Liebe Forumsgemeinde, ich weiss, dass ich nun schon wieder nerve, aber ich habe eine Frage:
Wir gehen im Oktober nach Alberta und es kursieren immer Gerüchte um, wegen der Krankenversicherung. Wir gehen als 4-köpfige Familie rüber und schnell hat mal ein Kind einen Schnupfen oder Zahnschmerzen oder, oder..... 1. Ist es möglich in DE eine Auslandskrankenvers. abzuschließen? Man hat doch keinen Wohnsitz mehr... ist es trotzdem möglich?
2. Ab wann ist man in AB krankenversichert?
3. Ist es steuerlich sinnvoll, in DE einen Zweitwohnsitz angemeldet zu lassen? Ich habe mal so was gehört, dass dann das Kindergeld weiterläuft und auch Flugkosten geltend gemacht werden können. Hört sich ja utopisch an und ich kann es mir auch garnicht vorstellen....
4. In wie fern kann ich die Umzugskosten auf "Vater Staat" abwälzen? Mein zukünftiger AG hat mir gesagt, dass dies möglich wäre und ich solle mich doch mal erkundigen.... Hat da jemand irgend eine Stelle parat, an die ich mich wendne kann?
viele Fragen.... und es werden bestimmt noch mehr......
Zitat von rudimb1. Ist es möglich in DE eine Auslandskrankenvers. abzuschließen? Man hat doch keinen Wohnsitz mehr... ist es trotzdem möglich?
Laut deutschem Versicherungrecht (es kann abhaengig der Geselschaft sein) nein. Um eine Auslandkrankenversicherung abschliessen und unter Umstanden in Anspruch nehmen zu koennen, darfst Du nicht in dem Ort den Vorfall haben, in dem Dein staendiger Wohnsitz ist.
Sprich, da Du Deutschland verlaesst um dann staendig in Kanda zu wohnen greift die Auslandsversicherung nicht, da Du nicht mehr in Deutschland wohnst. Sie wuerde dann greifen, wenn Du in den USA einen Vorfall haettest.
Wenn Dir eine Versicherung sagt "ja, wir versichern das" lass Dir das bitte schriftlich geben. Uns hat man damals nicht so versichern wollen, als wir eingewandert sind.
Zitat von rudimb2. Ab wann ist man in AB krankenversichert?
Soweit ich weis, sobald man die Alberta Health bezahlt. Aber da ich ehr seltener erkranke, habe ich mich damit noch nicht sehr beschaeftigt...
Zitat von rudimb3. Ist es steuerlich sinnvoll, in DE einen Zweitwohnsitz angemeldet zu lassen? Ich habe mal so was gehört, dass dann das Kindergeld weiterläuft und auch Flugkosten geltend gemacht werden können. Hört sich ja utopisch an und ich kann es mir auch garnicht vorstellen....
Kindergeld ist ein anderes Thema, das war hier vor kurzem noch sehr ausfuehrlich. Du hast kein Anspruch auf Kindergeld, wenn Dein staendiger Wohnsitz nicht in Deutschland ist. Zweitwohnsitz reicht nicht aus...
Wem gegenuebr willst Du die Flugkosten geltend machen? Wenn Du erwerbslos bist, muss die Agentur fuer Arbeit DEINE Flugkosten (nur Deine) mit bis zu 300 Euro (oder waren es 350 Euro?) finanzieren. Viele Argenturen lassen sich auch auf einen Deal ein, aber das ist ehr Glueckssache.
Zitat von rudimb4. In wie fern kann ich die Umzugskosten auf "Vater Staat" abwälzen? Mein zukünftiger AG hat mir gesagt, dass dies möglich wäre und ich solle mich doch mal erkundigen.... Hat da jemand irgend eine Stelle parat, an die ich mich wendne kann?
Funktioniert nur, wenn Du mindestens einen Tag erwerbslos gemeldet warst. Und auch dann sind die Umzugskosten eine Kann-Leistung, die aber mit bis zu 4.500 Euro (abhaengig vom Sachbearbeiter und Bundesland) gefoerdert werden koennen.
If you are moving or returning to Alberta from outside Canada, you may be eligible for coverage on the date of your arrival. To ensure coverage, you must register within three months of arrival. Newcomers to Canada are required to present a copy of their Canada entry document. Please contact us for more information if you or your dependants hold temporary immigration documents.
Ab 1. Januar faellt auch der Beitrag fuer die ALberta Health weg.
wir wurden damals (ähem, vor ca. 7 monaten) von einer dt. Auslandsreisekrankenverischerung versichert, weiß nur leider den Namen nicht mehr- sorry. Wir mussten nur zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch den dt. Wohnsitz haben. Es lohnt sich also, sich im Internet schlau zu machen. Aber war bei uns halt nötig, da BC einen erst nach einer dreimonatigen Wartezeit versichert, das scheint ja da wo du hingehst anders zu sein.
Leider hat es mich nun auch erwischt,ich hab seit Tagen Zahnschmerzen.Trotz langer Suche weis ich nicht wirklich was gecovert wird und was nicht. Bohren,Fuellungen usw.muss man das selbst bezahlen bzw.kriegt man die Rechnung dann irgendwann nach Hause geschickt? Muss ich erst zum Family Doc und mir ne Ueberweisung holen oder kann ich einfach zu einem Zahnarzt gehen. Ich bin ein totaler Angsthase was Zahnaerzte betrifft,wie muss man sich das denn hier vorstellen,ist es wie in DE? Hoffe,ihr habt ein paar Ratschlaege fuer mich.