Liebe Forumgemeinde, ich bedaure sehr, dass ich dieses Forum bisher nicht kannte. Hätte ich dieses Forum bereits während meines Kanadaaufenthaltes gekannt, wäre die folgende Frage womöglich nicht entstanden. Nun zu meinem Anliegen: Ich bin deutscher Staatsbürger und bin im Jahr 2007 für ein ganzes Jahr nach Kanada gezogen. Ich hatte in Kanada ein Arbeitsvisum und war für ein kanadisches Unternehmen als Arbeitnehmer tätig. Da dieses Gehalt jedoch nicht ausreichend war, war ich zudem während meines Aufenthaltes in Kanada als Ingenieur/Programmierer für einen deutschen Kunden freiberuflich tätig. Den Auftrag habe ich bereits in Deutschland vor meiner Abreise nach Kanada angenommen. Den größten Teil des freiberuflichen Auftrages habe ich jedoch in Kanada bearbeitet. Nun bin ich nach einem Jahr Kanadaaufenthalt nach Deutschland zurückgekehrt. Hier habe ich meine Einkommensteuererklärung für meine deutschen Einkünfte gemacht. Meine Einnahmen aus der einmaligen freiberuflichen Tätigkeit in Kanda wollte ich in Deutschland versteuern. Ich dachte, dass weil ich den Auftrag bereits in Deutschland vor meiner Abreise nach Kanada von einem deutschen Kunden angenommen habe, der Gewinn auch in Deutschland zu versteuern sei. Es wurde mir jedoch mitgeteilt, dass der Gewinn aus dieser freiberuflichen Tätigkeit nicht der deutsche sondern der kanadische Fiskus erhält, weil ich meine freiberufliche Tätigkeit in Kanada ausgeübt habe und weil ich für ein ganzes Jahr in Kanada dauerhaft wohnhaft war. So, nun bin ich zurück in Deutschland und müsste den Angaben zufolge den Gewinn aus meiner freiberuflichen Tätigkeit in Kanada dem kanadischen Fiskus abgeben. Leider kenne ich mich im kanadischen Steuersystem nicht aus (dafür war mein Aufenthalt in Kanada viel zu kurz). Ich weiß auch nicht, an wen ich mich da wenden soll. Gibt es da eine Möglichkeit, von Deutschland aus (ohne jegliche Kenntniss des kanadischen Steuergesetzes) eine Einkommensteuererklärung zu machen? Wer kann mir denn dabei helfen (Botschaft, etc...)? Danke für eure Hilfe im Voraus, Gonzo
dein "welteinkommen" hast du komplet dort zu versteuern, wo du in einem jahr länger als 6 monate gelebt hast.
dabei sind doppelbesteuerungsabkommen zu berückksichtigen - siehe google "doppelbesteuerung kanada" für weitere links)
auf der webseite des kanadischen finanzministeriums findest du die ersten infos und auch formulare. ich schätze die site ist dir bekannt. http://www.cra-arc.gc.ca/menu-eng.html
wir haben hier einige experten die dir sicherlich im laufe des tages antworten
@ 0815: Nein, es lag keine Geschäftsform vor. ich habe den Auftrag quasi "aus Deutschland" mitgenommen und diesen in Kanada bearbeitet. Das bedeutet, ich habe mir bei meiner Ankunft in Kanada keinen Kopf über Geschäftsformen zerbrochen. Es war quasi ein einziger Auftrag von einem deutschen Kunden.
@ maxim:
Zitat von maximdein "welteinkommen" hast du komplet dort zu versteuern, wo du in einem jahr länger als 6 monate gelebt hast.
Meinst du ein Jahr oder ein Kalenderjahr? Ich war 12 Monate am Stück in Kanada wohnhaft. (4 Monate in 2007 und 8 Monate in 2008). Es macht einen gravierenden Unterschied, ob ein Jahr oder ein Kalenderjahr gemeint ist. Bei Erstgemeintem bekommt Kanada mein vollständiges Welteinkommen im Zeitraum zwischen September 2007 und August 2008. Bei zweitgemeintem bekommt Deutschland mein vollständiges Welteinkommen für 2007 und Kanada dasjenige für 2008!
beispiel: verurteilung von boris becker wegen steuerbetrug - damals als er noch jung war - er war mehr als 6 monate in de und konnte darum nicht die steuersätze in monte carlo nutzen
frage aber bitte im zweifelsfall einen fachkundigen steuerberater wegen der doppelbesteuerung
@Gonzo Wenn das Deutsche Finanzamt Dein Geld nicht haben will und Du nun zurück bist in De, die kanadischen Behörden aber nichts von den Einnahmen wissen und vermutlich auch gar nicht wissen wollen, weil Sie das eh nicht zuordnen können, warum versuchst Du Dir jetzt krampfhaft Stress zu machen? Sollte Kanada oder De der Meinung sein, dass Du zu wenig Steuern bezahlt hast, werden sie sich bei Dir melden, ganz sicher.
Zitat von dhc-beaver@Gonzo Wenn das Deutsche Finanzamt Dein Geld nicht haben will und Du nun zurück bist in De, die kanadischen Behörden aber nichts von den Einnahmen wissen und vermutlich auch gar nicht wissen wollen, weil Sie das eh nicht zuordnen können, warum versuchst Du Dir jetzt krampfhaft Stress zu machen? Sollte Kanada oder De der Meinung sein, dass Du zu wenig Steuern bezahlt hast, werden sie sich bei Dir melden, ganz sicher.
@maxim: ich habe das DBA zwischen Kanada und DE gelesen. Artikel 14 regelt die Selbstständige Arbeit: Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit sind in dem Land zu versteuern, wo man lebt. Also sind Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit immer in dem Land zu versteuern, wo man gerade wohnt und ungeachtet des Zeitraumes. Das 183-Tage Gesetz gilt nur für die unselbständige Arbeit. Hier hat nur das Land Anspruch auf die Steuer, wenn der Arbeitnehmer im anderen Staat nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet, aufhält. Hier gilt also nicht das Kalenderjahr (Steuerjahr) sondern ein Zeitraum von 12 Monaten! Somit müsste Kanada für den Zeitraum 09/2007 bis 08/2008 die Steuer erhalten.
Zitat von dhc-beaver@Gonzo Wenn das Deutsche Finanzamt Dein Geld nicht haben will und Du nun zurück bist in De, die kanadischen Behörden aber nichts von den Einnahmen wissen und vermutlich auch gar nicht wissen wollen, weil Sie das eh nicht zuordnen können, warum versuchst Du Dir jetzt krampfhaft Stress zu machen? Sollte Kanada oder De der Meinung sein, dass Du zu wenig Steuern bezahlt hast, werden sie sich bei Dir melden, ganz sicher.
Freu Dich einfach, oder hast Du das Gefuehl nicht genug Steuern zu zahlen?