Ich habe mal eine Frage zur Krankenversicherung, allerdings zu der in DEUTSCHLAND. Ich dachte, ich müsste diese kündigen, wenn ich für ein Jahr nach Kanada gehe. Nun wurde mir an der Hotline meiner Versicherung (TK) gesagt, da ich meinen Job gekündigt habe und in der Zeit in Kanada (natürlich) auch kein Arbeitslosengeld beziehe, ich da nichts kündigen müsse, da ich ja dann auch nicht mehr versicherungspflichtig sei.
Weiterhin, und das ist das größere Problem, sagte man mir, ich müsse eine „Anwartschafts“Versicherung beantragen. Sozusagen ein stilllegen meiner Versicherung, dass mich monatlich ca. 40€ kosten würde, damit meine Versicherungszeit hier in Deutschland lückenlos bleibt. Täte ich das nicht, hätte ich anschließend Probleme überhaupt wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
Hallo, die gesetztliche Versicherung wird ein wieder aufnehmen.Ist normalerweise kein Problem .Solltest dir die Jahre von der TK aber auch noch bestätigen lassen( Pflegevers.). Die Anwartschaft bezieht sich normalerweise nur auf die Pflegeversichrung.Ich bin von einer Privaten ohne Probleme wieder in die Gesetzliche aufgenommen worden. Solltest beim Arbeitsamt lieber 40,-/Mon. einzahlen, dann hast du auch ein anrecht auf ALG1, wenn du zurück kommst und bist auch wieder gleich K-Versichert. Tschau AMy
also mit dem arbeitsamt habe ich schon gesprochen. wenn ich wieder zurück bin kann ich mich einfach melden und bekomme ALG1 bis ich nen neuen job habe.
die 40 € beziehen sich rein auf meine versicherung. 35 für kranken- und 5 für pflegeversicherung.
das Thema hatten wir schon 1-2 Mal im Forum. Die Anwartschaft ist dann wichtig für dich, wenn du krank & arbeitslos nach Deutschland zurück kommen solltest, da du dann ansonsten Probleme bekommen kannst, von einer Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden, auch von einer Gesetzlichen.
also arbeitslos komme ich auf jeden fall zurück, schließlich muss ich mir dann erst mal was neues suchen. muss ich diese anwartschaft also machen, wenn ich danach wieder in die gesetzliche krankenversicherung will?
finde ich mehr als unverschämt. die würde mich immerhin mehr kosten als die krankenversicherung, die ich für kanada abschließe, und das, obwohl ich keinerlei leistungen von denen beziehe, sondern nur weiterhin „mitglied“ bin.
Ich denke mal es geht er darum, daß wenn du Krank bist, wenn du wieder in Deutschland bist, schon in ner KV bist. Denn eine Kranke Person wird wohl in keiner Versicherung aufgenommen werden.
also unsere Krankenkasse (BEK) sagte, dass die Anwartschaft überholt sei, da seit ca. einem Jahr die Krankenkasse, bei der man versichert war, einen wieder aufnehmen muss, wenn man zurückkommt. Ich habe extra zweimal nachgefragt.
also unsere Krankenkasse (BEK) sagte, dass die Anwartschaft überholt sei, da seit ca. einem Jahr die Krankenkasse, bei der man versichert war, einen wieder aufnehmen muss, wenn man zurückkommt. Ich habe extra zweimal nachgefragt.
Gruss Feli
echt? habe nämlich heute morgen noch mit meiner krankenkasse telefoniert... ich hoffe du hast recht!
ja es stimmt, dass es einen Standardtarif gibt den jede (private ?) Versicherung anbieten muss, unabhängig von Gesundheitsfragen. Ist allerdings ein sehr teurer Tarif. Die Auslandkrankenversicherung ist unter anderem deshalb so billig, da du keine Altersrückstellungen zahlst.
hat da jemand inzwischen neuere Erfahrungen oder Informationen dazu? Das interessiert mich nämlich auch. Ich habe in D keine Anwartschaftsbeiträge gezahlt. Ist eine längere Geschichte, bin u.a. schon fast 8 Jahre weg und hatte davor nie eine eigenen Versicherung, sondern war nur privat über meine Eltern familienversichert; keine Ahnung, ob das dann überhaupt gegangen wäre. Als ich damals nach Frankreich bin, was ja versicherungstechnisch viel einfacher ist wegen dem Soz.versicherungsabkommen, wusste ich gar nicht, dass ich jemals nach Kanada gehen würde. Bzw. damals war ich auch einfach unwissend und hatte keine Ahnung von so was, bin nur mal "kurz" für ein Auslandssemester nahc Frankreich gegangen ... wurde dann etwas länger . Wie auch immer, ich hab' sie nicht gezahlt.
