Ihnen bei Passverlust einen Reiseausweis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ausstellen, Ihnen bei Geldverlust Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten oder Freunden zu Hause vermitteln, Ihnen schnelle Überweisungswege aufzeigen (Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer) bzw. in Ländern, in denen diese Überweisungswege nicht vorhanden sind, auch eine Überweisung über die Auslandsvertretung ermöglichen,
Ihnen in besonders gelagerten Einzelfällen bis zum Eingang der Geldüberweisung aus der Heimat ein Überbrückungsgeld auszahlen, das selbstverständlich zurückzuzahlen ist,
wenn alle eigenen Hilfsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden, Ihnen eine zurückzuzahlende Hilfe zur Rückkehr nach Deutschland gewähren,
in Fällen, in denen Sie Probleme mit den Behörden des Urlaubslandes haben, für Sie vermittelnd tätig werden, Ihnen bei Bedarf einen vertrauenswürdigen Anwalt, Arzt/Facharzt, Dolmetscher/Übersetzer vor Ort benennen, im Falle einer Festnahme auf Wunsch die anwaltliche Vertretung sicherstellen und Ihre Angehörigen unterrichten, beim Tod eines deutschen Staatsangehörigen die Benachrichtigung der Hinterbliebenen veranlassen und bei der Erledigung der Formalitäten vor Ort behilflich sein.
Was eine Auslandsvertretung nicht tun kann / darf:
Führerscheinersatzpapiere oder Personalausweise ausstellen, Ihre offenen Hotelschulden, Bußgelder, Krankenhauskosten bezahlen, Ihnen bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren, in laufende Gerichtsverfahren für Sie eingreifen oder örtlichen Behörden Weisungen erteilen, für Sie anwaltliche Tätigkeiten wahrnehmen oder Sie vor Gerichten vertreten, als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken tätig werden, die extrem hohen Kosten einer Such- und Rettungsaktion übernehmen, Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen.