ich versuche mal wieder den wahrheitsgehalt einer aussage herauszubekommen und vielleicht weiss einer von euch darüber bescheid.
ist es richtig, dass der arbeitgeber, der einen ausländer über eine wp eingestellt hat 60% des gehaltes bezahlen muss, wenn er keine arbeit zur verfügung stellen kann (wie wir ja alle wissen: keine arbeit kein geld)? vorausgesetzt natürlich, dass der entsprechende arbeiter nach wie vor bei der firma angestellt ist.
für infos und am besten links wäre ich zu dank verpflichtet.
Kommt auch immer drauf an, was in der LMO drin steht. Ansonsten stellt sich die Frage EI und wenn Du konkreter wirst, dann kann man Dir vielleicht auch noch besser antworten!?!
@ 0815: wer redet hier von Sauwetter? Das, was wir hier erleben, haben uns unsere Eltern in früher Kindheit schon versucht, als Aprilwetter zu erklären. Nur in Deutschland konnten wir es nie nachvollziehen.. Also sehen wir das alles mal ganz positiv!!