interessant ist der satz im zweiten abbsatz der ersten seite:
Realistischerweise haben Sie nur eine Chance auf eine normale Anstellung, wenn Sie entweder ein hoch qualifizierter Spezialist sind oder aber Ihr Arbeits- und Aufenthaltsstatus schon geklärt ist.
(Im Kapitel "Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis" finden Sie die Fälle angeführt, in denen die Prüfung durch das Arbeitsamt nicht nötig ist )
das dürfte leider für die meisten nicht zutreffen - dazu kommt noch , dass ein handwerker, die ja derzeit gesucht sind , nicht als ein "qualifizierter Spezialist" nach deren sprachgebrauch definiert ist