das ist Wahnsinn. Die Botschaft akzeptiert keine Übersetzungen von Russisch ins Englisch über Deutsch, was mir viele Organisationen hier angeboten haben. Also wenn Ihr einen beeidigten Dolmetscher in eurer Nähe für andere Sprachen sucht, empfehle ich euch die Seite von dem Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. http://www.bdue.de. Dort kann man in der Suche die Sprachen angeben und ob es für die beiden Sprachen ein beeidigter Dolmetscher sein soll. Ich habe tatsächlich einen gefunden, der in meiner Nähe sitzt (außerhalb Hamburgs, in HH selbst gibt es keine) und für Ru, En und De beeidigt ist, sogar für Ukrainisch. Somit hat sie uns alle Papiere von mir und meinem Mann zusammen von Ru und De ins En übersetzt.
Jetzt ist meine Frage: Wir haben von der Dolmetscherin je nur einen Original der Übersetzung erhalten. Ich werde sie einscannen und/oder kopieren, aber ich möchte wissen, ob wir auch die Originale später von der Botschaft zurück bekommen werden?
Zur Info: es geht um unseren PR-Antrag in der Botschaft.
Alle Notare verlangen pro Beglaubigung 10,00 Euro plus Mwst. Ein Tipp an alle die es betrifft;wenn ihr bei einem Notar etliche Seiten beglaubigen lassen müßt,dann macht eine sogenannte Sammelbeglaubigung (alle Unterlagen werden zusammen geheftet und gebunden ) und auf der letzten Rückseite kommt der Stempel des Notars drauf. Das spart eine Menge Geld.In unserem konkreten Fall haben wir im Dezember 190,00 Euro gespart. Lg. Kerstin
Wir haben unseren Antrag für PR (PNP) im Dezember gestellt. Auch wir haben viele Dokumente in Russisch, und auch in Deutsch. Haben alles bei einer Übersetzerin übersetzen lassen, die für Deutsch,Russisch und Englisch beeidigt ist. Dann die Kopien von den fertigen Übersetzungen und auch Originalen in Russisch und Deutsch gemacht, und diese Kopien beim Ortsgericht beglaubigen lassen. Kostet pro Dokument nur 2 Euro. Die Dame beim Ortsgericht hat auch ohne Probleme Kopien von den Russischen Dokumenten beglaubigt. Ich habe sie vorher angesprochen, ob sie das machen darf. Und das darf sie, weil sie eben nicht der Inhalt des Dokumentes beglaubigt, sondern nur das die Kopie wirklich vom Original gemacht wurde.
Diese beglaubigte Kopien hat die Botschaft problemlos akzeptiert. Und die Originaübersetzungen haben wir behalten.