nachdem ich ueber die Suchfunktion nicht viel darueber gefunden habe, eine kurze Frage:
Um ueber Federall Skilled Visa rueberzukommen, muss ich ja Arbeitszeugnisse nachweisen. Mein momentaner Arbeitgeber will mir aber keins ausstellen, auch kein Zwischenzeugnis,
da die Vorraussetzungen (Job-, interner Wechsel, Vorgesetzenwechsel,etc.) nicht vorliegen. Darueber hinaus moechte ich ihn auch nicht in meine Planungen einweihen, da ich noch ein paar Monate dort arbeiten wollte....
Daher meine Frage: MUSS man dieses Arbeitszeugnis unbedingt mit einreichen oder reicht auch eine Auflistung der Taetigkeiten ?
Ich habe noch Zeugnisse von alten Arbeitgebern, war aber komplett anderer Job (nicht der mit dem ich mich fuer das Visum bewerben will ...) Fuer momentanen Beruf (mehrere Jahre) ist es der erste Arbeitgeber.
Hoffe Du oder ein anderer kann weiter helfen. Vielen Dank im voraus. Tux.
Hallo, also ich wollte bei meinem damaligen Arbeitgeber auch nicht vorzeitig die Pferde scheu machen und habe einfach einen Teil meines Arbeitsvertrages in dem eine Stellenbeschreibung drin war übersetzen lassen. Das ging auch. Grüssle Annett
Vielen Dank fuer die ganzen Infos !! Ich habe heute nochmal kurz zur Sicherheit mit der Botschaft in Berlin telefoniert. Die haben das nochmal bestaetigt was Maxim geschrieben hat.
Super topic! Ich habe mir nämlich auch schon Gedanken darüber gemacht, wie das laufen soll, weil von Arbeitszeugnissen hat in meiner Branche keiner eine Ahnung, weil oft als Freelancer gearbeitet wird. Means - sowas besitze ich gar nicht, obwohl ich schon seit dem Abschluss meiner Lehre 1991 in meinem Job arbeite. Also, von daher gesehen versuche ich locker zu bleiben.
dann lasse dir referenzen von deinen auftragebern schreiben - das wird auch anerkannt
deine freiberufliche tätigkeit hast du aber für eine immigration auch zu beweisen - rechnungen an kunden, steuererklärung, bilanz etc sind dafür brauchbar.
dann lasse dir referenzen von deinen auftragebern schreiben - das wird auch anerkannt
deine freiberufliche tätigkeit hast du aber für eine immigration auch zu beweisen - rechnungen an kunden, steuererklärung, bilanz etc sind dafür brauchbar.
Danke für die Info Maxim. Den Kram habe ich Ordnerweise hier rumstehen. Wusste nicht, dass man sowas gebrauchen kann. Gut dass, Du's mir gesagt hast, so kann ich mich schon mal moralisch auf die 153 bis 479 Übersetzungen einstellen. Boah!