Ich weiss nicht genau, wie es in Manitoba aussieht, aber ich weiss, dass es z.B. in BC einzelne Landkreise gibt, wo man auf seinem Grundstueck bauen kann, was man will, ohne eine Genehmigung haben zu muessen. Aber das ist halt eher die Ausnahme als die Regel. Deshalb gehe mal lieber davon aus, dass Du selbst fuer einen Umbau eine Baugenehmigung brauchst, die gut sichtbar am Haus/Grundstueck angebracht werden muss.
Auf dieser Webseite steht unter "Zoning & Building Ordinances", dass es in Manitoba aehnlich zu sein scheint wie in BC, es gibt also auch hier oertliche Unterschiede. Genaueres kann man Dir dann in dem Buero der Kreisverwaltung (R.M. = Rural Municipality) sagen, die fuer das Gebiet zustaendig ist, in dem Dein/Euer Traumobjekt liegt. Aber auch die/der Makler/in muesste Dir diese Informationen geben koennen.
Generell gibt es drei Dinge zu beachten. "Zoning" heisst, es ist festgelegt, welcher Verwendungszweck fuer und Gebaudearten auf einem bestimmten Grundstueck erlaubt sind. Theoretisch kann zwar ein Re-Zoning beantragt werden, aber das kann ein langwieriger, manchmal auch teurer und frustrierender Prozess werden, speziell wenn die lieben Nachbarn nicht mitspielen. Manchmal, und gerade im laendlichen Bereich, ist auch zu pruefen, ob es fuer den Bau eines weiteren Wohngebaeudes notwendig ist, das Grundstueck rechtlich aufzuteilen (sub-division), und ob das erlaubt ist (agricultural land reserve). Ich kenne diesen Prozess zwar mehr von Faellen, wo ein Grundstueck in Bauland umgewandelt und parzelliert werden sollte, aber meine mich (wiederum aus BC) daran zu erinnern, dass es selbst dann notwendig war, als die Eltern auf einem grossen Grundstueck ein zweites Haus fuer eines der Kinder bauen wollten. Daneben ist zu pruefen, ob und ggf. welche Baugenehmigungen (building permits) erforderlich sind, wenn die Punkte a) und b) zufriedenstellend beantwortet werden konnten.
du solltest mit deiner "hobby-farm" vorsichtig sein..... das alte haus umbauen dürfte aber, ohne probleme möglich sein...
mit einer hobby-farm, diese haben nicht den "farm-status", da hast du eine andere besteuerungs-berechnung (assessment) wie eine normale farm..
soweit ich von meinen freunden in manitoba unterrichtet bin.... ist man da baulich und alles was dazu gehört etwas eingeschränkt... genaueres erfährst du bei der municipality (gemeinde-verwaltung)
weil....auf den normalen farmen herrschen noch "große freiheiten"... gebäude-abbruch auf "warmer" art habe ich in der parkland region in manitoba schon selbst erlebt !
ein anruf bei der fire-brigade, daß die bescheid wussten.....zwecks nichteinsatz... scheinbar ist die ca-feuerwehr mehr der faulheit zugetan.... im gegensatz zu unserer "orts-wehr die löscht".....die fahren sogar mit blaulicht und martinshorn vom "löscheinsatz" nach hause....lol .....auch früh um 4 uhr.... der feuerwehr-kommandant war aber dabei.....auf privater ebene...ordnung muß sein, auch in canada! tel. einladung der nachbarn... das anzünden der scheune, bei schnee wegen der feuergefahr, war die geringste arbeit... 20 tel. anrufe und ein streichholz....war der ganze abbruch...
in deutschland würde sich der straftatbestand "herbeiführen einer feuergefährlicher situation" ergeben..... das verbrennen von umweltgefährdenten stoffen berührt das immissionschutzgesetz.... auf ein vergehen folgt ein bußgeldbescheid...bei behördlichem bekanntwerden! die höhe der strafe richtet sich nach der schwere des umwelt-frevels...das wird von einem verbeamteten sachbearbeiter bestimmt.. im zweifelsfalle hält dieser rücksprache mit seinem oberbeamten (sachbereichsleiter).....bei einem gemütlichen kaffeeplausch.... je nach schwere der tat, können noch andere behörden um "amtshilfe" gebeten werden.....
in deutschland fängst du mit der beantragung der "abbruchgenemigung" und einreichung eines "abbruchplanes" an.....das kostet gebühren...diese genehmigung... wenn nicht.....bei einem "schwarzabbruch".... da kommt dann in deutschland die "baupolizei" und unterbricht den baufortschritt (altgebäudeabbruch) mit einleitung eines zwangsgeldes....o mann! bei nicht gesetzeskonformer verhaltensweise des bauwilligen ist die zuständige gemeinde berechtigt eine "veränderungssperre" zu erlassen ! falls es sich um schützenswerte, denkmalgeschützte, bausubstanz handelt.....ist mit mehrjähriger gefängnisstrafe zu rechnen....oder bußgeld bis zur millionenhöhe...
bei positiver genehmigung des antrages, ist der entsorgungsnachweiß bei der plangenehmigungsbehörde zu erbringen...nach teilweise manuell erfolgtem abbruch.... die entsorgungs-gebühren des abbruchmaterials werden nach tonnagen berechnet....mit unterschiedlicher höhe je nach gefahr-einstufung der abbruchrückstände..
diese "worthülsen" findet man im deutschen baurecht....wer sich das nur ausdachte ?....irgendwelche sesselfurzer....mit beamten-status.. scheinbar wird in behörden nicht nur beamten-mikato gespielt.... in brüssel wird das ausgedacht....in berlin verfeinert....in den ländern angewendet.....und in den landratsämtern.....ausgeführt!!!
auch DAS ist deutschland......nicht nur Hartz4, dieses hartz wurde auch von beamten ausgearbeitet.....
in canada gehts einfach......in deutschland umständlich...das ist behördenalltag.....
als deutscher stand ich nur mit erstauntem gesicht dabei... ..... thema "deutschlandgemeckere"....
dann wurde aus dem warmen abbruch ein fest mit kaffee und kuchen mit "warmen" getränken...
die "sterblichen" überreste der farm wurden im darauffolgendem frühjahr in einem loch versenkt.... weg war die farm.....soviel zum thema "freiheit"...in canada und deutschland.. in deutschland würde man da mit der "altlastenverordnung" kollidieren....nur noch paragrafen und gesetze...
in canada wenn du was besitzt......dann gehört es dir.. in deutschland steht im grundgesetz was von der "sozialbindung des eigentums"...das ist schon fast kommunismus....wie in der DDR..
...war ein schönes fest... warm war es auch, auch bei -30 grad, in dieser nacht...im januar...in manitoba..