um unterhalt( falls du welchen zu zahlen hast) wirst du in kanada nicht drumherum kommen. es gibt ein abkommen zwischen kanada und deutschland. siehe hier(viele infos)
. . . und wie werden solche Zahlungsansprueche in Kanada durchgesetzt, wo es ja bekanntlich keine Meldepflicht gibt? Nun, wenn Du einen Fuehrerschein hast und brauchst, sieht es schlecht aus. Der muss ja bekanntlich alle paar Jahre erneuert werden. Sind aber bei den Behoerden ausstehende Unterhaltungszahlungen registriert, kann - je nach Provinz - entweder der Fuehrerschein sofort suspendiert werden, oder aber wird solange nicht erneuert, bis die Unterhaltsansprueche ausgeglichen sind. (http://justice.gc.ca/en/ps/sup/p...2001-1E.pdf, Seite 27 /39)
Hallo zusammen, ich wollte das Thema Unterhalt mal wieder aufrollen.
@chicken
kannst du bitte die links noch mal posten irgendwie funkionieren sie nicht. .
Mich würde interessieren wie das so läuft mit dem Unterhalt. Ich hätte es ansonsten so gemacht: Unterhalt von kanadischem Konto auf deutsches Konto und von dorf aus per Dauerauftrag weiter an die Ex-frau.
Muß ich die Kinder die bei der Ex-frau leben, aber nicht mitkommen auch auf den Anträgen (allgem. Anträge WP,TWP, o. PNP) erwähnen?
d.h. ich muß sie auf keinem Antrag erwähen, oder. Ich dachte ich hätte irgendwo gelesen das man das angeben muß wenn man Unterhalt zahlt. Naja hab mich halt getäuscht. Trotzem danke
also auf dem PR antrag glaube ich schon das man unterhaltspflichtige kinder(also deine eigenen) mit angeben muss.und zwar unter details of family members, da steht dann auch ja und nein, ob die einen begleiten oder nicht nach kanada.
you must provide the following details about each of your family members,whether they will be accompaninying you to canada or not. die fragen dann da auch nach den kinderausweissnummern/passnummern, grösse, augenfarbe usw. das solltest du dann auch wissen.
wenn man in Kanada arbeitet hat man eine Social Insurance Number und mit der bekommt die Kanadische Regierung immer raus was er oder sie macht und wo er oder sie arbeitet. Wenn kein Unterhalt gezahlt wurde wird Teil des Gehaltes gepfaendet, geht sehr schnell. Denkt bitte daran dass die Kanadische und Deutsche Regierung in solchen Faellen zusammenarbeiten.
Auch um einen PR status zu bekommen wenn man noch unterhaltpflichtige Kinder in einem anderen Land hat ist es angeblich sehr schwierig. Da sollte man sich bevor man so einen Antrag ausfuellt bei einem Einwanderungsrechtsanwalt genau erkundigen.
Wenn aber die andere Person volles Sorgerecht hat, dann ist es mit Sicherheit einfacher.
Der Unterhalt läuft ja ganz normal weiter, (da zieh ich mir bestimmt keinen Schiefer ein), ist auch lückenlos belegbar.
Also ich denke, ober hoffe mal nicht das es da Probeleme geben könnte zumal die Kids ja bei der Ex leben. Wir haben zwar gemeinsames Sorgerecht aber sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.