Temporary Foreign Worker Program A Labour Market Opinion must be used within a maximum of six months of issuance. Effective May 19, 2009, all Labour Market Opinions (LMOs) issued to employers will be valid for the purpose of work permit applications for a maximum of six months from the date of issuance. A LMO that is not submitted to Citizenship and Immigration Canada (CIC) to support a work permit application within the maximum six-month period will be deemed to have expired. The employer will be required to apply for a new LMO if he/she still wishes to hire a temporary foreign worker.
This will strengthen the integrity of LMOs by ensuring CIC has a reasonably accurate assessment of labour market conditions when evaluating an application for a work permit.
The expiry date identifies the period of time during which:
The employer must notify the temporary foreign worker that the LMO was approved. The employer must send the LMO confirmation letter to the temporary foreign worker. The temporary foreign worker must apply for a work permit. The employer must continue to attempt to recruit Canadians or permanent residents until a foreign worker is selected if he/she did not provide the name of the worker when applying for a LMO. If this does not occur within the period of time identified, the LMO is no longer valid and the employer will be required to submit a new application, if he/she still wishes to hire a temporary foreign worker.
NOTE: All unused LMOs issued before May 19, 2009, will expire on November 19, 2009.
Hallo, wäre es möglich, daß damit die LMO gemeint sind, die ein Employer beantragen kann, just in case, ohne einen Name zu nennen, also nicht für einen bestimmten Employee ?? Diese LMO waren (glaub ich gehört zu haben bei meiner Managerin) schon immer nur 6 Monate gültig. Falls das aber für alle LMO gilt, das wäre garnicht gut, will gerade nach meinem open work permit ein LMO und danach ein work permit beantragen. Heute morgen haben sie auch im TV (CTV Calagary) über irgendetwas - Neues - in Sachen Immigration gesprochen, hab aber nicht alles mitbekommen, es ging um die 67 Punkte, die 32iger Liste und noch etwas? Hat es zufällig jemand gehört? Danke und Grüße aus dem schönen, sonnigen, warmen Süden von Alberta Auswanderer
Ja damit ist die LMO gemeint, die nur employer beantragen koennen. Und man muss innerhalb von 6 Monaten eine WP beantragen, ansonsten muss der Arbeitgeber eine neue LMO beantragen.
Wenn Du jetzt schon eine LMO hast, dann wird die bis 19. November 2009 gueltig sein (also genau 6 Monate ab 19. Mai 2009). In dieser Zeit musst Du deine WP beantragen - dann ist alles o.k.
Ich habe auch gehoert/gelesen, dass im September die Liste der gesuchten Berufe (die omminoese 38 jobs list) aktualisiert werden soll. Das passiert nahezu jedes Jahr, um die Liste dem kanadischen Arbeitsmarkt anzupassen.
Heisst also: wenn Dein Job JETZT auf der 38 job liste steht: so bald wie moeglich fuer die PR bewerben. wenn Dein Job NICHT auf der Liste steht: hoffen, dass er im September drauf kommt!
ich verstehe nicht so richtig die Reihenfolge in diesen Beiträgen. Als erstes brauch doch der Arbeitgeber eine LMO. Wenn positiv- kann ich doch erst mein WP in Dtl. beantragen und nicht anderst herum. Und weshalb hat Auswanderer ein offenes WP vor dem WP. Bist Du mit einem Partner drüben , der WP hat. Bitte klärt mich kurz auf. Bin etwas verwirrt.
ich verstehe nicht so richtig die Reihenfolge in diesen Beiträgen. Als erstes brauch doch der Arbeitgeber eine LMO. Wenn positiv- kann ich doch erst mein WP in Dtl. beantragen und nicht anderst herum. Und weshalb hat Auswanderer ein offenes WP vor dem WP. Bist Du mit einem Partner drüben , der WP hat. Bitte klärt mich kurz auf. Bin etwas verwirrt.
Bis dann stein TK
Richtig - der Arbeitgeber braucht erstmal eine LMO um einen auslaendischen Arbeitnehmer einstellen zu koennen. Mit der LMO beantragt der auslaendische AN die Work Permit.
Wenn Du mit Partner ruebergehst, bekommt Dein Partner in der Regel ein offenes WP als spouse.
Das klingt nicht nur komisch - das ist es auch: waehrend der eine Ehepartner an den Arbeitgeber gebunden ist, darf der mitreisende Partner (spouse) mit offenem WP arbeiten fuer wen er/sie will.