Wichtig: Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).
Frage mich immer noch warum der Geburtsort wichtiger ist als die Staatsangehoerigkeit der Eltern....... Macht fuer mich keinen Sinn, aber so ist das halt.
Zitat von JanFrage mich immer noch warum der Geburtsort wichtiger ist als die Staatsangehoerigkeit der Eltern....... Macht fuer mich keinen Sinn, aber so ist das halt.
Gruss,
Jan
Es geht hierbei um im Ausland geborene Kinder von bereits im Ausland geborener Deutscher...
Und es gilt auch nur, falls das Kind eh schon eine andere Staatsangehoerigkeit bei Geburt erwirbt (ansonsten automatisch Deutscher zur Vermeidung der Staatenlosigkeit).
Ich sehe das nciht so, dass hier Geburtsort wichtiger waere als Staatsangehoerigkeit der Eltern. Aber das kommt sicherlich auf den Standpunkt drauf an.
Zitat von BjoernWie ist das denn, wenn ich und meine Frau in Kanada ein Kind kriegen (beide Deutsch, mit PR drüben) - ist das Kind dann ein Kanadier?
Yep es ist Kanadier !
So ist es, und genau das macht doch eigentlich keinen Sinn. Wenn schon, sollte es automatisch 2 Staatsbuergerschaften haben, die der Mutter und die des Geburtsortes.
Werde doch mal in die Politik gehen, so funktioniert das alles nicht........... *schimpf* *motz*
Zitat von BjoernWie ist das denn, wenn ich und meine Frau in Kanada ein Kind kriegen (beide Deutsch, mit PR drüben) - ist das Kind dann ein Kanadier?
das Kind ist dann Kanadier und Deutscher, beides auf einmal (es sei denn beide, Du und Deine Frau sind ausserhalb Deutschlands geboren)
Nach Erreichen des 18. Lebensjahres muss das Kind dann entscheiden, welche der Staatsbürgerschaften es behalten möchte.
nein. das Kind kann beide behalten.
Das war frueher mal so (bei Kindern, die in den 70er Jahren geboren wurden). Heute nicht mehr.
edited to add: die verlaesslichsten Informationen zur deutschen Staatsangehoerigkeit gibt's bei den deutschen Konsulaten, die haben im allgemeinen hervorragende Websites zum Thema. Ausserdem habe ich bisher immer kompetente, freundliche Auskunft von den Konsulats-Rechts-Experten erhalten. Falls also jemand betroffen sein sollte, ein Anruf beim Konsulat klaert die Fragen.
Wir haben einen Deutschkanadier im Haushalt. In Deutschland gilt die Blutsabstammung, in Kanada der Geburtsort als Kriterium. Einen deutschen Pass haben wir noch nicht beantragt, da der Kanadische vorest ausreicht. Aber zumindest die deutsche Geburtsurkunde ist beantragt, was lediglich etwa 5 Jahre beim Standesamt in Berlin I dauert (wenn sie sich beeilen). Danach kann man aber Geburtsurkunden leichter und preisguenstig nachbestellen, auch internationale.
Beide Staatsbuergerschaften bestehen auf Lebenszeit und unser PR-Status ist nicht mehr zwangslaeufig an die 2 in 5 Regel geknuepft, ich glaube bis zur Volljaehrigkeit.
Wichtig: Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit. Etwas anderes gilt nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt (§ 4 Abs. 4 Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG).
Wenn ich den Paragraphen jetzt richtig gelesen habe, bekommt ein im Ausland geborenes Kind auch weiterhin die deutsche Staatsbuergerschaft neben z.B. der kanadischen, wenn der deutsche Elternteil (geboren im Ausland am oder nach dem 01.01.2000) die Geburt innerhalb eines Jahres anzeigt.
Muessen unsere Kinder bzw. Enkel (die im Ausland (z.B.Kanada) geboren wurden) halt jetzt gleich daran denken diese fuer ihren Nachwuchs zu beantragen.
Die deutsche Staatsbuergerschaft ist also immer noch im Ausland vererbbar .
Zitat von Wayfarer und unser PR-Status ist nicht mehr zwangslaeufig an die 2 in 5 Regel geknuepft, ich glaube bis zur Volljaehrigkeit.
Was ist das 2 in 5 Regel? Und bist du sicher, dass die Kinder dafuer ausschlaggebend sind?
Ich habe kanadische PR, meine Frau ist Kanadierin und meine Kinder haben gerade ihr citizenship certificate bekommen. Wir leben aber jetzt in den USA und ich frage mich schon, was mit meiner PR passieren wird. November kommt der erste Test - da muss ich eben zurueck nach Montreal .. .
Zitat von WayfarerWir haben einen Deutschkanadier im Haushalt. In Deutschland gilt die Blutsabstammung, in Kanada der Geburtsort als Kriterium. Einen deutschen Pass haben wir noch nicht beantragt, da der Kanadische vorest ausreicht. Aber zumindest die deutsche Geburtsurkunde ist beantragt, was lediglich etwa 5 Jahre beim Standesamt in Berlin I dauert (wenn sie sich beeilen). Danach kann man aber Geburtsurkunden leichter und preisguenstig nachbestellen, auch internationale.
Beide Staatsbuergerschaften bestehen auf Lebenszeit und unser PR-Status ist nicht mehr zwangslaeufig an die 2 in 5 Regel geknuepft, ich glaube bis zur Volljaehrigkeit.
Unsere Kinder haben drei: US durch Geburt dort, kanadisch durch meine Frau und deutsch durch mich. Dt und US Paesse haben sie schon, fuer Kanada citizenship certificates - das reicht. Geburtsurkunden haben sie nur amerikanische, aber die Dt im Konsulat haben gesagt, dass das reicht und sie keine dt braeuchten - bzw es keinen Unterschied machen wuerde.
Aus meiner Berufserfahrung muss ich sagen, dass ich es für extrem wichtig halte, unabhängig von der momentanen Gesetzeslage, die Staatsangehörigkeit von Neugeborenen schnellstens zu regeln und die Dokumente zu sichern.
Ich arbeite (noch) in einer Aussenstelle der Frankfurter ARGE und bin da auch für die Leute zuständig die ... meistens aus den USA .. wegen unklarer Staatsangehörikeit wieder in die BRD abgeschoben wurden. Es waren da aber auch schon der ein oder andere "Kanadier" dabei.
Ich spreche hier von Leuten die seit 50 Jahren dort leben .. völlig davon überzeugt sind Amerikaner zu sein und dann .. warum auch immer .. wird bei einer Kontrolle entdeckt, dass es da keine Daten über die Person gibt. Leider haben diese Menschen keine Zeit ihren Status zu beweisen. Häufig sind lokale Geburts-Personenregister vor vielen Jahren durch Brand oder Sturm vernichtet worden. Dies sind momentan Probleme die hauptsächlich die USA betreffen .. ich sag nur Homeland Security .. aber wer weiss was in 50 Jahren in Kanada los ist ?! Also für Eure Kinder ... macht die Staatsangehörigkeit so "wasserdicht" wie möglich.