ich hab' noch eine Frage (schön im übrigen, dass es dieses eifrige Forum gibt!). Ich arbeite zur Zeit für ein Jahr in Kanada und frage mich nun, was ich beim Weihnachtsbesuch nach Deutschland alles mit heimnehmen darf. Einfuhrbestimmungen NACH Kanada hab' ich viele gefunden, auf der dt. Zoll Seite nur wenige Hinweise. Als ich beim kanadischen borderservice angerufen habe, meinten die, ihnen sei das ganz egal, das käme nur auf die deutschen an.
Weiss jemand, an wen ich mich wenden kann, oder was mit folgenden Sachen ist:
- selbstgemachte Marmelade, Schokolade, pudding (also nicht dt. Pudding, sondern dieser kuchenartige Weihnachtsnachtisch). Falls ich das mitnehmen darf, muss ich das als Lebensmittel am Zoll nochmals deklarieren und vorweisen oder einfach im Koffer haben und gut damit? Ich weiss grade nicht mehr, wie das bei der Einreise nach D abläuft, bei der Einreise nach Kanada muss man ja lauter so Zettel ausfüllen und angeben, ob man Lebensmittel hat oder nicht. - am Strand gesammelte Muscheln und getrocknete Pflanzen (da kann ich mir nicht vorstellen, dass das nur von den Deutschen abhängt?) - und mein grösstes Sorgenkind: Mir hat jemand ein 'carving' aus Elchknochen geschenkt. So weit ich verstanden habe, ist das von jemand gemacht, der die Lizenz dazu hat, also in Kanada ist es legal, das zu besitzen. Aber darf ich es auch aus Kanada herausnehmen? Hier wiederum denke ich nicht, dass das nur von dt. Bestimmungen abhängt! Man darf ja z.B. auch keine Seehundshaut mit nach USA nehmen oder so ähnliche Sachen.
Wäre prima wenn jemand Ideen zu einem oder mehreren Punkten hat!
Durch die Seite hab' ich mich heute morgen gewühlt. Aber z.B. steht da 'keine Milchprodukte' - ist nun Schokolade oder ein Kuchen mit Milch drin ein Milchprodukt? Wegen der Pflanzen und der Elchschnitzerei habe ich eine Liste von *schon mal beschlagnahmten* Dingen gefunden, da tauchen sie nicht auf. Die Liste gibt aber nur an, was schonmal beschlagnahmt wurde und nicht was wirklich verboten ist .
Vermutlich hilft nur Augen zu und freundlich gucken und ganz fest hoffen . Warum sind so simple Sachen manchmal nur soooo kompliziert?
Erzeugnisse tierischer Herkunft, die keinen systematischen Veterinärkontrollen unterliegen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind, dürfen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 im persönlichen Gepäck nur noch mit einem Gewicht bis zu 1 kg eingeführt werden. Für bestimmte Erzeugnisse tierischer Herkunft besteht für im Reiseverkehr mitgeführte Waren ein generelles Einfuhrverbot aus den Gebieten, in denen bestimmte Tierseuchen, wie z.B. die Maul- und Klauenseuche, die Schweinepest oder die Vogelgrippe aufgetreten sind.
Auch Nahrungsmittel, die Milch oder Sahne in geringen Mengen enthalten (z.B. Sahnebonbons, Schokolade oder Kekse), sind von den neuen Regelungen nicht betroffen
Ich denke auch, dass meine Lebensmittel ok sind. Ich glaub auch, dass meine Muscheln/Blumen/Schnitzerei vermutlich erlaubt sind, das Problem wird wohl eher sein, dass das ein ewiger Aufwand sein wird, falls die das anschauen und nachlesen wollen. Auf den Infoseiten gibt's so schöne Photos von Zollbeamten mit Tier-Bestimmungsbüchern in den Händen . Nachfragen/Deklarieren hiesse evtl. ewig beim Zoll stecken zu bleiben: Verschweigen birgt das Risiko, dass es vielleicht doch nicht erlaubt war und entdeckt wird ....!
nur zur Info, ich hatte info27@zoll-infocenter.de angeschrieben und auch in weniger als 24h eine freundliche Antwort bekommen. Die meinen alles aus meiner Liste sei erlaubt! Dann mal auf durch den grünen Ausgang ... falls der Schneesturm in Toronto morgen gehen läßt!
Zitat von BjoernWie siehts denn mit einem in Kanada gekauften Laptop aus, das ich auf Elternbesuch nach Deutschland mitbringe und auch wieder mitnehmen will?
Ehrlich gesagt: keine Ahnung! Da solltest Du vielleicht die Businessreisenden fragen, die ueber den gesamten Globus hin- und herreisen und ihren Laptop dabei haben.
Ich nehme meine Kamera mit nach Deutschland in den Urlaub. Muss ich zollrechtlich etwas beachten? Nichtgemeinschaftswaren sollen in der EG nur verzollt werden, wenn sie auf Dauer in den Wirtschaftskreislauf eingehen. Die Erhebung der Einfuhrabgaben für Waren, die in der EG lediglich kurzzeitig benötigt werden, ist daher in bestimmten Fällen nicht erforderlich. Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden, können in die vorübergehende Verwendung übergeführt werden. Meistens geschieht dies vollkommen ohne Formalitäten. Hierzu gehören auch die persönliche Habe, Kleidung, Sportausrüstung u.a. Für hochwertige Gegenstände ist eventuell für die Dauer der vorübergehenden Verwendung eine Sicherheit bei der Zollstelle zu leisten. Der Sicherheitsbetrag entspricht der Höhe der Einfuhrabgaben.
(Find' grade keine besseres Zitat, aber hab' schon mehrfach ähnliche Sachen gelesen.) Ich schau' bei solchen Sache halt immer drauf, dass es *wirklich* gebraucht und nicht nach Geschenk aussieht und hab' bei teuren Sachen (Laptop oder so) auch eine Rechnung dabei, die zeigt, dass es mir gehört und nicht grade am Tage vor dem Flug gekauft wurde.