Auf Grund der nicht endenen Diskussion über den notwendigen oder richtigen Führerschein zur Wohnmobilanmietung hier meine Frage: Wem wurde die Übernahme eines Wohnmobiles in Kanada jemals wegen eines falschen Führerscheins verwehrt ? Bitte um rege Teilnahme.
ich glaub' in der andern Diskussion ging es weniger darum, wem das verweigert wurde, sondern wer mit einer dt. Versicherung im Schadensfalle Probleme bekommen könnte oder würde! Daß es jemand verweigert glaube ich nicht, da ein kanadischer Wohnmobilsverleier bestimmt nicht die Feinheiten deutscher Führerscheine kennt. Was jetzt eine dt. Auto-, Kranken- oder Reiseversicherung macht, wenn man einen Unfall mit einem Wohnmobil hatte, dessen Gewicht größer ist, als es zumindest in Deutschland hätte sein dürfen - das ist eine ganz andere Frage. Und ich glaub' das ist eher das Problem.
Nun, ich glaube nicht, dass der Vermieter die Übergabe wirklich verweigert, denn 1. ist er einen Vertrag eingegangen, den er einhalten muss und 2. muss er die Versicherungssache abgeklärt haben. Denn die Versicherung des Fahrzeuges ist ja in Canada abgeschlossen. Da gehe ich nun einfach mal davon aus, dass dies richtig ist. Und zudem gilt ja auch zu beachten, dass es ganz sicher in den letzten 20 oder nochmehr Jahren diverse Unfälle mit deutschen, schweizer oder anderen Touristen gegeben hat und dann wäre das Problem durch irgendeinen Polizeirapport schon lange "aufgeflogen". In der Folge hätten die WoMo-Vermieter ebenfalls schon lange Ihre Praxis angepasst. Zumindest ist es den Touristen schon über 20 Jahre erlaubt in Canada/USA ein solches Vehikel mit dem Auto-Führerschein zu fahren. Solange kenne zumindest ich diese Regelung. Weiter muss man sich einfach überlegen was passieren kann und wer für was aufkommt. Dies zumindest die Auskunft meines Versicherungsbrockers. Der hat Versicherungsfachleute und Rechtsanwälte im Hintergrund und der muss es ja wissen: Bei einem Unfall kommt immer zuerst die Fahrzeugversicherung, die ist in CDN abgeschlossen, das scheint in Ordnung. Diese deckt den Schaden am Fahrzeug und allfällige Fremd- und Personenschäden der Beteiligten, ausser die eigenen. Wollte jetzt die canadische Versicherung auf mich zurückgreifen, müsste sie ja zuerst den Vermieter in die Pflicht nehmen der sich nicht an die Vorgaben gehalten hätte und mir ein Fahrzeug vermietet dass ich nicht fahren dürfte. Dann muss sie mir nachweisen, dass ich etwas verbotenes gemacht habe, wie die diversen Links unter jenem Thema aber belegen trifft die nicht zu. Und schlussendlich werde ich, bis die Haftungsfrage geklärt ist das Land vermutlich schon verlassen haben, dann wirds sowieso schwierig (internationale Rechtshilfe usw.). Sollte der Unfall vorsätzlich, kriminell, oder schwer Fahrlässig verursacht worden sein, hilft einem sowieso keine Versicherung mehr! Ist man verletzt kommt je nach schwere die Krankenversicherung oder die Ausland-Pannenhilfe- und Personenschutzversicherung (so heisst das zumindest bei mir) zum Zuge. Die interessiert nicht was passiert ist. Es war ein Unfall und fertig. Jetzt muss Hilfe, Kostengutsprache oder Rückführung organisiert werden. Da die eigene Krankenkasse aber Krankheit und Unfall in USA/Canada sowieso nicht oder nur sehr minimal zahlt (Schweiz), muss ich immer eine Zusatzversicherung abschliessen. Mit dieser Zusatzversicherung zahlt die Krankenkasse bis zu einer bestimmten und vereinbarten Kostenhöhe immer.
Also ich sehe da nicht wirklich ein Problem.
Mich würde aber interessieren wie PickupMan auf seine Schlussfolgerungen kommt und woher diese Aussagen stammen. Bin gespannt wies weitergeht...
Sehr gut dargestellt. Ich denke wir sollten jetzt Schluß machen und das Thema als erledigt ansehen. Wer es jetzt immer noch nicht glaubt.... soll es ausprobieren .