Hallo Ihr Lieben, ich hab auch mal wieder eine Frage... Also wir sind seit zwei Jahren mit PR in Kanada, mein Sohn hat noch ein Jahr Schule. Er moechte danach wieder nach Deutschland. Er moechte in De eine Ausbildung machen. Wie kann er das bewerkstelligen ohne seine PR zu verlieren. Man muss ja, soweit ich weiss, zwei Jahre in einer fuenf Jahres Periode in Kanada leben um den Status nicht zu verlieren. Die Ausbildung wird aber, voraussichtlich, drei Jahre dauern. Weiss jemand welche Moeglichkeiten, ausser doppelte Staatsbuergerschaft, es da gibt?
Vielleicht kann man ja mit Urlaubszeiten zusehen, die Tagesanzahlgrenze im 5-Jahreszeitraum nicht zu ueberschreiten, wenn es nur um ein paar Wochen geht.
Doppelte Staatsbuergerschaft ist sicher problematisch wg. Beibehaltungsantrag und ohne Erfolgsgarantie.
Vielen Dank, ja das waer vielleicht moeglich, sie haben ja dort mehr Urlaub doppele Staatsangehoerigkeit waer natuerlich am besten, da braucht er sich dann keinen Kopf zu machen. Hat ja noch seine Schwester, seinen Vater usw. drueben. Mal sehen, er meinte , er will es auf jeden Fall versuchen, beide citizenships zu bekommen. Vielen Dank und liebe Gruesse Sabine
Hallo maxim, er moechte mediengestalter werden und leben wohl erstmal in De, zumindest bis er die Ausbildung abgeschlossen hat. Und wohl noch ein paar Jahre mehr, weiss er aber noch nicht genau. Hinzu kommt ja noch, wenn er sich in De wieder anmeldet, hat ihn ja auch die Bundeswehr am Haken. Wobei er wohl eher Zivildienst leisten moechte. Ich glaube fast er muss doch beide Staatsangehoerigkeiten haben Liebe Gruesse Sabine
als mediengestalter ist seine ausbildung in ca aber um einiges einfacher und schneller
das hat man in de meistens an einer entsprechenden fachschule etc. zu studieren und dafür eine "mappe" einzureichen - die ablehnugsquote ist enorm hoch.
das macht man nicht in einer firma - in der regel
mit der ausbildung in ca kann er dann auch in NYC oder LA , et. arbeiten und dann sich von einer deutschen firma anheuern lassen z.b.
Hi, ja ich weiss, aber er ist nun fuer zwei Monate in De gewesen und er moechte gerne wieder zurueck, nach seinem Abschluss. Er sagt selber, da er nicht weiss, was in ein paar Jahren ist, moechte er seinen PR Status natuerlich nicht verlieren oder eben beide citisenships beantragen. Wir sind ja, zum Zeitpunkt seiner Graduation, fast drei Jahre in Ca. D.H. er koennte dann ja schon die Beibehaltungsgenehmigung( was fuern Wort )beantragen, oder? Und kann er auch die canadische Staatsang. von De aus beantragen? Ich steh im Moment 'n bisschen auf dem Schlauch verwirrte Gruesse Sabine