Weiß jemand, ob man, wenn man ein Work Permit für einen Arbeitgeber hat, ob man noch selbstständige Tätigkeit (Freelancer, Gewerbe, whatever) für einen alten Arbeitgeber in D machen und berechnen darf?
Beschreibung: ich gehe im Jan. per Work Permit nach Calgary, muß aber noch in den Abendstunden, bzw. am WE für meine alte Firma arbeiten. Kann (darf) ich nun von Canada aus eine Rechnung für diese Tätigkeit stellen?
nein - darf man nicht, wenn der arbeitgeber im ca ist
der work permit spricht eindeutig von einem arbeitgeber - jeder wechsel bedarf erneut einen work permit
das würde von den behörden eindeutig als illegale arbeit bewertet.
kann man aber machen - wenn du via internet für einen deutschen arbeitest.
du solltest die rechnung aber mit einer deutschen adresse versenden - zweitwohnsitz, etc. - auch wenn dein bankkonto in kanada ist - oder lasse es auf dein derzeitiges deutsche konto überweisen -
Hmmm. Ich will ja den Arbeitgeber nicht WECHSELN. Es geht um einen zweiten Job, der am Abend durchgeführt wird. Ja, ich kann die Rechnung von Deutschland aus stellen, das ist mir klar, aber dann muß ich in D auch die Umsatzsteuererklärung und den ganzen anderen Papierkram machen.
Macht keinen Sinn.
Dürfte es denn meine Frau, die ein Open Work Permit hat? Davon gehe ich auf jeden Fall nämlich aus.
Da widerspricht sich aber was - ich lebe in Kanada, schreibe Rechnungen mit einer deutschen Adresse. Also muß ich irgendwo Steuern für die Gewinne zahlen. Entweder in CA oder in D.
Wo könnte man denn sowas rauskriegen? Irgendeine URL, die sich mit solchen eher exotischen Themen auseinandersetzt? Oder soll ich zu einem Steuerberater vor Ort in Kanada gehen?
Aber schon mal danke für Deine Infos - geben auf jeden Fall Hinweise darauf, in welche Richtung ich weiterdenken und -forschen muß.
wenn du in ca lebst und arbeitest (länger als sechs monate pro jahr), dann verlangt canada, dass du dein welteinkommen in canada versteuerst. egal ob du rechnungen in de schreibst - südafrika oder ...
und für diese länder ist das auch so ok
du hast also nicht doppelt zu bezahlen - da stört es meiner ansicht nach auch nicht ob du die rechnungen in de stellst und geld auf dein deutsches konto bekommst - steuerpflichtig bist du im land wo du länger als sechs monate pro jahr lebst
siehe - boris becker und seine steuerhinterziehungs-story
rechtsverbindliche fachauskunft kannst du aber nur beim steuerberater erhalten
Danke, JETZT verstehe ich den Ansatz. Klar. Gut, dann werde ich das wohl tatsächlich so machen, daß ich von D aus Rechnungen schreibe, mich aber in CA aufhalte.
Werde da mal mit einem Steuerberater drüber reden.