ich habe gesucht aber bisher dazu nichts gefunden: was muss ich bitte alles übersetzen lassen?
klar ist, dass der gesellenbrief übersetzt werden muss, aber auch heiratsurkunde, geburtsurkunde und das führungszeugnis (im guide steht das führungszeugnis im original)?
wer also einen hilfreichen link oder infos hat: her damit
Zitat Die folgenden Dokumente werden benötigt, um Ihren Antrag auf eine Arbeitserlaubnis bearbeiten zu können. 1. Vollständig ausgefülltes Antragsformular (IMM 1295). (Das Antragsformular für eine Arbeitserlaubnis beinhaltet bereits den Antrag auf ein Besuchervisum für die Personen, die beides benötigen.) 2. Zwei neue Passbilder 3. Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr
soweit so gut... in dem englischen "guide" steht allerdings auch noch die sache mit der heirats und geburtsurkunde
ZitatImportant: You may be required to provide a marriage certificate and birth certificates for any accompanying family members.
bin ich denn nun wirklcih so schwer von begriff oder ist das wirklich alles etwas verwirrend???
......die verwirrung ist groß......man wird mit neuen infos zugeballert.....zuletzt weiß man gar nichts mehr.... ........das ist eine ganz schlimme forumskrankheit.....dagegen gibts keine pillen....lol
....das ist nicht so einfach.....auswandern....wenns man richtig machen will.....
also goos, die schlimme forumskrankheit ist nicht die fülle an informationen... sondern in diesem forum grassiert ein anderer virus
und zwar der "ich-nehme-bezug-auf-irgendwas-nur-nicht-auf-die-eigentliche-frage".. das ist mir auch schon ein paarmal aufgefallen... aber das soll kein gemecker sein! ich bin froh, dass es dieses forum gibt.. und mit geduld und spucke komme ich sicher auch hinter die letzen geheimnisse
ich weiss was accompanying heisst.... das hab ich auch nicht gefragt ... da kam wieder die forums-virus *g*.. sondern ich wollte wissen welche info denn nun stimmt... mit heirats-/geburtsurkunde oder ohne... und wenn mit übesetzt und beglaubigt? oder einfach nur beglaubigte kopie... führungszeugnis im original ist klar.. aber mit übersetzung und beglaubigung oder reicht das original.... vielleicht ist da sbaer uch keine forumskrankheit sondern es liegt an mir und ich stelle so unklare fragen?!?!?!?
eine heiratsurkunde und geburtsurkunde kannst du dir von den ämtern auch in englisch und französisch ausstellen lassen - ist billiger als übersetzen und dann beglaubigen lassen.
führungszeugnis im orginal - korrekt
alles andere, was die von deinem mann wollen sollte übersetzt und beglaubigt sein.
dank der EU übersetzt aber der staat bereits einiges kostenlos - nutze dies - sieh erster satz.
da dein mann den antrag stellt hat er für dich als mitreisende, die entsprechenden dokumente beizulegen - so wie du sie schon aufgezählt hast - das ist gemeint.
würde er alleine reisen - du auch nicht nachkommen, dann brauchte er deine dokumente nicht dazu legen - OK?
du brauchst vermutlich auch passbilder - bin mir da aber nicht sicher
beachte auch bitte folgenden satz:
If your family members wish to follow you to Canada at a later date, they must make a separate application for admission.
du kannst diesen antrag natürlich sofort stellen oder später - dann kostet es extra geld da es sich dann um einen antrag auf ein temporary visa über einen längeren zeitraum handelt
(Temporary Resident Visas - Single entry to Canada $75 )
also - meiner meinung nach macht es für euch mehr sinn, direkt beide nach ca zu reisen, für dich den open work permit zu beantragen und dann könnt ihr beide direkt in ca geld verdienen.
es gibt gerade in alberta jede menge jobs auch für dich
damit hast du nicht nur diese fragen beantwortet sondern auch noch zwei "ältere"....
jetzt bin ich endlich mal etwas schlauer... auch wenn es sicher bis zum endgültigen durchblick noch etwas dauern wird....
passbilder brauchen wir auf jeden fall, das war klar, aber das mit der geburtsurkunde in englisch war mir neu und ein SUPERTIP!!! das spart doch einiges!!
Ich habe hier schon einige Antworten auf meine Fragen bekommen, danke dafür. Jetzt würde mich noch interessieren, wie es denn mit Scheidungsurteilen aussieht, das ich auch vorlegen muss (obwohl das jetzt schon 13 Jahre her ist). Muss man das komplette Urteil übersetzen lassen, was ja aus mehreren Seiten besteht?
Und noch eine Frage, was die Selbständigkeit betrifft. Die Botschaft möchte ja Kontoauszüge und Lohnsteuerbescheide haben von Leuten haben. Müssen diese Dokumente auch komplett übersetzt werden?
Genügt es, wenn ich eine Kunden-Rechnung pro Jahr der letzten fünf Jahre an die Botschaft schicke? Oder möchten die auch Rechnungen haben, die ich bekommen habe? Nö oder?
Puh, ich find's ziemlich verwirrend manchmal, vor allem, weil man auf den offiziellen Seiten nicht immer was findet zu seinen Fragen.
Jetzt würde mich noch interessieren, wie es denn mit Scheidungsurteilen aussieht, das ich auch vorlegen muss (obwohl das jetzt schon 13 Jahre her ist). Muss man das komplette Urteil übersetzen lassen, was ja aus mehreren Seiten besteht?
---- gibt es da nicht eine erste seite - oder ein zweites kürzeres schreiben ? davon brauchst du nur die haupt-seite zu übersetzen - wo der name des richters und seine unterschrift mit stempel ist
Und noch eine Frage, was die Selbständigkeit betrifft. Die Botschaft möchte ja Kontoauszüge und Lohnsteuerbescheide haben von Leuten haben. Müssen diese Dokumente auch komplett übersetzt werden?
Genügt es, wenn ich eine Kunden-Rechnung pro Jahr der letzten fünf Jahre an die Botschaft schicke? Oder möchten die auch Rechnungen haben, die ich bekommen habe? Nö oder? --- das letztere nicht
---- mit einer rechnung kannst du nicht beweisen, dass du als selbständige geld verdient hast
--- die steuererklärung - auch nur die wichtigste seite - oder einnahmen-ausgaben aufstellung - etc. braucht es schon
die muss nicht zwingend übersetzt werden denke ich mal - oder nur das notwendigste davon -- kann mich aber irren
Hallo Maxim! Danke erst mal für Deine Antworten, hat mir schon geholfen.
Was die Rechnungen betrifft, habe ich mich vielleicht schlecht ausgedrückt. Ich meinte, dass ich aus jedem Kalenderjahr eine Rechnung nehmen soll, also quasi von 2006 zurück bis 2001 jeweils eine Rechnung oder lieber doch mehrere? Oder lieber schon von Anfang an jeweils eine R. pro Kalenderjahr? Und die dann auch alle übersetzen oder nur eine einzige übersetzen?
Oh mann, ich komme mir vor, als wäre ich total Aber ich finde es doch ziemlich aufwendig, was die Kanadier so alles haben wollen. Z. B. möchten sie in dem einen Formular wissen, wo man seit seinem 18. Lebensjahr überall gewohnt hat. Ich bin so of umgezogen in dieser Zeit, dass das schon mortzmäßige Ausmaße hat. Muss man denn wirklich jeden Umzug angeben? Bin ja eigentlich immer hier gewesen, außer das halbe Jahr USA.