Hallo, ich habe mich hier ja laenger nicht blicken lassen, aber es ist so viel geschehen. Unsere Tochter wurde vor 3 Monaten geboren und nun sind wir bereits seit 5 Wochen in Kanada! Leider sind meine Tochter und ich bisher nur als Touristen hier und muessten eigentl. im Juni wieder nach Deutschl. Mein Freund und ich waren hier nun beim "emmigration-Anwalt" und haben uns mal schlau gemacht. Fuer unsere Kleine ist es kein Problem einen canadischen Pass zu bekommen, da er ja Kanadier ist. Da ich moechte, dass sie auch die deutsche Staatsangehoerigkeit behaellt, werde ich vorher einen entsprechenden Beibehaltungsantrag stellen und hoffen, dass Deutschl. da mitmacht.
So, nun aber zu meiner Frage: koennen die mich am Flughafen auch einfach wieder nach Deutschland schicken, wenn ich im Juni nach Deutschl. fliege und dann einfach als Tourist nach 3 Wochen wieder herkomme?? Um meine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen riet uns natuerlich der Anwalt als erstes, dass wir heiraten. Da ich das aber nicht in diesem halben Jahr machen moechte, da ich meine Familie u.Freunde dabei haben moechte, fragte ich nach einer Alternative. Wir koennen auch im Mai einen Antrag stellen, dass mein Aufenthalt als Tourist verlaengert wird und dann muessen wir sozusagen beweisen, dass wir eine ernste Beziehung fuehren. Das ist natuerlich nicht das Problem, aber mich nervt dabei, dass ich in dieser gesamten Zeit nicht ausreisen darf, da sonst die Zeit wieder neu startet, wenn ich aus Deutschl. komme. Ich wuerde aber gerne meine Familie zwischenzeitlich besuchen! Wuerde also gerne noch mal im Juni hin, aber habe Angst, dass ich dann nicht wieder einreisen darf, weil die sagen, dass ich mich hier zu oft und zu lange aufhalte.. Habt ihr schon davon gehoert??? Hoffe auf Antwort und sende viele Gruesse aus Ontario
zum einen mal, den Canadischen Pass fuer Deine Tochter kriegst Du nicht so einfach. Die Staatsbuergerschaft richtet sich nach dem Geburtsort (in eurem Fall Deutschland), und der Nationalitaet der Mutter (also auch Deutschland). Die kleine ist also hundertprozent Deutsche, und kriegt ihren Canadischen Pass genau so schnell wie jeder andere Deutsche, fruehestens 3 Jahre nach dem erhalten des PR-Status und Antrag auf Citizenship.
Ich habe den Eindruck Dein Problem ist dass Du eher "halbe Sachen" machst. Ja, nach Canada, aber hier und da ausreisen um die Familie zu sehen muss moeglich sein. Heiraten - ja, aber nicht innerhalb eines halben Jahres. Es ist durchaus moeglich dass Dir die Einreise nach 6 Monaten Aufenthalt und schneller wiedereinreise verweigert wird. Die Immigration-Beamten werden zumindest eine Menge Fragen haben, und mit Kind und dessen Vater in Canada lebend wird natuerlich ein unerlaubt langer Aufenthalt vermutet - und evtl. verhindert.
Dein Touristenvisa verlaengern zu lassen ist moeglich und dem wird auch sicherlich zugestimmt. Aber auch nur ein mal. Es scheint Du musst "Naegel mit Koepfen" machen, entweder heiraten und Antrag auf PR per family-class sponsoring, oder Verlaengerung des Visums, dann aber in Canada bleiben. Das bringt Dich aber nicht wirklich weiter, weil Du dann im Dezember das gleiche Problem wieder hast.
Es gibt einen Begriff fuer das was man da macht, wenn man heiratet: der Canadier nennt das "commitment". Uebersetzen kann man das mit "Hingabe", "Bindung" oder auch "Verpflichtung". Du scheinst dazu nicht bereit zu sein, sonst wuerde es keine Rolle spielen wann und wie genau es geschieht. Die Immigration in ein anderes Land mit einem Kleinkind ist wirklich ein guter Grund.
Halloele @ Jan wieso bekommt die kleine nicht den canadischen Pass? Der Vater ist doch Kanadier und auf der Seite von CIC steht "If you were born outside Canada and one of your parents was a Canadian citizen when you were born, you need to apply for a citizenship certificate to prove you are a Canadian citizen." Gruss
Zitat von robauscanHalloele @ Jan wieso bekommt die kleine nicht den canadischen Pass? Der Vater ist doch Kanadier und auf der Seite von CIC steht "If you were born outside Canada and one of your parents was a Canadian citizen when you were born, you need to apply for a citizenship certificate to prove you are a Canadian citizen." Gruss
Auch Halloele,
na dann lass ich mich eines besseren belehren. Mir war nur die Nationalitaet der Mutter als ausschlaggebender Punkt bekannt, so war es bei uns.
Zitat von robauscanHalloele @ Jan wieso bekommt die kleine nicht den canadischen Pass? Der Vater ist doch Kanadier und auf der Seite von CIC steht "If you were born outside Canada and one of your parents was a Canadian citizen when you were born, you need to apply for a citizenship certificate to prove you are a Canadian citizen." Gruss
Hi Laura!
