ich habe jetzt mal eine grundlegende Frage, die von allen Seiten anders beantwortet wird:
Es war hier schon öfters die Diskussion im Forum, was passiert wenn man seinen kanadischen /deutschen Partner ehelicht, aber in den meisten Fällen war da vorher schon mal ein WP o.Ä. vorhanden.
Was ist jetzt, wenn der kanadische Freund seine deutsche Freundin heiraten will ? Was genau passiert dann in Konsequenz ? (wenn vorher noch kein Antrag auf irgendein Visum gestellt wurde).
Das Einzige, das ich in Erfahrung bringen konnte ist, dass man dadurch keine Arbeitsgenehmigung erhält. Aber was ist mit Aufenthaltsgenehmigung ? Kann ich nach der Hochzeit bei ihm bleiben? Oder welche Schritte muss man gehen ?
Und was sind das für spezielle Requirements, die der Ehemann dann als Sponsor erfüllen muss ? ( besonders in finanziellem Hinblick)
Hat vielleicht jemand einen Tip für Fachliteratur, die sich mit dem Thema beschäftigt ? Ich lese immer nur von den WPs (in dem Buch, das ich habe)
ich habe jetzt mal eine grundlegende Frage, die von allen Seiten anders beantwortet wird:
Es war hier schon öfters die Diskussion im Forum, was passiert wenn man seinen kanadischen /deutschen Partner ehelicht, aber in den meisten Fällen war da vorher schon mal ein WP o.Ä. vorhanden.
dafür braucht es weder vorher noch nachher einen work permit
Was ist jetzt, wenn der kanadische Freund seine deutsche Freundin heiraten will ? Was genau passiert dann in Konsequenz ? (wenn vorher noch kein Antrag auf irgendein Visum gestellt wurde).
- die frage ist - wo will er sie heiraten in ca oder in de? das wird für die antwort gebraucht
Das Einzige, das ich in Erfahrung bringen konnte ist, dass man dadurch keine Arbeitsgenehmigung erhält. - doch die erhälst du, aber nicht automatisch durch die heirat und nicht sofort nach der heirat - die muss beantragt werden - kommt auch wieder darauf an wo ihr das beantragt (heiratet)
Aber was ist mit Aufenthaltsgenehmigung ? Kann ich nach der Hochzeit bei ihm bleiben? Oder welche Schritte muss man gehen ? - wenn ihr in ca heiratet - eigentlich ja - du darfst dann aber nicht mehr ausreisen, bis der antrag komplet bearbeitet ist. es gibt aber fälle wo der partner nach der heirat ausreisen muste
Und was sind das für spezielle Requirements, die der Ehemann dann als Sponsor erfüllen muss ? ( besonders in finanziellem Hinblick) - er darf nicht auf staatskosten leben - ansonsten hat er drei jahre für dich aufzukommen - wenn du das nicht selber kannst
Hat vielleicht jemand einen Tip für Fachliteratur, die sich mit dem Thema beschäftigt ? Ich lese immer nur von den WPs (in dem Buch, das ich habe)
lg Silke
die fachliteratur dazu steht auf der website von cic unter dem link
Immigrate und weiter mit dem link Sponsoring your family
schau dir dies bitte in ruhe an - bitte nutze auch die suchfunktion im forum - das thema wurde bereiits öfter diskutiert
frage an dich wo wollt ihr heiraten? in welcher provinz?