eine Bekannte von mir fragt nach, ob es bei einem Hausverkauf sinnvoll ist, zwei Anwaelte einzuschalten oder reicht auch einer, der beide vertritt, aus? (Der Verkaeufer haette einen Anwalt und nun ist sie sie sich halt nicht sicher, was sie machen soll).
Grundsätzlich würde ich "meinen eigenen" Anwalt nehmen (da ich ihn kenne), aber es ist möglich und nicht unüblich, dass ein Anwalt beide Mandanten vertritt. Ein Mandantenkonflikt besteht nicht.
ich hatte bis jetzt bei jeden landkauf nur einen notar, und die kosten werden50/50 geteilt sehs ned ein das man 2 notare braucht. aber das is meine einstellung.mfg robert