Und wenn ich jetzt zurück' geh' will mich die gesetzliche nicht, weil ich in D nie gesetzlich versichert war, Frankreich interessiert sie nicht. Die ehemalige private will mich auch nicht, weil sie behauptet, nur Selbständige und Arbeitnehmer aufzunehmen. Ich denke zwar, dass sie seit 2009 muss....! Eine andere private würde mich nehmen, aber nur mit VORHERIGEM Arztbesuch, was natürlich nicht geht. Falls irgendjemand schon ein ähnliches Problem hatte und eine Lösung dazu hat, wär's nett wenn er das hier mal posten könnte.
Die einzige Lösung, die ich bisher gefunden habe, aber von der ich auch noch nicht ganz überzeugt bin, ist eine income Reiseversicherung für Deutschland als Übergangslösung, bis ich entweder beim Arzt war, oder ordentlich arbeitslos gemeldet bin, etc. Carconcept biete eine an, bei der man Deutscher Staatsbürger sein darf, nur im Ausland leben muss(te). Es geht eh' nur alles um wenige Tage: quasi vom Abflug in Kanada bis zum Einschreiben am Arbeitsamt oder Arztbesuch!
Achso, hier hab' ich keine Versicherung aus Deutschland, sondern eine kanadische, weil ich mit einer WP hier bin. Und die kanadische hört nun mal mit dem Tag des Endes der WP auf, da ist keine Kullanz für auch nur ein paar Tage möglich.
Zitat von toronto07Ich will nur sagen, du hättest die Anwartschaft weiter zahlen sollen. Ansonsten weiß ich leider auch nicht, wie du da wieder reinkommst. Vielleicht mal in DE anrufen und 2-3 Versicherungen fragen wie das geregelt wird.
Hab' ich aber aus den vorher genannten vielleicht nicht ganz unverständlichen Gründen nicht getan, falls es überhaupt gegangen wäre. Ist jetzt aber auch egal, der Zug ist 'raus! Ich war an Weihnachten in DE und habe Stunden am Telefon verbracht, mit relativ haarsträubendem Erfolg ... sich widersprechende Aussagen, definitiv falsche Aussagen ... keiner scheint was zu wissen. Nur eines war klar, keiner will mich .
kommst du nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen Job automatisch wieder in die gesetzliche Krankenkasse? Es gibt doch seit diesem Jahr auch ein Pflichttarif, den die Krankenkassen ohne Gesundheitsprüfung anbieten müssen, ist ein ziemlich teuer Tarif soviel ich weiß. Kannst du evtl. von Kanada aus eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
mir wurde vor 1 1/2 Jahren gesagt, dass es eine Aenderung bezueglich der Anwartschaftversicherung gab und die war aber zu dem Zeitpunkt noch ziemlich frisch. Es ist nicht mehr noetig Anwartschaft zu zahlen. Du musst wieder in die gesetzliche aufgenommen werden.
Um ganz sicher zu gehn, wuerd ich googeln. Deine Versicherung angeben und Anwartschaft und dann musst halt ein bisschen lesen.
Wir haben da nichts gemacht und ich bin mir sicher dass das stimmt. Hatte naemlich damals danach gegoogelt und was dazu gefunden. Weiss nur nicht mehr wo es war.
ALG 1 wuerdest Du kriegen wenn Du zurueckkommst und damit waerst ja dann sofort kranken- und pflegeversichert ueber die Agentur fuer Arbeit. Allerdings kriegst Du es nur wenn Du innerhalb 4 Jahren wieder zurueckgehst. Bleibst Du laenger weg, wuerde auch Dein Arbeitslosenanspruch verfallen. Jetzt faellt mir allerdings gerade ein, als wir damals gegangen sind haben wir uns beide arbeitslos gemeldet, weil bis zum Abflug noch ein paar Tage waren. Ich weiss also nicht, ob es sinnvoll waere sich bei der Agentur fuer Arbeit sozusagen auch abzumelden, damit dieser Anspruch auch greift.
Zitat von dibe0014 kommst du nicht mit einem sozialversicherungspflichtigen Job automatisch wieder in die gesetzliche Krankenkasse?