Das "need to apply" klingt fuer mich auch eher nach gibt's nicht "mal eben". Warum nicht jetzt den "Verwaltungsakt Heiraten" und spaeter feiern? Ich glaube mit nem kanadischen Trauschein hast Du es wahrscheinlich deutlich einfacher in all dem Papierkrieg.
ihr solltet sofort alles in den weg leiten, damit das kind seinen kanadischen pass schnellstens erhält
bis 18 oder mitte 20 ist es kein problem für ihm 2 pässe zu haben - wurde aber bereits hier diskutiert und einige familien haben es so gemacht.
zur einreise - entscheiden wird immer der officer am flughafen - wie der das sieht ist immer von seiner "tagesform" abhängig.
wenn ihr einen sponsorantrag via berlin als common-law partner stellt - was ihr eigendlich längst machen solltet - dann kannst du ein- und ausreisen so oft du willst.
wenn ich mich recht erinnere, wurde dir das aber bereits früher hier im forum erklärt.
Bei den Pässen sehe ich das Problem, dass die Begriffe Eltern / parents sicher anders defeniert sind. Das steht nichts von Erzeuger! Nur mal so als Anregung.
Und wieso kann man nicht einfach im kleinen Kreis in Ca heiraten und dann eine große Feier in D veranstalten. Haben wir so ähnlich mit Standesamt und Kirche gemacht. Erst im kleinen Kreis auf dem Standesamt geheiratet und 1,5 Jahre später ganz groß mit allen Verwandten und Freunden gab es die kirchliche Hochzeit.
Du machst die deine Probleme leider selber, weil du zuviel auf einmal willst. Ok Frauen wollen immer alles und immer sofort, aber wenn du es nacheinander machst und die wirklich wichtigen Sachen wie Pass, PR, Hochzeit usw. zuerst machst, sind die anderen Sachen völlig problemlos zu bewälltigen. Aufgeschoben ist ja nicht aufgehoben.
Ja, wahrscheinlich habt ihr recht und ich mache mir die Probleme selber. Vielleicht kann meine Mutter wenigstens zur Hochzeit kommen... Dass mit dem canadischen Pass fuer unsere Kleine wurde uns so von dem Anwalt erklaert, so dass ich davon ausgehe, dass es auch 100 % richtig so ist. Klar, moechte ich nicht alles aufgeben, was mit Deutschland zu tun hat und darum versuche ich "ganz einfach" einen Weg zu finden! Ist wahrscheinlich nur die Angst, etwas falsch zu machen im Hinterkopf. Danke euch fuer die Antworten!
Zitat da er ja Kanadier ist. Da ich moechte, dass sie auch die deutsche Staatsangehoerigkeit behaellt, werde ich vorher einen entsprechenden Beibehaltungsantrag stellen und hoffen, dass Deutschl. da mitmacht.
wenn diese auskunft vom anwalt ist - dann ist sie für das kind zur zeit falsch
also könnt ihr sofort ohne anwalt für ihn einen pass beantragen
PS - im forum gibt es dazu bereits information von eltern
Kind in Deutschl. geboren, Vater hat die Vaterschaftsanerkennung in Deutschl. unterschrieben, Kind hat einen deutschen Pass erhalten, ist also deutsch!! Anwalt hat gesagt und so habe ich es auch im Internet auf der Seite des deutschen Konsultes hier in Toronto gelesen, dass man den Beibehaltungsantrag stellen muss, da sonst die deutsche Staatsangehoerigkeit automatisch wegfaellt, sobald wir noch die canadische Staatsangehoerigkeit fuer sie beantragen. Egal, wie alt sie nun ist, ich muss den Antrag unterschreiben. Wenn Deutschl. dann sein okay gibt, wird beantragt, dass sie ihren canadischen Pass ausserdem erhaellt, da Vater Kanadier ist. So habe ich es in Erfahrung gebracht. Es ging bei dem Ganzen ja auch mehr um mich, aber da mache ich mir nun Gedanken und dann wird das auch kein Problem sein! Danke
Nein, wir hatten das keinem canadischen Konsulat bisher mitgeteilt, aber das machen wir jetzt ja alles. Mit dem Beibehaltungsantrag hatte ich in einem anderen Beirag hier im Forum eben auch nochmal gelesen. Hatte mir diesen auch mal heruntergeladen und gesehen, dass der gesetzl. Vetreter bei Minderjaehrigen unterschreiben muss - gilt also nicht nur bei Volljaehrigkeit! Dann muss ich die Begruendungen abgeben, warum die deutsche Staatsangehoerigkeit beibehalten werden soll, aber da gibt es mehrere Gruende die ich auffuehren werde. Wie gesagt, die Kleine wird nicht das Problem sein. Ist halt nur wichtig, dass man alles richtig macht...
in unserem Fall ist es so dass ich Deutsche bin und mein Mann Canadier. Unsere 3 Kinder sind alle in Deutschland geboren, haben einen Deutschen Pass bekommen und wir haben sehr bald nach der Geburt der Kinder ebenfalls den kanadischen Pass fuer sie beantragt. Unsere Aelteste ist heute 27 Jahre alt und hat nach wie vor beide Paesse. Keines der Kinder brauchte einen Beibehaltungsantrag stellen. Zur Zeit beantrage ich grade fuer unsere beiden juengsten (24 und 16 Jahre) neue deutsche Paesse. Das einzige was ich machen muss ist ein "search of citizenship" Antrag stellen, d.h. ich muss den deutschen Behoerden beweisen, dass ich nach wie vor Deutsche bin, damit die Kinder den deutschen Pass behalten duerfen. So wurde es mir mal vom deutschen Konsulat in Toronto erklaert und bisher hat sich da auch meines Wissens nichts geaendert.