Yep, Du bist mit Wp, aber auch mit PR in DE wahlberechtigt. Erst wenn Du die Staatsbuergerschaft wechselst verlierst Du da Recht in DE an die Wahlurne zu gehen.
Wenn ich doch Wahlberechtigt bin, warum habe ich dann als Deutscher wiederum, laut Krankenkasse, kein Recht für Besuche in De auf eine Krankenversicherung? Macht doch keinen Sinn, oder? Wenn ich hier auf Besuch krank werde was mache ich dann? Wenn hier einer Besuch aus dem Ausland hat, wird derjenige doch auch für die Zeit des Aufenthaltes versichert. Warum also ich als Deutscher nicht? Kann mir das jemand erklären?
Du kannst Dich ueber eine private Krankenversicherung fuer solche Faelle versichern. Mein Company Health Care Plan uebernimmt meine Kosten zu 100% wenn ich und meine Familie im Ausland krank werden. Wir muessen die Kosten aber erst mal vorstrecken. Ich glaube auch nicht das Canadier wenn sie nach DE fliegen uber die Krankenkassen versichert sind, sondern sie muessen sich auch privat absichern.
ne der Besuch muss selbst auch ne Auslandskrankenversicherung (für Deutschland) haben, ansonsten zahlt er nicht mit der Krankenkassen- sondern mit der Kreditkarte. Auch wenn man bei der deutschen Politik häufiger den Eindruck hat, dass die Politiker alle krank sind, hat Wählen und die Krankenversicherung gar nichts miteinander zu tun.
Das ist einer der Gruende fuer mich die Staatsbuergerschaft anzunehmen. Wenn ich mich entscheide in Canada zu leben, warum soll ich dann in Deutschland waehlen? Ich zahle meine Steuern hier, treffe meine Entscheidungen hier, also waehle ich auch hier. Und das geht halt nur mit der Staatsbuergerschaft.
Die Rechte eines Staatsbuergers und eines Permanent Resident sind fast identisch, die einzigen Unterschiede sind eben im Wahlrecht, und das man, falls man Stfaffaellig wird, ins Heimatland abgeschoben werden kann. Auch sind einige Berufe nur fuer Citizens zugaengig (z.B, RCMP).
Wer auf's Waehlen keinen Wert legt und auch nicht vorhat Straffaellig zu werden, dem kann es im Prizip egal sein ob er PR oder Citizen ist.
Sorry Leute, wenn ich in Kanada wohne, so habe ich hier meinen Hauptwohnsitz und erfuelle somit nicht die Bedingungen, dass ich in Deutschland waehlen darf. Dazu gehoert naemlich, dass man mind. 18 Jahre alt sein muss und den Hauptwohnsitz in der BRD haben muss.
1. Ich kann mich in Deutschland bei einer privaten Krankenkasser verischern, auch wenn ich im ausland wohne. 2. Ich kann mich bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig verischern, auch wenn ich im Ausland wohne. 3. Man hat die Moeglichkeit hier in Kanada eine "Zusatzversicherung" abzuschliessen, z.B. ueber Blue Cross, da sind dann auch Auslandsaufenthalte abgesichert
als deutscher Staatsbuerger bin ich auch wenn ich im Ausland lebe, wahlberechtigt. Dafuer gibt es die Briefwahl.
Bei der Bundestagswahl: Ich darf wählen, wenn ich am Tag der Wahl
- mindestens 18 Jahre alt bin und - die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (im Bundesgebiet) wohne und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Dann weiß ich wie wir es machen, wenn wir dann mal in DE sind. Es ging auch im Prinzip nicht so darum das wir dann hier wählen wollen, die Frage hatte sich prinzipell so ergeben. Warum solte man auch in DE wählen wenn man nicht dort lebt. Immer vorausgesetzt man will nicht wieder zurück.
als deutscher Staatsbuerger bin ich auch wenn ich im Ausland lebe wahlberechtigt.
Bei der Bundestagswahl: Ich darf wählen, wenn ich am Tag der Wahl
- mindestens 18 Jahre alt bin und - die deutsche Staatsangehörigkeit besitze und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet (im Bundesgebiet) wohne und - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Und das ist der wichtige part. Wenn man in Kanada ist, so wohnt man nicht mehr in Deutschland, oder sehe ich da jetzt etwas falsch?
Und das "UND' dazwischen heisst, dass alle drei Kriterien zutreffen muessen, ansonsten ist man nicht Wahlberechtigt. Oder ne andere Frage an die, die schon etwas laenger hier in Kanada sind. Habt ihr schon mal ne aufforderung zur Wahl aus Deutschland bekommen??
Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben erwähnten vier Voraussetzungen erfüllen. Siehe dazu Wikipedia deutsches Wahlrecht.