Hallo allerseits Kann mir vielleicht jemand hefen? Ich fliege nächstes Jahr nach Canada und habe eine Frage an euch.Mein Onkel wohnt in Vancouver und, würde mir sein Wohnmobiel für die Zeit das ich da bin überlassen. Wie ist das versicherungstechnisch? Wenn ich im Reisebüro nachfrage sagen die man soll sein Wohnmobiel von Deutschland aus Buchen weil man sonnst nicht richtig versichert ist. Gruß Hollie
Ich würde einfach dazu raten, dass dein Onkel zum Versicherungsvertreter seines Vertrauens geht und klärt wie der Versicherungsschutz für das Fahrzeug aussieht, wenn seine Nichte aus Deutschland sein Fahrzeug fährt. Du kannst hier in Canada alles versichern.
Wir haben in den letzten Jahren,wenn wir in Canada waren ,auch einen Camper von einem Freund geliehen bekommen.Dieser hatte eine Versicherung für uns abgeschlossen, ich weiß aber nicht, welche. Sinvoll ist es auf jeden Fall , eine Bescheinigung der Autoversicherung in Deutschland mitzunehmen, daß man versichert ist.Der Onkel kann dann vielleicht eine Art Rabatt bekommen. Wir hatten nie Probleme damit und wir haben den Camper 3 mal benutzt.Leider gibt es den nun nicht mehr. LG Beate
@Beate, das hab ich jetzt nicht ganz verstanden... Was hat eine Autoversicherung aus Deutschland mit einem in Kanada zugelassenen Wohnmobil zu tun?! Ich denke nicht viel oder lieg ich da falsch?! Und weiterhin schleierhaft ist mir auch welche Art von Versicherung dein Onkel für euch abgeschlossen hatte für ein Wohnmobil das "nicht" auf euch zugelassen war?! Vielleicht kannst du da eventuell nochmals nachfragen, würde mich interessieren. Danke im Voraus
Ich meine, wenn ein Fahrzeug/Wohnmobil nach Vorschrift in Kanada versichert ist und man den passenden/gültigen Führerschein dazu hat sollte es ohne Probleme möglich sein dieses Vehikel fahren zu dürfen. Zumindest kenne ich da keine Gründe die dagegen sprechen würden.
vieleicht das selbe Problem wie in D. Wenn DU einen Wagen zulässt, wollen die meisten Versicherungen wissen ob Du der einzige bist der dieses Fahrzeug bewegt. Wenn nicht wollen die wissen wer noch und wie alt der jenige ist, denn bei Fahrern unter 25 Jahren kann das zu Problemen führen.
Wenn Du falsche Angaben machst könnte es sein das deine Versicherung im Fall eines Schadens abblockt.
Ich denke also, wie auch schon vorher gepostet wurde, dass einfach die "neuen Fahrer" bei der Versicherung angemeldt wurden und fertig.
Unser Bekannter brauchte diesen Wisch, um nachzuweisen, daß wir in Deutschland schon unfallfrei gefahren sind. Ich weiß leider nicht, wie die Versicherung im einzelnen aussah. Nur mein Mann durfte den Camper fahren .Unfall und Insassen schutz waren dabei.Das war 2004. Ich würde ja gerne nachfragen, aber leider haben wir keinen Kontakt mehr . Ich weiß aber 100 % ,daß wir versichert waren, darauf hat mein Mann sehr viel Wert gelegt schon der Kinder wegen. Mehr weiß ich leider nicht LG Beate
Danke für die Antworten an Beate und Pezi . Mir ging es dabei um folgendes: vor einiger Zeit war ich auch mit dem Auto eines Freundes in Kanada unterwegs ohne eine zusätzliche Versicherung abgeschlossen zu haben. Im nachhinein mache ich mir schon auch Gedanken falls etwas passiert wäre, Unfall usw ... was dann??? Werd mal einen Bekannten kontaktieren, mal sehen vielleicht kann er uns zu der Frage von Hollie mehr sagen.
Hier die Lösung der Frage für die Province Manitoba: Da Freunde von uns unser Wohnmobil für 2 Wochen durch Manitoba steuern werden, war ich gestern bei unserem Versicherungsvertreter. Rückmeldung war: kein Problem solange sie einen gültigen Führerschein haben und sich nicht länger als 3 Monate aufhalten. Ich weiß nicht was es mit den drei Monaten auf sich hat aber sie sind ja auch nur 2 Wochen unterwegs. Jetzt muß du nur noch die Regelung für BC herausfinden. Und damit fällt mir ein, dass du nun eigentlich wieder am Anfang deiner Frage stehst.
Zitat von hartiorkaIch weiß nicht was es mit den drei Monaten auf sich hat aber sie sind ja auch nur 2 Wochen unterwegs.
Man darf sich als Ausländer ohne Visum nur drei Monate lang in Kanada aufhalten. Ich denke die Firma gestattet auch längere Mietzeiten, wenn man ein gültiges Visum vorlegt.