Ich hab mal die diversen Führerschein-Threads gelesen, bin aber nicht auf eine konkrete Lösung für meine Frage gestossen. Vielleicht weiss jemand von Euch Rat:
Mit CH-Führerschein kann ich ohne Prüfung einen Kanadischen Führerschein erhalten. Immer wieder wird in den Foren aber auch auf dem Seiten der Kanadischen "Strassenverkehrsämtern" darauf verwiesen, dass eine Umwandlung spätestens nach 90 Tagen vorgenommen werden muss, da nur solange mit einem ausländischen Führerschein gefahren werden darf.
Meine Frage hierzu: Ab wann wird diese Frist gerechnet? Ab dem Status "landed immigrant" oder wenn ich "effektiv" nach Kanada ziehe?
Ich beabsichtige, nach der Visumserteilung im nächsten Urlaub die PR "zu aktivieren" um die Frist nicht zu verpassen, dann aber nochmals für 1-2 Jahre in die CH zurückzukehren (die Fristen für die erfolgreiche Verlängerung der PR sind mir bekannt). Muss ich nun den Führerausweis bereits im Urlaub beantragen oder kann ich warten bis zur entgültigen Einreise?
in dem moment wenn du an einem stueck laenger als 90 Tage in CAnada bist.
Und vergiss nicht das du min 158 Tage in Canada dich aufhalten musst um die PR nicht zu verlieren.
Kannst Du das mit den 158 Tagen näher ausführen? Ich kenne nur die Bestimmung mit mindestens 730 Tagen Aufenthalt innert 5 Jahren.
arg das stand mal iiirgentwo geschrieben, war aber buer uns nicht von bedeutung und somit unwichtig. sicher weiss das aber uns maxim aus dem stehgreif.
also deutlich wichtiger wären mir die Fristen für die PR.
Die driver's licence kann man doch auch mal "eben" neu machen.
Das werde ich auch auf jeden Fall tun, weil ich meinen Führerschein bei einer Umwandlung nicht abgeben möchte. Das Lernmaterial dafür gibt's kostenlos im Netz, die Kosten für den kanadischen Führerschein sind im Vergleich zu anderen Ländern lachhaft und es ist es sinnvoll, die kanadischen Verkehrsregeln, soweit sie von anderen abweichen, auch zu wissen und ausserdem ist das Ganze auch noch good to improve the language skills.
dbo, es kann zu Nachfragen von Seiten der Fuehrerscheinstelle kommen, wenn beim Umtausch deines Fuehrerscheins das Ausstellungsdatum auf deiner PR card 1-2 Jahre alt ist, sofern es der betreffenden Person am Schalter auffaellt. War bei uns so. Du solltest glaubhaft machen koennen, dass du zu dem Zeitpunkt nur deine PR aktiviert hast aber nun dauerhaft eingewandert bist.
Du musst dich 730 Tage in Kanada aufhalten um den PR Status nicht zu verlieren.
@hus, wenn du deinen Fuehrerschein neu machst riskierst du dann nicht deine schadenfreien Jahre bei der Autoversicherung anerkannt zu bekommen? Du muesstest doch dann als Fahranfaenger bei 100% eingestuft werden.
Die Antwort weiss ich jetzt auch nicht genau, aber ich denke eher nicht, da ich die schadenfreien Jahre ja eigentlich durch eine Bescheinigung meiner bisherigen deutschen Versicherung nachweisen werde und nicht durch meinen Führerschein.
Folgendes Problem beim Fuehrerschein,wenn du ihn nicht umtauschst und du hast Pech und es bekommt jemand mit,wie zum Beispiel die Tante im Amt oder eben ganz unguenstig ein Polizist,dann bist du deinen Fuehrerschein los.Neu machen heisst hier auch,das du mit ner learners anfangen musst udn dann faengst du in der Tat bei 100% an.
Wenn Du Deinen Fuehrerschein neu machst, wirst Du mit G2 eingestuft (Fahranfaenger, welcher z.B. nachts nicht fahren darf, der die Autobahn nicht benutzen darf etc.). Dann bekommst Du irgendwann die G1 und erst danach gibt es den G Schein, den Du ansonsten gleich durch den Umtausch bekommen haettest. Autoversicherung wird entsprechend teurer.
Mir waere der alte deutsche Schein das nicht Wert.
Zitat von CadwaladerDu solltest glaubhaft machen koennen, dass du zu dem Zeitpunkt nur deine PR aktiviert hast aber nun dauerhaft eingewandert bist.
Und wie mach ich das am Besten?
