Zitat von Christoph74wir möchten einen Antrag auf PR stellen und wüßten gern von Euch, ob es genügt Online Überweisung der Gebühren auszudrucken und mitzuschicken?
Es steht bei dem Formular dabei, was alles auf dem Kontoauszug stehen muss (wie z.B. das Geburtsdatum) das z.B. kein mir bekannter Kontoauszug enthält. Es steht aber nirgendwo, dass die Informationen von Kontoauszugsdrucker (oder eben vom Online-Überweisungsprogramm) in die Quittung eingedruckt werden müssen.
Zitat von Christoph74Wann und wie muss man bestätigen, dass man über den finanziellen Mindestbetrag, der bei einem PR Antrag gefordert wird, verfügt?
Da ich auf dem Land in DE wohnte wurde die Ueberweisung von meiner kleinen Raiba ausgefuehrt. Danach schickte ich ein Word Doc an meine Schalterdame, welches sie ausdrucken und unterschreiben sollte.
Zitat von stak74Da ich auf dem Land in DE wohnte wurde die Ueberweisung von meiner kleinen Raiba ausgefuehrt. Danach schickte ich ein Word Doc an meine Schalterdame, welches sie ausdrucken und unterschreiben sollte.
zunächst vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Nun noch zu meiner zweiten Frage:
wann muss mann bestätigen, dass man über den geforderten Betrag verfügt, der für eine dauerh. Aufenthalt gefordert wird? Bei Antragstellung oder erst vor der Bewilligung?
Theoretisch gesehen immer. Sprich von Antragstellung bis Einreise. Die Erfahrung zeigt, dass bei Anforderung der Unterlagen der Proof of Funds (PoF) verlangt wird, koennte aber auch vorher oder naher sein.
Ich musste zB. zum Interview einen aktuellen PoF mitbringen und noch einen an der Grenze vorweisen.
wann muss mann bestätigen, dass man über den geforderten Betrag verfügt, der für eine dauerh. Aufenthalt gefordert wird? Bei Antragstellung oder erst vor der Bewilligung?
Vom Prinzip her ist es so, eigentlich mußt Du ab Antragstellung diese Summe nachweisen können, gegebenenfalls auch rückwirkend, also mit alten Kontoauszügen die aus dem Zeitraum der Antragstellung sind.