ich habe vom März 2007 - Anfang Juli 2007 in Vancouver gearbeitet und bin dann Ende Juli wieder zurück nach De.
Ein gutes halbes Jahr später kam ich dann auf die Idee mal eine Lohnsteuerabrechnung zu machen.
DA ich mich wie die Meisten nicht soooo gut im kanadischen Steuergesetz auskenne habe ich den Service vom Finanzamt in Ottawa genutzt und bin mit dem wirklich netten Typen die Formbläter durchgegangen.
Mit der großen Zuversicht nach einer Steuerrückzahlung bekam ich dann allerdings einen Bescheid, dass ich doch noch 609CAD nachzahlen solle. Die Begründung ist "Welteinkommen" !!! Ich war allerdings unter 6 Monate da! Kann es was mit dem %-Anteil am Gehalt im Jahr zu tun haben? Was schlagt ihr als Reaktion vor? Brief, Anruf oder noch länger ignorieren?!?!?
Ich weiß, dass ich es habe zu lange schleifen lassen, aber ich würde echt gerne mal wieder nach Vancouver fliegen können ohne Angst vor dem Café 4-Eck haben zu müssen
zunächst einmal möchte ich sagen, dass anhand Deiner kurzen Infos keine genaue Aussage zu treffen ist. Dafür spielen zu viele Einzelheiten im Steuerrecht eine z.T. entscheidene Rolle. Eine ausführliche Betrachtung und Beurteilung Deines Falles würde auch auf jeden Fall den Rahmen dieses Forums sprengen.
Aber da Du dich ja wohl "nicht sooo gut" im kanadischen Steuerrecht auskennst, würde ich Dir, genau wie Maxim, raten, Dich an einen Steuerberater zu wenden. Dieser sollte sich aber möglichst mit dem Thema Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auskennen. Sollte von ihm eine Aussage kommen "also, da müsste man mal im DBA nachlesen.." würde ich seine diesbezügliche Erfahrung auf jeden Fall kritisch hinterfragen. Nicht jeder SB, der sich in einem bestimmten Gebiet für spezialisiert hält, ist es letztendlich auch.
Für Dich sind grundsätzlich folg. Artikel des DBA zw. Dt und Can relevant. Art. 4 regelt das Thema "Ansässigkeit" , Art. 15 "unselbständige Arbeit" und Art. 23 "Beseitigung der Doppelbesteuerung". Lies mal dort nach und Du kannst Dir einige Deiner Fragen sicherlich schnell selbst beantworten.
Welteinkommen wird grundsätzlich nur in EINEM Land versteuert, dafür gibt es ja die DBA´s. Sollte die von Dir angesprochene Forderung der Nachzahlung in Can wirklich auf der Begründung Welteinkommen basieren, müsstest Du ja in der Can Steuererklärung Deine deutschen Einkünfte bzw. die dort gezahlten Steuern (zwecks Anrechnung in Can) angegeben haben.
Da Du Dich aber ja (wahrscheinlich auch zu Recht) in 2007 für in Deutschland ansässig gehalten hast, hast Du in Deiner deutschen Steuererklärung sicherlich ja auch Deine kanadischen Einkünfte berücksichtigt (Progressionsvorbehalt) um den entsprechenden Steuersatz festlegen zu können.
Somit dürfte Dein Fall, sollte er nur auf der Problematik Ansässigkeit/Welteinkommen basieren, m.e. recht einfach zu lösen sein.
(Die obigen Aussagen stellen übrigens meine persönliche Meinung dar und sind in keinem Fall eine steuerliche Beratung!)