Ich überlege gerade: Umtauschen kommmt für mich wirklich erst bei der "effektiven" Einwanderung in Frage - wie sollte ich sonst in den 1-2 Jahren, in denen ich nach PR-Erteilung noch in der Schweiz bin, Autofahren, wenn ich nur noch einen Kanadischen Führerschein habe und dieser ja wahrscheinlich auch nur 6 Monate oder so in CH benutzt werden darf (mal davon ausgehend, dass sie mir in Kanada wirklich den Schweizer Führerschein beim Umtausch abnehmen).
A valid licence from a country that has a reciprocal agreement with Alberta, includes Austria, Belgium, France, Germany, Japan, South Korea, Switzerland and the United Kingdom of Great Britain (excluding Northern Ireland), can be exchanged for a Class 5 when the applicant is presenting a valid licence of equivalent class. A Class 6 operator's licence shall be issued to valid Swiss Class A, A1 licence and a Japanese International driver's licence which permits the holder to operate a motorcycle. All other classes requested would require testing and must provide applicable medical and vision screening. All applicants must present immigration and residency documentation and acceptable identification.
Residency Requirements for Operator’s Licence On July 17, 2006, changes came into effect regarding residency requirements for Alberta driver’s licences and identification cards. In order to obtain an Alberta driver’s licence or identification card, you must provide proof (i.e. visa, permanent resident card etc.) that you are lawfully entitled to be in Canada and proof (3 party residential lease agreement, letter from Alberta based employer etc.) that you are an Alberta resident. A registry agent cannot issue your driver’s licence or identification card unless they are satisfied that you are a legal resident of Alberta.
Please note that it is a criminal offence to provide false information on a driver’s licence or identification card application.
Alberta can cancel a driver’s licence or identification card if it is determined that the application contained misrepresentation, false information or inaccuracies:
•If you are a new resident in Alberta, you must obtain an Alberta driver’s licence within 90 days of moving to the province, regardless of whether you travel outside Alberta during those 90 days
•If you are working in Alberta but have your residence outside the province, you may continue to use the valid licence from your home jurisdiction
•If you are visiting Alberta, you may use your valid licence from your home jurisdiction as long as you have a legitimate residence there and do not take up residency in Alberta
•If you are visiting Alberta from outside Canada and using an International Driving Permit (IDP), you may drive in Alberta for up to 12 months using the IDP in conjunction with your valid home jurisdiction licence
•If you are staying in Alberta as a full time student or you are working here as part of a co-op program of study, you may use your valid driver’s licence from your home jurisdiction
Das bezieht sich jetzt auf alberta, aber vieleicht findest du hier einige anhaltspunkte um genauer danach zu googeln?
Genau diese Passagen haben mich ursprünglich ins Grübeln gebracht (Alberta passt sehr gut ) denn da steht unter anderem ja Folgendes:
ZitatResidency Requirements for Operator’s Licence On July 17, 2006, changes came into effect regarding residency requirements for Alberta driver’s licences and identification cards. In order to obtain an Alberta driver’s licence or identification card, you must provide proof (i.e. visa, permanent resident card etc.) that you are lawfully entitled to be in Canada and proof (3 party residential lease agreement, letter from Alberta based employer etc.) that you are an Alberta resident. A registry agent cannot issue your driver’s licence or identification card unless they are satisfied that you are a legal resident of Alberta.
-> Das geht ja schon mal nicht, da ich nur kurz nach Canada komme und dann wieder abreise.
und
Zitat•If you are a new resident in Alberta, you must obtain an Alberta driver’s licence within 90 days of moving to the province, regardless of whether you travel outside Alberta during those 90 days
-> bin dann zwar PR aber sicher noch nicht "residing in Alberta", da noch keine Wohnadresse, Job, etc.
Meine Grübelei: heisst das nun, dass ich, wenn ich später wieder nach Kanada komme, ein Problem mit dem Umtausch habe, weil die 90 Tage schon vorbei sind bzw. Differenzen darüber bestehen ob ich nun bereits seit der ersten Einreise oder erst bei effektiven Umzug "resident in Alberta" bin....
Also, coffee bean, Du siehst, daher meine Motivation zu diesem Thread.
Ich werde es aber erstmal so halten wie es Maxim vorgeschlagen hat:
Zitatbehalte deinen schein - basta
Solange das Visum noch nicht erteilt wurde ist sowieso alles nur "belangloses Phantasieren". Sobald ich die COPR habe ( ) werde ich mich dann aber konkret bei der entsprechenden Behörde melden und mal unterwürfig anfragen