Fuer Die, die schon mal Pech gehabt haben oder noch haben werden ! der geschaeftliche Neustart.
Mit einer US Corporation kann man weltweit operieren, auch in CA
ZitatJeder, der irgendwann mal geschäftliches Pech gehabt hat, weiß wie schwierig es ist, wegen negativer Informationen von Banken und Schufa wieder auf die Beine zu kommen. Mit einer U.S. Corporation kann man frisch von vorne anfangen und dazu noch anonym bleiben. Mit dem Bankkonto der Corporation kann man sämtliche Geldbewegungen durchführen, und man kann als Corporationsbesitzer sogar amerikanische Kreditkarten (Visa & Mastercard) bekommen. Auch kann man sogar die Aktien der neuen Corporation benutzen um die Gläubiger abzufinden. Selbst wenn man keine GmbH mehr führen darf, kann die Corporation als Gesellschafterin dieser GmbH auftreten. Die Corporation kann auch den Namen einer Person tragen, wie z.B. Heinrich Meier, Inc., oder Dr. Siegmund Freud, Inc., oder Ihren eigenen Namen und in diesem Namen auch ein Bankkonto und eine U.S. Steuernummer führen. Das würde beispielsweise bedeuten, dass Sie plötzlich wieder in Ihrem Namen (mit dem Nachtrag Inc.) u.a. neue Geschäfte machen ............ http://www.uscorporation.com/ http://www.uscorporation.com/uscgerman1.htm#A_New_Start
da kann man seiner Kreativitaet wieder freien Lauf lassen
Unternehmer mit Firma in DE, erlangt die PR fuer CA,
Unternehmer geht mit seiner Firma in den Bankrott, gibt die EV ab ohne sein ganzes Vermoegen dabei anzugeben
Bankrotteur kauft aus vorausgegangenen Schwarzgeldeinnahmen Grundstueck in CA, laesst es mit einem luxurioesen Loghome, mehrere Baeder, Jacuzzi und grosszuegigen Aufenthaltsraeumen, bebauen damaliger Verkehrswert rund 1 Mio. CAD.
Die Besitzerin wird eine US Corporation mit Stroh-Praesident, aufgeteilt in 25 Share's die allesamt der EX-Unternehmer aus DE in den Haenden haelt.
Die Corporation gruendet einen neuen Business in CA.
........ so einfach ist das !
Also.... nur nicht den Kopf haengen lassen, einen (Aus) Weg gibt es immer, ist doch im Leben "das Salz in der Suppe"
Zitat von mluAlso ich finde das ist alles doch sehr "konstruiert" und sicher kein "(Aus) Weg".
Außerdem stellt sich dennoch die Frage nach der Legalität. Für die deutsche Seite gilt das wohl kaum, eine falsche EV abzugeben ist strafbar.
Und ob man mit anhänglichem Strafverfahren PR in Canada bekommt?
Also liebe Kinder zu Hause vor dem Fernseher: Besser nicht nachmachen!!
Gruß Micha
richtig, das Verschweigen von Vermoegenswerten bei Abgabe der EV ist strafbar und das eine PR mit anhaengendem Strafverfahren versagt wird, davon ist auszugehen, aber dazu muss auch erstmal ein Strafverfahren anhaengen und dies kommt i.d.R. nur zustande, wenn dafuer Tatsachen bekannt werden und nachweisbar sind.
Aber nachmachen wuerde ich auch nicht empfehlen, wenigstens nicht unter Verschweigen relevanter Gegebenheiten, ist in diesem Fall so gewesen, muss aber in anderen Fallen nicht so sein, zumindest ist's schon mal interessant, was eine US Corporation fuer Moeglichkeiten bietet