Servus mitnander, bin seit einigen Jahren geschieden und meine "neue Frau" auch, nun wollen wir nach NB weil ich da n JO hab in einer grossen Firma. Mein Schatz und ihre Kids werden mich begleiten und das hab ich auch so angegeben auf den Anträgen fürs WP, nun hörte ich dass ich auch die Kinder eintragen muß welche bei meiner Ex leben und nicht mit mir nach CDN gehen...kann das sein...diese haben ja nicht mal nen Reisepass...wofür auch muß dazu erklären: a) Ich bin seit 2006 rechtskräftig geschieden, beide Kids leben bei meiner Exfrau und diese hat alleiniges Sorgerecht b) Meine "neue Frau" ist seit 2004 rechtskräftig geschieden und hat für ihre beiden Kids auch das alleinige Sorgerecht c) Wir sind (noch) nicht verheiratet leben aber seit 2006 in einem gemeinsamen Haushalt und ich bin auch an ihrem Wohnsitz gemeldet
ob meine Kids mal nach Kanada wollen weiss ich nicht das können diese später selber entscheiden, wenn ja werde ich ihnen auch helfen so gut es geht..
ob meine Kids mal nach Kanada wollen weiss ich nicht das können diese später selber entscheiden, wenn ja werde ich ihnen auch helfen so gut es geht..
wünsch Euch frohe Festtage !
moin moin,
du brauchst eine vom Anwalt/Notar bestaetigte "Eidesstattliche Erklaerung" von dir, dass deine leiblichen Kinder bei der Ex leben und NICHT mit dir nach Canada gehen werden. Sollten die Kinder irgentwann vorhaben nach Canada auszuwandern werden sie eigene Antraege stellen. Letzter satz muss halt auch drinn vorkommen. Gruss Fred
Das Sorgerecht hat ja scheinbar die Mutter, daher ist ein Dokument(z.B. Scheidungsurteil)wichtig, aus dem das Sorgerecht hervorgeht. Ich weiss nicht, ob es möglich ist, aber als "Erziehungsberechtigter" könntest Du doch evtl. auch direkt sein Führungszeugnis beantragen, oder? Ich würde einfach mal beim Amt fragen!
@tuningtheo Deine Kinder musst du eh beim WP eintragen (plus Fotos) und Ankreuzen bleiben in DE.Sollten deine Kinder mal nachkommen bis 21 Lebensjahr geht das unter Familien zusammen führung. Deine Neue Frau (common law Partner) muss eine Bestätigung (glaube Amtlich) von dem Kindesvater haben,damit die Kinder überhaupt das Land verlassen dürfen. Seht mal bei den Forumsmitglied LEON rein,die hat das auch grade hinter sich.