Doch, käme ich. Aber das ist das gleiche Problem wie beim AL Geld, ich kann nicht aus dem Flugzeugsteigend schon angestellt sein, dh. ich muß eine Übergangszeit von wenigen Tagen von Ankunft bis Einstellung ODER AL Einschreibung überbrücken und das ist irgendwie net vorgesehen.
Zitat von dibe0014 Es gibt doch seit diesem Jahr auch ein Pflichttarif, den die Krankenkassen ohne Gesundheitsprüfung anbieten müssen, ist ein ziemlich teuer Tarif soviel ich weiß.
Der ist eckelhaft teuer (über 500€) ja. Das Problem daran ist, daß sie dich nicht ablehnen dürfen, aber angeblich (zumindest behaupten sie das) können sie die Gesundheitsprüfung dennoch fordern, weil du ja theoretisch später in einen andern Tarif wechseln könntest. In wiefern sie damit recht haben, weiß ich nicht. Vermutlich ist die Sache zu neu, so daß das noch keiner weiß. Hab' jetzt aber auch nix gefunden, was das Gegenteil beweisen würde.
Zitat von dibe0014 Kannst du evtl. von Kanada aus eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ich glaube nicht, weil ich zu dem Zeitpunkt kein kanadischer Resident mehr sein werde und auch keinen provincial health plan mehr habe. Hab' einige viele durch-gegoogelt, aber keine gefunden, bei der es ging. Kann sein, daß ich was nicht gefunden habe, kann's mir aber ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.
Zitat von schnuffimir wurde vor 1 1/2 Jahren gesagt, dass es eine Aenderung bezueglich der Anwartschaftversicherung gab und die war aber zu dem Zeitpunkt noch ziemlich frisch. Es ist nicht mehr noetig Anwartschaft zu zahlen. Du musst wieder in die gesetzliche aufgenommen werden.
Ich war aber leider nie gesetzlich versichert (in Deutschland), daher hilft mir das nichts. Habe allerdings inzwischen ein Rundschreiben vom DGKV gefunden, wo drin steht, daß ich in die gesetzliche dürfen müßte, weil ich in Frankreich (also meine letzte Versicherung innerhalb des Sozialversicherungsabkommensbereich) gesetzlich versichert war. Bisher hat das aber noch niemand akzeptiert (habe mit mehreren gesetzlichen und auch privaten telephoniert).
@Schnuffi AL Geld kriege ich, das hab' ich nachgefragt und bin inzwischen darüber sehr dankbar - nicht mal wegen dem Geld, sondern weil mir das erlaubt, wieder soz. versichert zu sein! Aber da bleibt siehe oben das Problem, der 1-2 Tage zwischen Abflug hier und wieder arbeitslosgemeldet sein.
Vielen Dank jedenfalls an alle fürs Mitgrübeln ... und was ich bei der Sache gelernt habe, vorm Weggehen, mind. so viel Zeit auf das Organisieren der Rückkehr (falls geplant oder möglich) verwenden wie auf das neue Leben! Insbes. mit WP, wo die damit verbundenen kanadischen Krankenversicherungsansprüche mit dem Ablauf derer zu Ende sind. Überall, wo ich anrufe, sagt man mir nämlich "ja die 1-2 Tage zwischen Ausreise und Einschreibung zum AL oder neuer Arbeitsaufnahme sollten eigentlich über den alten Arbeitgeber (sprich Kanada) gedeckt werden". Tun sie aber nun mal nicht.
Aber vermutlich werd' ich einfach meinen Flug auf Ankunft Freitag in Deutschland legen. Dann kann ich noch von unterwegs mich AL melden, mit geringem Risiko, daß ich dort vor Mo erscheinen muß. Weil die Versicherung gilt dann wieder rückwirkend ab Anruf zum Terminausmachen. Damit bleibt dann im wesentlichen nur der Flug unversichert. Und zusätzl. werd' ich halte dies 'income Touristenversicherung' machen, falls mir nämlich was passiert, bevor ich auf dem Arbeitsamt war, dann war ich eben als Tourist da! Ist zwar ziemlich blöde und gefällt mir nicht so wirklich, aber was besseres fällt mir solangsam nach stundenlanger Telefonate und x sich wiedersprechenden Auskünften nicht mehr wirklich ein. Und wegen der 2 Tage lohnt sich der Aufwand (und die Nerven) solangsam nicht mehr. Muß zwar evtl. nachher die Beiträge nachzahlen, aber das ist für 2 Tage auch Wurst. Fazit: es ist in machen Umständen einfacher, nach Kanada zu gehen, wie nach D zurück .