habe wohl ein besonders Problem in Sachen medical check: Man erhält ja hier durchaus so einige Informationen. Aber leider nicht in meinem speziellem Fall. Daher frage ich hier einfach mal an:
Mein Kind ist seit über einem Jahr bei Pflegeeltern untergebracht. Einen Kontakt habe ich seit der Unterbringung nicht. Dieser wird auch nicht von der anderen Seite erwünscht. Nun, ich muß ja bekannterweise beim Antrag auch alle vorhandenen Kinder angeben. Das ist ja noch kein Problem. Daß das Kind auch nicht mit einwandern wird, kann ich auch noch irgendwie deklarieren - denke ich und wird wohl auch noch kein Prblem werden.
Was aber ist mit dem notwendigen medical check? Wenn ich keine Chance habe diesen vom Kind zu bekommen, wie mache ich das der Botschaft klar? Ist mir dann die Einwanderung versperrt, wenn vom Kind keine Untersuchung eingereicht werden kann?
Hoffe, Ihr habt hierbei vielleicht Ideen und/oder Lösungen. Denn ich sehe jetzt erst einmal schwarz für meinen Traum nach NS.
Du bekommst eine Formseite , wo Du unter beisein eines Notars oder Anwaltes dein Kind ausschliesst vom Family Sponsoring. Heisst fuer die Kleinen, dass Du sie nicht Sponsoren kannst. Die Kids muessen das dann so wie Du alleine machen.
Ja, eine Anfrage bei der Botschaft wäre selbstverständlich ein klärender Versuch. Sehe ich erstmal als eine Option.
Und ja, das mit diesem Formblatt habe ich hier oder andersweitig schon irgendwie mal aufgeschnappt. Eine Erklärung, daß das Kind nicht mitgehen wird und ich dem bewußt sein darf, daß ein nachträgliches Anliegen von Kindern in Form von zusammenführung, etc. nicht mehr möglich sein wird. Diese haben dann sozusagen das volle Programm für sich alleine zu machen.
Aber wenn ich mir Anträge und die Erläuterungen so anschaue, dann scheint nicht nur die Angabe von Kindern ein MUß zu sein, auch wenn man diese durch eine besondere Erklärung vom Einwanderungsvorhaben ausschließen kann, sondern auch die medizinische Untersuchung, welche auf besondere erbbedingten Krankheiten innerhalb der Familie feststellen soll.
Und gerade hier habe ich wohl ein Verständnisproblem. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, daß dieses geforderte (Gesundheits-)Wissen durch eine notarielle "Verzichtserklärung" ebenso ausgeschlossen werden kann.
Auf canadavisa.com habe in den FAQs folgendes gefunden:
8. Will my non-accompanying dependents be required to complete medical examinations?
Accompanying and non-accompanying dependents are required to undergo medical examinations. In limited circumstances, if a non-accompanying dependent is unwilling or unable to undergo a medical examination, it may be possible to have the individual exempted. However, such non-accompanying dependents will not be eligible for subsequent sponsorship as members of the Family Sponsorship category.
Ich glaube, hier habe ich auch schon eine eventuell beruhigende Antwort gefunden. D.h. also, wenn ich das richtig verstehe, habe ich keine Möglichkeit eine Untersuchung vom Kind zu bekommen, wird das nicht meine Einwanderungsabsicht blockieren.
Ich denke mir mal, ich dürfte da wohl doch noch ein bisschen aufatmen.