in Kanada nicht, wen Du in Kanada wohnst, sie aber in Deutschland abgeschlossen hast. Nach deutschem Versicherungsrecht kannst Du eine deutsche Versicherung nur abschließen und in Anspruch nehmen, wenn Du auch in Deutschland wohnst.
Etwas anderes ist es, wenn Du sie in Deutschland gekündigt hast und noch die "Restlaufzeit" Gültigkeit hat. Diese Gültigkeit muss aber im Vorfeld dann geprüft werden, in wie weit sie in einem Schadensfall greift.
Das einzige, was auch in Kanada funktioniert ist die Hausratversicherung, diese basiert auf einen Haushalt und nicht auf eine deutsche Adresse
Es macht aber keinen Sinn jetzt in Deutschland eine solche Versicherung für den kanadischen Hausstand abzuschließen, da die Beiträge unter Umständen exorbitant sein können...
Zitat von SirSalomonWas die Unfallversicherung aus Deutschland angeht, diese greift in Kanada nicht, wen Du in Kanada wohnst, sie aber in Deutschland abgeschlossen hast. Nach deutschem Versicherungsrecht kannst Du eine deutsche Versicherung nur abschließen und in Anspruch nehmen, wenn Du auch in Deutschland wohnst.
moin moin,
naja das stimmt auch nicht ganz denn ich habe eine unfallversicherung in de dich auch weter lauft und gezahlt wird da eine LV dabei ist.
Selbige Zahlt auch bei einem Unfall in Ca oder US. dieses haben wir und schriftlich geben lassen. somit habe ich die alte Zusatzabsicherung behalten.
Zitat von SirSalomonSelbige Zahlt auch bei einem Unfall in Ca oder US. dieses haben wir und schriftlich geben lassen. somit habe ich die alte Zusatzabsicherung behalten.
Dann schau mal in den Versicherungsbedingungen, ob diese auch greift, wenn Du nicht (mehr) in Deutschland wohnst, bzw. ob diese auch (bei noch gültigen Wohnsitz) auch im Ausland greift
Ich hab diese Infos ja nur von meinem Versicherungsvertreter, dieser sagte mir eben, dass die Unfallversicherung nicht im Ausland greift, sondern nur am gemeldeten Wohnort. Da ich aber keinen deutschen Wohntort mehr habe(n werde), kann die Leistung nicht in Anspruch genommen werden.
Gleiches gilt übrigens auch für die berühmte Auslandsversicherung des ADAC. Sie greift nur mit deutschem Wohnsitz und nicht in Deutschland. Paradox, aber irgendwie logisch
ne ne das ist sichergestelt weil ich zum zeitpunkt der anfrage schon nicht mehr in De gemeldet war.
Frach mich bite noicht genau wie das geregelt ist aber solche sache hat in DE imer meine Mutter fuer uns gemacht da sie vom Fach war. Sie weig das genau und ichhab die info das die vesicherug weiter rennt und auch bei einem unfall zahlen muss. Gruss Fred
was die Unfallversicherung betrifft ,habe ich von meinem Versicherungs- jogie ( is mein Bruder ) ebenfalls die Aussage , dass die beim Wohnsitzwechsel nach CA weiterläuft ! Hierzu hat er sich extra nochmals an die Württembergische gewand, da ich dies einwandfrei geklärt haben wollte ! regards Claus
Bin ich automatisch in der Arbeitsunfallsversicherung (Worker´s Compensation), wenn ich einen Job habe, auch wenn ich "nur" eine WP besitze? Oder muss ich eine Arbeitsunfallversicherung in Kanada extra abschließen, wie es SirSalomon gemeint hat? - Wäre klasse, wenn ich hierauf auch noch eine Antwort erhielte.